soll heute eine kleine Note zur Meeting publiziert werden!
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soll heute eine kleine Note zur Meeting publiziert werden!
Ich versteh auch noch nicht ganz.. Kurs geht hoch.. Die News interpretiere ich aber so, dass mit Ende des Open Markets Biopremier keinen Verbleib an einer anderen Börse sucht.
Aber ich dachte auch dass lediglich die Reglementierung geändert wird. Woher weißt du, dass Biopremier die neuen Anforderungen erfüllt?
Ich hoffe du wirst nicht eines besseres belehrt. Aber da der Kurs nach oben gezuckt hat, werden wohl irgendwelche Leute schlauer sein als wir?
Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG) schreibt vor, dass der Anlegerschutz beim Delisting gewahrt sein muss. Die Börsenordnungen der einzelnen Börsen handhaben dies unterschiedlich; an der Frankfurter und Münchner Börse etwa reicht eine Vorankündigungsfrist von sechs Monaten aus. Innerhalb dieses Zeitraums können die Aktionäre der betroffenen Gesellschaft ihre Aktien noch über die Börse verkaufen, wenn sie dies wünschen.
Wäre das erfüllt? Ich denke nicht.
Die aktienrechtlichen Voraussetzungen des Delistings sind nicht gesetzlich geregelt. Der Bundesgerichtshof hat deswegen im Jahre 2002 in seiner sog. Macrotron-Entscheidung[1] die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Delistings festgelegt: Der Delisting-Antrag einer Aktiengesellschaft muss von ihrer Hauptversammlung, also von der Gesamtheit der betroffenen Aktionäre, mit einfacher Mehrheit gebilligt werden. Außerdem ist ein öffentliches Kaufangebot der Gesellschaft selbst oder des Großaktionärs an die übrigen Aktionäre erforderlich; dies gestattet den Aktionären, ihre Aktien statt an der Börse an die Gesellschaft oder den Großaktionär zu verkaufen. Dabei kann die Gesellschaft bzw. der Großaktionär die Höhe der Abfindung im ersten Schritt beliebig festsetzen. Die Höhe der angebotenen Abfindung kann allerdings im zweiten Schritt in einem sog. Spruchverfahren auf Antrag von Aktionären gerichtlich nachgeprüft werden, wodurch sichergestellt ist, dass die Aktionäre gegen Abfindung mit dem wahren Wert ihrer Aktien aus der Gesellschaft ausscheiden können, wenn sie dies wünschen.
Könnte passiert sein, d.h. aber es müste zu einem Kaufangebot kommen?
Die Höhe der Abfindung wird in der Regel zutreffend festgesetzt sein, wenn sie dem durchschnittlichen gewichteten Dreimonatsbörsenkurs vor dem Bekanntwerden des beabsichtigten Delistings entspricht, weil dieser Durchschnittskurs den vom Markt empfundenen Wert der Aktien frei von spekulativen Elementen widerspiegeln sollte. Nach dem Bekanntwerden der Delisting-Absicht besteht die Gefahr, dass der Börsenpreis spekulativ verzerrt wird. Der vorgenannte Dreimonatsdurchschnittskurs wird von der BAFin veröffentlicht.
Ich hatte Ihm schon vor Wochen die besagte Mail geschrieben. Leider kam da auch nichts mehr zurück.
sie bald delisted wird bringt es noch viel weniger?
Ich stimme mit Checker überein.. ich werde meine Aktien bestimmt nicht zum aktuellen Schleuderpreis verunzen, aber kann mir jemad einen Grund nennen wieso man Aktien eines delisteten Unternehmens halten sollte?
- Dividenden wird es ja wohl nicht geben?
- Handeln geht nur über Private-Dealings
- Hoffen auf ein zukünftiges Relisting?
Herr Antunes von der IR Abteilung bekräftigt mir fast mit jeder Mail die Progonose dass das Unternehmen 80% pro Jahr wächst, was phänomenal ist. Aber dass die Aktie nicht handelbar sein wird geht mir ordentlich gegen den Strich...
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