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Biontech & MRNA: Revolution in der Pharmaindustrie

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Passende Knock-Outs auf Bristol-Myers Squibb Corp

Strategie Hebel
Steigender Bristol-Myers Squibb Corp-Kurs 5,19 9,00 17,71
Fallender Bristol-Myers Squibb Corp-Kurs 4,95 9,65 17,18
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VJ0B8Q9 , DE000VY8TDN4 , DE000BD0V9Q8 , DE000VX9JAL4 , DE000VU0YRG9 , DE000BD57MN5 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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BioNTech SE AD. 88,45 € +0,40% Perf. seit Threadbeginn:   +5,12%
 
Highländer49:

BioNTech

 
17.09.26 11:13
Neue klinische Studiendaten zu einer BioNTech-Kombinationstherapie gegen eine schwer behandelbare Krebsart sorgen aktuell für Rückenwind. Ein Analysehaus reagierte darauf mit einer höheren Zielmarke und bestätigte die Kaufempfehlung. Charttechnisch steht die Aktie dabei erneut an einer entscheidenden Marke.
www.finanznachrichten.de/...en-erfolg-bei-lungenkrebs-486.htm
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Vermeer:

Spruch mit kurzem Oh: "So."

 
17.09.26 11:52
So. Also. Nach den Präsentationen ist der Kurs niedriger als zuvor. Im Nasdaq-Chart unter dem 200-Tage-Durchschnitt. Der Kurs minus Cash+Geldanlagen ist wesentlich niedriger als Ende 2019 (84 - 66 = 18).
Biontech macht jetzt ein Viertel meines Gesamtdepots aus, mehr kauf ich nicht (würd ich aber sonst). Schauen wir halt später mal wieder.

Bei diesem kuriosen Vergleich mit 2019 kann man natürlich auch anführen, dass der Kurs damals die Hoffnungen auf MRNA widerspiegelte, und in der Krebstherapie hat Biontech damit bisher eigentlich nichts erreicht. Dafür aber mit anderen Ansätzen. Wofür Anleger Ugur Sahin Respekt zollen sollten.
Antworten
bugs1:

Ähnlich

 
17.09.26 12:54
bei mir - auch maximal Anteil erreicht. Werde den auch nicht mehr reduzieren. Letztlich sind die Studien zu weit fortgeschritten. Die Kooperation mit BMS nicht vergessen. Den optimalen Einstieg wird man nur Rückwirkend bestimmen können. Das Risiko den Zug zu verpassen ist einfach zu groß.
Antworten
kiesly:

Geht doch

 
17.09.26 16:01
schon wieder in die richtige Richtung :-)
Antworten
Synoptic:

wie wäre es damit?

 
17.09.26 16:25
Biontech verkaufen und Moderna kaufen ), anstatt Romane zu schreiben?
Antworten
kiesly:

Dann geh' doch

 
17.09.26 16:29
zu Moderna!
Antworten
kiesly:

Auch ich bin hier

 
17.09.26 16:44
maximal investiert (hatte ich schon mal erwähnt) auch wenn ich bei einem Zulassungsantrag nicht ausschließen möchte etwas nachzulegen.
Den Gedanken dazu hatte ich schon im September 2020, als deutlich wurde zu was BionTech in der Corona-Zeit fähig ist.
Mir hätten schon 2 PhaseIII-Studien im Onkologie-Bereich gereicht, aber so natürlich um so besser.
Ich bin Stand heute froh, über die Zeit entsprechend gehandelt zu haben.
Jetzt nur noch "abwarten und Tee trinken"
Antworten
Synoptic:

hahaha

2
17.09.26 16:46
schon lange dort, 230% im Plus, hahaha
P.S. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Der Großinvestor hat alle wichtige Infos zu Biontech gegeben: Die Patentfrage ist noch nicht geklärt! und hier werden Romane geschrieben, unglaublich!
Antworten
koeln2999:

@Synoptic

3
18.09.26 00:53
Wen meinst Du mit Romanen schreiben? Du fällst unangenehm auf mit dieser Art. Bist Du überhaupt in Biontech investiert? Wie hoch?

Hier sind einige Teilnehmer hoch investiert. Vergiss das bitte nicht.
Antworten
Synoptic:

Du fällst unangenehm auf

 
18.09.26 12:32
Und das nicht zum ersten Mal!

Am besten zurück scrollen und lesen, was ich geschrieben habe, als die Nachricht kam, dass die Gründer das Unternehmen verlassen. Auch damals gab es hier Stimmen, die absolut sicher waren, dass die Patente dem Unternehmen gehören. Ist das so?! Heute befassen sich die Anwälte mit dieser Frage und wo Anwälte sind, ist das Gericht nicht zu weit... Oder?

Ich schreibe für die, die noch nicht (zu) hoch Investiert sind und vielleicht eine kritische Meinung schätzen.
Allen anderen Investoren viele Erfolg.
P.S. Ich war bei beiden Unternehmen investiert und bin bei Biontech sofort (mit Verlust) ausgestiegen, als die Nachricht kam, dass die Gründer das Unternehmen verlassen.
Auch das habe ich gleich kommuniziert.
Antworten
koeln2999:

@Synoptic

8
18.09.26 18:13
Danke für die Erklärung und warum Du Deine Verluste realisiert hast und unsicher bist, ob Biontech eine gute Zukunft hat. Kann ich aus Deiner Sicht nachvollziehen.

Aber das "ha ha ha" und "Romane schreiben" - unglaublich - findest Du das den richtigen Weg der Äußerung? Oder spricht da einfach Frust über die - vermutlich grossen - Verluste aus Deinem Posting?

Es ist jedermanns Recht auszusteigen weil man Bedenken hat - andere aber auszulachen oder sich darüber aufzuregen dass sich User wie Artikel14 oder Dictus hier engagieren und das herabzuwürdigen - das scheint mir unangemessen.
Antworten
koeln2999:

@kiesly

 
18.09.26 19:06
Geht doch
schon wieder in die richtige Richtung :-)
kiesly, 17.09.26 16:01
Findest Du? Aktuell sehe ich hier noch keinen positiven Trend. Unter 80 lege ich auf jeden Fall nach.
Geduld ist gefragt - ich bin sicher dass diese belohnt werden wird.
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Escalona:

Patentklage

9
19.09.26 08:24
Moderna verliert gegen BioNtech in zweiter Instanz in Europa:

www.juve-patent.com/people-and-business/...;etcc_ori=LinkedIn

Vielleicht hat Synoptic  jetzt nicht mehr so viel Grund zur Freude?
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Artikel 14:

Herber Rückschlag für Moderna im mRNA Patentstreit

5
19.09.26 09:30
Das Europäische Patentamt (EPO) hat eines der wichtigsten mRNA-Patente von Moderna, EP 3 590 949, vollständig widerrufen. Das Patent steht im Zentrum des langjährigen Patentstreits zwischen Moderna auf der einen sowie BioNTech und Pfizer auf der anderen Seite.

Die Beschwerdekammer 3.3.08 traf die Entscheidung nach einer zweitägigen mündlichen Verhandlung. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor; nach Recherchen von JUVE Patent spielte jedoch eine unzulässige Erweiterung („added matter“) eine entscheidende Rolle: Der beanspruchte Gegenstand ging demnach über die Offenbarung der ursprünglichen Patentanmeldung hinaus.

Für Moderna ist die Entscheidung ein herber Rückschlag, weil sie die zuvor vor den nationalen Gerichten in London und Düsseldorf erzielten Erfolge zunichtemacht. Genau diesen Aspekt hebt JUVE Patent ausdrücklich hervor. Moderna hatte sich dort mit EP 949 gegen BioNTech/Pfizer durchsetzen können. Nun wurde ausgerechnet das Patent, das diesen Erfolgen zugrunde lag, auf europäischer Ebene vollständig widerrufen. Damit hat sich die Ausgangslage des Rechtsstreits erheblich verändert.

Bemerkenswert ist dabei die unterschiedliche Beurteilung durch die Gerichte bzw. das EPO: Während nationale Gerichte das Patent zuvor zugunsten Modernas beurteilt hatten, kam die Beschwerdekammer des EPO zu dem Ergebnis, dass es keinen Bestand haben kann. JUVE sieht darin zugleich ein weiteres Beispiel dafür, dass das EPO die Regeln zur unzulässigen Erweiterung teilweise strenger als nationale europäische Gerichte auslegt.

Der Rückschlag wiegt auch deshalb schwer, weil ein weiteres Patent aus demselben Streitkomplex, EP 3 718 565, bereits zuvor widerrufen worden war. Im Januar 2026 hatte die Beschwerdekammer diesen Widerruf bestätigt. Damit sind nun beide Patente weggefallen, die eine wesentliche Grundlage von Modernas bisherigen Verfahren gegen BioNTech und Pfizer bildeten.

Der umfassendere mRNA-Patentstreit ist damit allerdings nicht beendet. Aus EP 949 sind weitere Teilanmeldungen hervorgegangen. EP 4 435 100 befindet sich noch im Prüfungsverfahren, während gegen EP 4 108 671 ein Einspruchsverfahren läuft. Darüber hinaus verfügen Moderna, BioNTech, Pfizer und CureVac über umfangreiche weitere Patentportfolios. Neue Verfahren zeichnen sich bereits vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) ab; JUVE nennt etwa ein Verfahren von CureVac – inzwischen von BioNTech übernommen – gegen Moderna vor der Lokalkammer Den Haag.

Unterm Strich: Der EPO-Widerruf ist nicht nur eine weitere Niederlage Modernas in einem Patentverfahren. Seine besondere Bedeutung liegt darin, dass er die zuvor von Moderna in London und Düsseldorf errungenen Erfolge auf Grundlage dieses Patents zunichtemacht. Gleichzeitig beendet er lediglich ein Kapitel des wesentlich größeren Patentkonflikts um die mRNA-Technologie; weitere Patente und Verfahren bleiben bestehen. (Juve Patent (www.juve-patent.com/people-and-business/...urce=chatgpt.com))
Originalartikel bei JUVE Patent (www.juve-patent.com/people-and-business/...or-mrna-vaccines/)
(Hinweis: Gestützt durch KI generierte deutsche Zusammenfassung)
Antworten
DBCooper:

Kurios

 
19.09.26 11:13
Man stelle sich vor das laufende Verfahren von CureVac gegen Moderna würde man gewinnen (und weitere zeichnen sich ja laut dem Artikel ja auch noch ab).
Am Ende hätte man dann nicht nur den eigenen Patentstreit mit CV äußerst günstig umgangen, sondern sogar noch Gewinn mit den "geschenkten" Patenten von CV gemacht.
Antworten
Dictus:

Schöne Nachricht!

 
19.09.26 14:14
Ich gehe auch davon aus, dass man sich mit Moderna bezüglich der Patentstreitigkeiten mindestens auf einen Ausgleich einigen wird. Erstens hat die Übernahme von CureVac die Ausgangsposition von Biontech weiter gestärkt und zweitens ist das Risiko für Moderna mit dem mRNA-Durchbruch bei Hautkrebs, auf welchem nun ein Großteil der Marktkapitalisierung von Moderna fußt, maßgeblich gestiegen. Da wird man sicherlich nicht bis zum bitteren Ende kämpfen, wenn man die Streitigkeiten auch einfach beiderseits beilegen kann.

Wichtiger wird jedoch das Patentverfahren gegen Arbutus/Genevant. Schließlich hat Moderna dort bereits vorab bis zu 2,25 Milliarden als Schuldeingeständnis angeboten. Biontech hat mit dem Corona-Impfstoff mehr umgesetzt, die Strafzahlung wäre also potenziell höher. Weiß jemand, wann die wichtigen Gerichtstermine angesetzt sind? Gleichzeitig bin ich der Überzeugung, dass der COVID-Cashflow von BioNtech in dieser Saison wegen des Grippe-Corona-Kombi-Impfstoffs von Moderna weiter einbrechen wird. Eine Strafzahlung in Verbindung mit wachsenden Verlusten wird der Markt sicher abstrafen.

www.juve-patent.com/cases/...ng-with-new-claims-from-arbutus/
Antworten
Dictus:

Weitere News

3
19.09.26 14:35
Das Aktienrückkaufprogramm läuft übrigens seit letzter Woche wieder. Die kürzliche Aussetzung war für langfristige Investoren gut. Der aktuelle durchschnittliche Rückkaufpreis liegt bei ca. 91 USD. Die Ausgabe der neuen Aktien für die Übernahme von CureVac wurde zu einem Preis von 101,88 USD vollzogen. Wenn das Aktienrückkaufprogramm am Ende irgendwo zwischen 90 und 95 USD landet, hat BioNTech die Übernahme um rund 100 Millionen USD vergünstigt. Wenn man bedenkt, dass BioNTech abzüglich des Cashbestands für die Übernahme von CureVac nur 700 Millionen USD gezahlt hat, war die Übernahme wirklich ein No-Brainer.

Ansonsten verkauft Ugur Sahin weiterhin fleißig Aktien. Am 3. September 2026 hat Ugur Sahin ein neues Formular 144 eingereicht, um den bereits aus früheren Dokumenten bekannten Block von insgesamt 858.209 Aktien zum Verkauf anzumelden. Anders als bei den vorherigen Anläufen hat er dieses Mal tatsächlich mit dem schrittweisen Abverkauf begonnen, der systematisch über einen vorab festgelegten 10b5-1-Handelsplan gesteuert wird. 

Hier ist die genaue Aufschlüsselung des bisherigen und noch ausstehenden Volumens:

Bereits verkaufte Aktien:

Seit Anfang September hat er in mehreren Tranchen insgesamt 369.000 Aktien veräußert.

Dies setzt sich aus den folgenden Verkaufswellen zusammen:

03.09. – 04.09.2026: 76.500 Aktien 
08.09.–09.09.2026: 73.000 Aktien 
10.09.2026: 20.500 Aktien 
11.09.–14.09.2026: 86.000 Aktien 
15.09. – 16.09.2026: 49.000 Aktien 
17.09.–18.09.2026: 64.000 Aktien

Voraussichtlich noch zu verkaufende Aktien:

Zieht man die bisher verkauften 369.000 Aktien von den ursprünglich angemeldeten 858.209 Aktien ab, so verbleiben noch exakt 489.209 Aktien, die voraussichtlich noch auf den Markt kommen werden. 

Dies lässt sich auch an den aktuellen Besitzverhältnissen ablesen:

Ugur Sahins direkter Aktienbesitz, der vor diesem Verkaufsprogramm bei 858 209 lag, wird dort nun mit exakt 489 209 direkten Aktien ausgewiesen. Sein indirekter Besitz über die Medine GmbH bleibt von diesen Verkäufen unberührt bei 39.218.111 Aktien.  Da das Verkaufsfenster für dieses Form 144 bis Anfang Dezember 2026 läuft, ist davon auszugehen, dass dieser Restbestand in den kommenden Wochen in weiteren regelmäßigen Tranchen abverkauft wird.

Ugur und Özlem haben dann also ihren gesamten Privatbesitz an BioNTech-Aktien verkauft. Sie werden die versprochene 15-prozentige Beteiligung an BioNTech über die Medine GmbH halten. Ich gehe davon aus, dass auch die Anteile am neuen Unternehmen in die Medine-GmbH einfließen werden. Auch die Kapitalerträge aus den Aktienverkäufen werden vermutlich als Kapitaleinlage an die Medine-GmbH bzw. an die neue Firma fließen. Ich bin gespannt, wie hoch diese bewertet wird. Bill Gates hat sich ja auch schon als Financier angeboten. Faktisch werden Biontechs Patente dadurch gehebelt, ohne dass BioNTech dafür auch nur einen Cent zahlen muss. Zudem wurde bereits ein Vorkaufsrecht für Neuentwicklungen für Biontech angedeutet.
Antworten
Escalona:

Ein Beitrag von Bilanzgewinn im WO-Forum:

4
19.09.26 17:19
Für BioNTech ist die Entscheidung der Beschwerdekammer 3.3.08 der entscheidende Befreiungsschlag: Mit dem Widerruf von EP 3 590 949 entfällt die Anspruchsgrundlage sämtlicher europäischer Moderna-Verfahren gegen Comirnaty rückwirkend. Die bereits erstrittenen Titel Modernas in Düsseldorf und London werden damit wirtschaftlich wertlos. Das US-Verfahren und die Klagen anderer Wettbewerber bleiben unberührt.
1. Rechtliche Wirkung des Widerrufs
Art. 68 EPÜ: Die Wirkungen des europäischen Patents nach Art. 64, 67 EPÜ gelten in dem Umfang, in dem das Patent im Einspruchsverfahren widerrufen wurde, als von Anfang an nicht eingetreten (ex tunc). Der Widerruf wirkt in allen benannten Vertragsstaaten gleichermaßen — auch für die britische Benennung (Großbritannien ist trotz Brexit EPÜ-Vertragsstaat; national umgesetzt in s. 77 Patents Act 1977).
Die Entscheidung der Beschwerdekammer ist endgültig; ein ordentlicher Rechtszug besteht nicht (Art. 111 Abs. 1, Art. 21 EPÜ). Moderna bleibt nur der Überprüfungsantrag zur Großen Beschwerdekammer nach Art. 112a EPÜ — auf eng begrenzte Verfahrensmängel beschränkt, praktisch chancenarm und ohne aufschiebende Wirkung (Art. 112a Abs. 3 EPÜ).
Grund war nach der Presseberichterstattung die unzulässige Erweiterung (Art. 100 lit. c i. V. m. Art. 123 Abs. 2 EPÜ). Das ist bislang unbestätigt: die schriftlichen Gründe liegen noch nicht vor.
2. Deutschland — das Düsseldorfer Urteil bricht zusammen
Aus dem BioNTech-Quartalsbericht (Form 6-K, Q2/2026) ergibt sich die entscheidende prozessuale Lage:
Das LG Düsseldorf hatte am 5.3.2025 die Verletzung von EP'949 bejaht und die Aussetzung abgelehnt.
BioNTech und Pfizer haben Berufung eingelegt; diese ist anhängig.
Moderna hat aus dem erstinstanzlichen Urteil nicht vollstreckt.

Daraus folgt:
Keine Restitutionsklage nötig. Da noch keine Rechtskraft eingetreten ist, ist der rückwirkende Wegfall des Klagepatents unmittelbar im Berufungsverfahren zu berücksichtigen; das OLG Düsseldorf wird das Urteil aufheben und die Klage abweisen. Der Umweg über § 580 Nr. 6 ZPO analog (BGH, Urt. v. 29.7.2010 – Xa ZR 118/09, BGHZ 187, 1 = GRUR 2010, 996 – Bordako, Rn. 12; bestätigt BGH, Urt. v. 17.4.2012 – X ZR 55/09 ausdrücklich für den Widerruf im EPA-Einspruchsverfahren) wäre nur bei bereits rechtskräftiger Verurteilung erforderlich gewesen — dass BioNTech Berufung eingelegt hat, erspart die Klagefrist des § 586 ZPO.
Kosten: Bei Klageabweisung trägt Moderna die Kosten beider Instanzen, § 91 ZPO.
Kein Anspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO, weil mangels Vollstreckung kein Vollstreckungsschaden entstanden ist. Auch ein Schadensersatzanspruch wegen der Klageerhebung als solcher scheidet aus (Grundsatz des privilegierten Verfahrenshandelns; vgl. BGH, Beschl. d. Großen Senats v. 15.7.2005 – GSZ 1/04, BGHZ 164, 1 – Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung). BioNTech bleibt auf der Kostenerstattung sitzen.
Die titulierten Auskunfts- und Rechnungslegungspflichten (§ 140b PatG, § 242 BGB) entfallen ersatzlos.
3. Vereinigtes Königreich — der wertvollste Effekt
In UK war BioNTech eigentlich schon endgültig unterlegen: Court of Appeal 1.8.2025 (Gültigkeit bestätigt), UK Supreme Court hat am 8.12.2025 die permission to appeal verweigert. Damit war EP'949 (UK) rechtskräftig als gültig und verletzt festgestellt; offen war nur noch das inquiry as to damages, das Moderna noch nicht eingeleitet hatte.
Genau diese Konstellation hat der UK Supreme Court in Virgin Atlantic Airways Ltd v Zodiac Seats UK Ltd [2013] UKSC 46 entschieden: Wird ein Patent nach einem rechtskräftigen englischen Verletzungsurteil vom EPA rückwirkend widerrufen oder beschränkt, kann sich der Beklagte im Schadensersatzverfahren auf diesen Wegfall berufen; Unilin, Coflexip und Poulton wurden ausdrücklich aufgegeben. Für BioNTech heißt das: Das rechtskräftige UK-Urteil steht zwar formal, ist aber nicht mehr monetarisierbar.
4. Übrige Jurisdiktionen
Auch EP'565 ist bereits endgültig widerrufen (TBA-Entscheidung schriftlich 29.4.2026); Moderna hat die darauf gestützten Klagen zurückgenommen.
5. Was für BioNTech bleibt
Teilanmeldungen: EP 4 108 671 (Einspruchsverfahren) und EP 4 435 100 (Prüfung). Das Risiko ist real, aber gedämpft: Teilanmeldungen unterliegen derselben Offenbarungsschranke, Art. 76 Abs. 1 Satz 2 EPÜ; wenn der Erweiterungsvorwurf an der Ursprungsanmeldung ansetzt, trifft er die Abkömmlinge strukturell ebenso — anspruchsbezogen bleibt jedoch Spielraum.
Eigene Angriffsposition: Die von BioNTech übernommene CureVac klagt am UPC (Lokalkammer Den Haag) gegen Moderna aus EP 4 108 769 (UPC-CFI-1407/2026) — Verhandlungsmasse für eine Gesamtlösung.
Unverändertes Risiko aus anderen Richtungen: GSK (UPC Den Haag, UK, Irland, Delaware), Arbutus/Genevant (New Jersey, Kanada, UPC), Bayer/Monsanto (Delaware). Promosome ist am UPC München bereits unterlegen (Entscheidung v. 7.7.2026).
Bilanziell ändert sich wenig: BioNTech hatte für die Moderna-Verfahren bewusst keine Rückstellung gebildet, sondern nur eine Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Es gibt also keinen Auflösungsertrag, wohl aber den Wegfall eines Milliardenrisikos aus dem Risikoprofil.
6. Das wirtschaftlich erledigte Volumen — die eigentliche Zahl
Hier wird es interessant, und hier liegt ein Punkt, den die Presseberichterstattung durchweg unterschlägt: Der deutsche Anspruch war nicht auf deutsche Verkäufe beschränkt.
Nach § 9 Satz 2 Nr. 1 PatG ist bereits das Herstellen im Inland Benutzungshandlung. Beklagte war unter anderem die BioNTech Manufacturing Marburg GmbH. Comirnaty, das in Marburg produziert und von dort in alle Welt exportiert wurde, verletzt damit die deutsche Benennung von EP'949 — unabhängig davon, wo es später verimpft wurde. Die Bemessungsgrundlage der Lizenzanalogie ist also der Wert der in Deutschland hergestellten Ware, nicht der deutsche Absatz.
Anhaltspunkte für die Größenordnung (Zeitraum ab 8.3.2022, also nach Widerruf des Patent Pledge):
     Größe§Betrag
BioNTech Gesamtumsatz 2022 ~17,3 Mrd. € (davon Bundesgesundheitsministerium 3.020,5 Mio. €, Region Deutschland 3.031,0 Mio. €)
BioNTech Umsatz 2023 3,8 Mrd. €
BioNTech Umsatz 2024 ~2,8 Mrd. €
BioNTech COVID-Umsatz H1 2026 nur noch 118,8 Mio. €
Pfizer Comirnaty-Umsatz 2022 / 2023 ~38 Mrd. $ / ~11 Mrd. $
Rechnet man mit einer in der Praxis für Plattform-/Einzelkomponentenpatente üblichen Lizenzanalogie von 2–5 % auf die in Deutschland hergestellte Menge, landet man für Deutschland — je nachdem, welcher Anteil der Weltproduktion Marburg zuzurechnen ist und wie der Restitutionsanspruch zeitlich abgeschnitten worden wäre — realistisch im oberen dreistelligen Millionenbereich bis in den einstelligen Milliardenbereich.
Für das Vereinigte Königreich ist die Größenordnung deutlich kleiner: Dort gab es keine Produktion, nur Absatz; die Bemessungsgrundlage sind die britischen Comirnaty-Umsätze ab März 2022. Das führt eher in den zwei- bis niedrigen dreistelligen Millionenbereich (£).
Dazu kommen die Niederlande, Irland und Belgien, die sich ebenfalls erledigen — dort war die Klage jeweils auf die nationalen Benennungen desselben EP'949 gestützt.

Gesamtbild: Erledigt hat sich für BioNTech und Pfizer zusammen ein europäisches Schadensersatzrisiko, das seriös nur als hoher dreistelliger Millionen- bis niedriger Milliardenbetrag zu beziffern ist — bei einem formellen Streitwert, der kostenrechtlich bei 30 Mio. € gedeckelt war. Das Missverhältnis ist typisch für deutsche Patentverletzungsverfahren mit Auskunfts-/Feststellungsantrag.
7. Rechtspolitische Pointe
Der Fall ist ein Lehrstück zum Auseinanderfallen von EPA- und nationaler Bestandsprüfung: Der Court of Appeal hielt das Patent für rechtsbeständig, der UK Supreme Court ließ die Beschwerde nicht zu — und die Beschwerdekammer vernichtet es gleichwohl mit Wirkung auch für UK. Das ist kein Systembruch, sondern die konsequente Anwendung von Art. 68 EPÜ; es zeigt aber, wie streng das EPA Art. 123 Abs. 2 EPÜ im Vergleich zu nationalen Gerichten handhabt, und wie teuer eine nicht ausgesetzte Verletzungsklage werden kann.
Belegstatus (gemäß Ihrer Vorgabe):
Im Volltext gelesen: BioNTech SE, Form 6-K/Exhibit 99.1, Quartalsbericht zum 30.6.2026 (SEC EDGAR) — Note 11 „Contingent Liabilities", Abschnitt „Moderna Proceedings". Primärquelle für sämtliche Verfahrensstände und Daten oben.
Nur Sekundärquelle / Hinweis, kein Beleg: JUVE Patent v. 18.9.2026 (Ihr Ausgangstext) zum Widerruf selbst und zum Erweiterungsgrund. Der EPA-Registereintrag zu EP 19177059 war mir nicht abrufbar; die schriftliche Entscheidungsbegründung liegt noch nicht vor. Der Widerruf ist damit noch nicht aus der Primärquelle verifiziert.
Nur Sekundärquelle (Entscheidungsdatenbanken/Fundstellennachweise), nicht im Volltext gelesen: BGH – Bordako (Xa ZR 118/09, BGHZ 187, 1 = GRUR 2010, 996), BGH X ZR 55/09, BGH GSZ 1/04 (BGHZ 164, 1). Fundstellen sind belegt, die Randnummernangabe zu Bordako (Rn. 12) stammt aus Zitaten in BGH
X ZR 55/09.
Virgin Atlantic v Zodiac [2013] UKSC 46: Rn. 1–2 des Urteils und die Press Summary eingesehen, nicht das vollständige Judgment.
Antworten
navlover:

Restrisiko?

 
20.09.26 08:28
Bezüglich Gotistobart läuft ja derzeit bekanntlich die zulassungsrelevante zweite Stufe der Phase 3. Die erste Stufe mit 87 Teilnehmern führte ja zu signifikant besseren Ergebnissen. An der zweiten Stufe werden wohl mehrere hundert Patienten (mindestens 630?) teilnehmen. Ich frage mich, ob da eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass die zweite Stufe wieder zu signifikant schlechteren Ergebnissen führen kann und damit die Zulassung gefährdet. Statistisch gesehen müsste doch eine "Stichprobe" mit 87 Teilnehmern (ca. 15%) schon extrem zuverlässige Aussagen liefern.
Antworten
Zweiauge:

Varianz

 
20.09.26 09:58
Restrisiko?
Bezüglich Gotistobart läuft ja derzeit bekanntlich die zulassungsrelevante zweite Stufe der Phase 3. Die erste Stufe mit 87 Teilnehmern führte ja zu signifikant besseren Ergebnissen. An der zweiten Stufe werden wohl mehrere hundert Patienten (mindestens 630?) teilnehmen. Ich frage mich, ob da eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass die zweite Stufe wieder zu signifikant schlechteren Ergebnissen führen kann und damit die Zulassung gefährdet. Statistisch gesehen müsste doch eine "Stichprobe" mit 87 Teilnehmern (ca. 15%) schon extrem zuverlässige Aussagen liefern.
navlover, 20.09.26 08:28
Um zu beurteilen, wie gut die bisherigen Ergebnisse schon sind, musst du dir die Varianz der Zahlen ansehen. Diese stehen in der Regel hinter den gegebenen Ergebnissen in Klammern. Kleine Varianz läßt auf gute Ergebnisse in der Zukunft schliessen.
Antworten
windhope:

Abschluß Phase 3...

 
20.09.26 12:30
..wann ist denn die Phase 3 von Gotistobart abgeschlossen, und wann könnten die Daten aus Phase 3 voraussichtlich veröffentlicht werden?
Weiß das jemand eben spontan.
Kann gerade nicht länger selbst recherchieren.
Antworten
Armin61:

bis Ende des Jahres

 
20.09.26 13:20
sollen die ersten Daten der Stage 2 (Phase 3) kommen - und die sind wohl so aussagekräftig, dass man klar erkannen kann, ob eine Zulassung kommen wird oder nicht.
Antworten
windhope:

Das...

 
20.09.26 21:28
sind nur noch 2 bis 2,5 Monate, das wird schnell kommen...

Bin mal sehr gespannt!
Antworten
Artikel 14:

Biontech

 
21.09.26 13:23
Herber Rückschlag für Moderna im mRNA Patentstreit
Das Europäische Patentamt (EPO) hat eines der wichtigsten mRNA-Patente von Moderna, EP 3 590 949, vollständig widerrufen. Das Patent steht im Zentrum des langjährigen Patentstreits zwischen Moderna auf der einen sowie BioNTech und Pfizer auf der anderen Seite.

Die Beschwerdekammer 3.3.08 traf die Entscheidung nach einer zweitägigen mündlichen Verhandlung. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor; nach Recherchen von JUVE Patent spielte jedoch eine unzulässige Erweiterung („added matter“) eine entscheidende Rolle: Der beanspruchte Gegenstand ging demnach über die Offenbarung der ursprünglichen Patentanmeldung hinaus.

Für Moderna ist die Entscheidung ein herber Rückschlag, weil sie die zuvor vor den nationalen Gerichten in London und Düsseldorf erzielten Erfolge zunichtemacht. Genau diesen Aspekt hebt JUVE Patent ausdrücklich hervor. Moderna hatte sich dort mit EP 949 gegen BioNTech/Pfizer durchsetzen können. Nun wurde ausgerechnet das Patent, das diesen Erfolgen zugrunde lag, auf europäischer Ebene vollständig widerrufen. Damit hat sich die Ausgangslage des Rechtsstreits erheblich verändert.

Bemerkenswert ist dabei die unterschiedliche Beurteilung durch die Gerichte bzw. das EPO: Während nationale Gerichte das Patent zuvor zugunsten Modernas beurteilt hatten, kam die Beschwerdekammer des EPO zu dem Ergebnis, dass es keinen Bestand haben kann. JUVE sieht darin zugleich ein weiteres Beispiel dafür, dass das EPO die Regeln zur unzulässigen Erweiterung teilweise strenger als nationale europäische Gerichte auslegt.

Der Rückschlag wiegt auch deshalb schwer, weil ein weiteres Patent aus demselben Streitkomplex, EP 3 718 565, bereits zuvor widerrufen worden war. Im Januar 2026 hatte die Beschwerdekammer diesen Widerruf bestätigt. Damit sind nun beide Patente weggefallen, die eine wesentliche Grundlage von Modernas bisherigen Verfahren gegen BioNTech und Pfizer bildeten.

Der umfassendere mRNA-Patentstreit ist damit allerdings nicht beendet. Aus EP 949 sind weitere Teilanmeldungen hervorgegangen. EP 4 435 100 befindet sich noch im Prüfungsverfahren, während gegen EP 4 108 671 ein Einspruchsverfahren läuft. Darüber hinaus verfügen Moderna, BioNTech, Pfizer und CureVac über umfangreiche weitere Patentportfolios. Neue Verfahren zeichnen sich bereits vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) ab; JUVE nennt etwa ein Verfahren von CureVac – inzwischen von BioNTech übernommen – gegen Moderna vor der Lokalkammer Den Haag.

Unterm Strich: Der EPO-Widerruf ist nicht nur eine weitere Niederlage Modernas in einem Patentverfahren. Seine besondere Bedeutung liegt darin, dass er die zuvor von Moderna in London und Düsseldorf errungenen Erfolge auf Grundlage dieses Patents zunichtemacht. Gleichzeitig beendet er lediglich ein Kapitel des wesentlich größeren Patentkonflikts um die mRNA-Technologie; weitere Patente und Verfahren bleiben bestehen. (Juve Patent (https://www.juve-patent.com/people-and-business/...urce=chatgpt.com))
Originalartikel bei JUVE Patent (https://www.juve-patent.com/people-and-business/...or-mrna-vaccines/)
(Hinweis: Gestützt durch KI generierte deutsche Zusammenfassung)
Artikel 14, 19.09.26 09:30
Könnte mal jemand diese Info/Link auf Yahoo Finance bzw. Stocktwits / Reddit posten?
Das macht potenziell plusminus eine Milliarde aus (grob geschätzt) und die Aktie wird primär in den USA gehandelt.  
Antworten
kaufladen:

So langsam bekommt man den

 
21.09.26 13:52
Eindruck BNT kann gute News en masse veröffentlichen, aber den Kurs lässt das einfach kalt...
Warum auch immer.
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Passende Knock-Outs auf Bristol-Myers Squibb Corp

Strategie Hebel
Steigender Bristol-Myers Squibb Corp-Kurs 5,19 9,00 17,71
Fallender Bristol-Myers Squibb Corp-Kurs 4,95 9,65 17,18
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VJ0B8Q9 , DE000VY8TDN4 , DE000BD0V9Q8 , DE000VX9JAL4 , DE000VU0YRG9 , DE000BD57MN5 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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