Ortsnetz-Streit: TeleDiscount gewinnt gegen Telekom
Montag, den 19.11.01 17:36
www.onlinekosten.de
Der Call-by-Call-Anbieter TeleDiscount darf auch weiterhin Ortsgespräche im offenen Call-by-Call über die Einwahlnummer 0190-035 anbieten. Das Landgericht Köln hat heute den Antrag der Deutschen Telekom AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen TeleDiscount abgewiesen. Der Ansicht der DTAG, das Anbieten von Ortsgesprächen über eine 0190er-Nummer stelle eine Wettbewerbswidrigkeit dar, erteilten die Kölner Richter eine deutliche Abfuhr.
In der Begründung heißt es: "Dass bisher noch kein anderer Wettbewerber auf den Gedanken gekommen ist, über die Rufnummer 0190 als Dienst die Weitervermittlung von Telefonverbindungen anzubieten, macht die Ausnutzung dieser Möglichkeit nicht wettbewerbswidrig." Damit erkennt Gericht die Idee der Kölner TeleDiscounter an und attestiert gleichzeitig dem Ex-Monopolisten Telekom, dass durch seine Haltung "jeder Fortschritt und Wettbewerb blockiert würde".
Die Deutsche Telekom hat das Recht gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. In diesem Fall würde das Verfahren vor dem Oberlandesgericht nocheinmal verhandelt. Der Kunde kann einstweilen weiterhin für 6 Pf/min im Ortsnetz telefonieren. Was tagsüber auf jeden Fall günstiger gegenüber dem (Durchschnitts-)Minutenpreis der Telekom von 8 Pf/min ist. Da letztere aber in 12-Pf-Einheiten abrechnet, ist der schnelle Spruch auf dem Anrufbeantworter mit TeleDiscount nur noch halb so teuer wie bisher.
Quelle: www.TeleDiscount.de
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Der Call-by-Call-Anbieter TeleDiscount darf auch weiterhin Ortsgespräche im offenen Call-by-Call über die Einwahlnummer 0190-035 anbieten. Das Landgericht Köln hat heute den Antrag der Deutschen Telekom AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen TeleDiscount abgewiesen. Der Ansicht der DTAG, das Anbieten von Ortsgesprächen über eine 0190er-Nummer stelle eine Wettbewerbswidrigkeit dar, erteilten die Kölner Richter eine deutliche Abfuhr.
In der Begründung heißt es: "Dass bisher noch kein anderer Wettbewerber auf den Gedanken gekommen ist, über die Rufnummer 0190 als Dienst die Weitervermittlung von Telefonverbindungen anzubieten, macht die Ausnutzung dieser Möglichkeit nicht wettbewerbswidrig." Damit erkennt Gericht die Idee der Kölner TeleDiscounter an und attestiert gleichzeitig dem Ex-Monopolisten Telekom, dass durch seine Haltung "jeder Fortschritt und Wettbewerb blockiert würde".
Die Deutsche Telekom hat das Recht gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. In diesem Fall würde das Verfahren vor dem Oberlandesgericht nocheinmal verhandelt. Der Kunde kann einstweilen weiterhin für 6 Pf/min im Ortsnetz telefonieren. Was tagsüber auf jeden Fall günstiger gegenüber dem (Durchschnitts-)Minutenpreis der Telekom von 8 Pf/min ist. Da letztere aber in 12-Pf-Einheiten abrechnet, ist der schnelle Spruch auf dem Anrufbeantworter mit TeleDiscount nur noch halb so teuer wie bisher.
Quelle: www.TeleDiscount.de