Betonusa AG

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Betonusa AG

 
12.04.06 06:23
Mittwoch, 12 April 2006  
Konzernabschluss und Halbjahresbilanz für Ende April 2006 avisiert
Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt privatem Wettspielmarkt Auftrieb



Die Betonusa AG ist Deutschlands erste Online Casino- und Sportwetten-AG, die an die Börse geht. Das Unternehmen ist bereits an der Frankfurter Wertpapierbörse im Entry Standard gelistet und plant zeitnah eine Kapitalerhöhung.
Betonusa AG sieht sich durch den jüngsten Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts in der Auffassung bestätigt, dass das staatliche Wettspielmonopol verfassungswidrig ist.

Die Betonusa AG erwartet ein erfolgreiches Halbjahresergebnis. Die Einzelabschlüsse gehen in die Konsolidierung. Der vollständige und geprüfte Konzernabschluss wird in der 3. Aprilwoche erwartet. Der Vorstand der Betonusa AG lädt Sie daher sehr herzlich zur

Bilanzpressekonferenz der Betonusa AG mit
Präsentation der Halbjahreszahlen
am Donnerstag, dem 27. April 2006, um 16:00 Uhr
in die alte Börse (Industrie- und Handelskammer)
Börsenplatz 4 in Frankfurt am Main

ein. Wir präsentieren Ihnen Fakten, aktuelle Hintergrundinformationen und eine kleine Überraschung. Über Ihr Kommen und eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen (siehe nachfolgend oder pdf-Dokument).


Der Vorstand der Betonusa AG sieht sich nach dem jüngsten Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zum Wettspielmarkt in der Auffassung bestärkt, dass das staatliche Wettspielmonopol nun klar in Frage gestellt ist. Gerade das Argument, dass nur staatliche Sportwetten Spielsucht verhindern, hat sich angesichts massiver Werbekampagnen von Lotto und Oddset als unhaltbar herausgestellt. Rechtsanwalt Adam Rosenberg, anwaltlicher Berater der Betonusa AG, bemerkt hierzu: "Das Gericht klammert ausdrücklich das EU-Recht als Prüfungsmaßstab aus, bezieht sich jedoch auf die Gambelli-Entscheidung des EuGH, wonach die Behinderung privater Wettanbieter aus rein fiskalischem Interesse gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt". Eine Behinderung privater Wettspielanbieter verstößt bereits jetzt gegen die Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht. Deutschland ist deswegen erst in der vergangenen Woche von der EU-Kommission abgemahnt worden.

Damit ist klar, dass das staatliche Wettmonopol nicht mehr zu halten ist.





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