Besteuerung von Fonds: Kleine Frage...

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Parocorp:

Besteuerung von Fonds: Kleine Frage...

 
13.06.04 15:02
Führen die Banken mittlerweile sämtliche Gewinne aus inländischen Fondsgewinnen (z.B. Aktien oder Geldmarktfonds) direkt ans Finanzamt ab?

Gibt es die Regelung, bei mehr als einem Jahr sind alle Gewinne Steuerfrei noch, oder was ist im Moment aktuell?

Letzte Frage, ja wie war das nochmal... Ich hatte bei einer Online-Bank hier in Deutschland ein Konto, dort einen Teil meines Sparerfreibetrags zur Konto-Eröffnung "untergebracht" und seit einiger Zeit das Konto dort geschlossen.

--- Wie hole ich mir jetzt den dort hinterlegten Sparerfreibetrag wieder "zurück" ?


Danke für die rasche Hilfe und sportliche Sonntagsgrüße
Nobody II:

Sparerfreibetrag

 
13.06.04 15:19
holst du zurück, indem du neuen Freistellungsauftrag mit 0,- € abgibst.

Meines Wissens nach ist nach 1 Jahr noch Steuerfreiheit bei Spekulationsgewinnen. Sonstige Einkünfte wie Zinsen/Dividenden unterliegen den Regelungen nach Kapitaleinkünften (Freibetrag, Halbeinkünfte, usw)

Die Abführung erfolgt nur, wenn der Sparerfreibetrag überschritten wird.Ansonsten wird ca. 1/3 Abgeführt (Soli/Kapitalertragssteuer)
Gruß
Nobody II
Twinson_99:

@ Paro - Fa und Besteuerung

 
13.06.04 15:37

Bei Löschung des Kontos wird dort auch der Freistellungsauftrag gelöscht. Diesen genutzten Teil musst Du dir jedoch merken und im aktuellem Jahr vom Höchstbetrag bei Erteilung an anderes Institute abziehen.

Sollte das Kto. noch existent sein, reduzierst du den FA auf den genutzten Teil und übernimmst den Rest zu einer anderen Bank. Nur zuviel melden sollte man nicht, da die Banken die bestehenen FA´s ans Finanzamt meldet. Dort gibts dann ein Warnschreiben und dann das zweite mit einer Prüfung...

Die Investmentfonds zahlen auf die erzielten Kursgewinne keine Steuern! Die Versteuerung der Kursgewinne übernehmen die Anteilseigner! z.B. Kauf unterjährig Aktienfonds zu 100 Euro Stk. Verkauf zu 110 dann zahlt der Anleger für die 10 Euro Steuern (sofern über Pauschale). Das gleiche gilt auch für die Ausschüttung. Die Dividenden fliesen dem Fonds steuerfrei zu und werden dann im Zuge der Ausschüttung dem Anleger belastet (sofern kein Freistellungsauftrag mehr vorhanden)

 

Gruß

Twinson_99

Besteuerung von Fonds: Kleine Frage... 1537923

Twinson_99:

up o. T.

 
13.06.04 20:43
ms2912a:

@ paro

 
14.06.04 02:21
Ganz so schlimm ist es noch nicht. Es werden nicht sämtliche Gewinne ans FA abgeführt, aber 30 % Zinsabschlag bei Überschreiten des Freistellungsauftrages oder 25% Kapitalertragssteuer zzgl. 5,5% Soli werden von einem Teil der Ausschüttungen (Fondsabhängig) ans FA abgeführt. Um das zu vermeiden, kann man den Fonds vor der Ausschüttung verkaufen. Es fällt aber wiederum dann die Steuer auf Veräußerungsgewinn (wenn Freigrenze überschritten) bei einer Haltedauer unter 1 Jahr an. Wenn der Verkauf nicht sowoieso geplant ist lohnt sich das bei Fonds mit Ausgabeaufschlag bestimmt nicht.
Parocorp:

danke an alle !

 
14.06.04 06:35
alle "hochprozentigen" fonds habe ich im ausland.

es handelt sich hier um einen immobilienfonds und einen geldmarktfonds.

der erste hat ausgabeaufschlag, der zweite hat keinen und keine sonstigen management-gebuehren oder depotbankgebuehren...

danke nochmal.

gruss
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