Gesetz zur Verhinderung von Fahrverboten scheitert
VGH BaWü: "Klarer Verstoß gegen Vorrang des Unionsrechts"
Europarechtliche Bedenken kümmerten den Bundestag indes nicht. Er verabschiedete das Gesetz Mitte März. Doch die Regelung kann als vorerst gescheitert angesehen werden: In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg das Gesetz als "klaren Verstoß gegen den Vorrang von Unionsrecht" angesehen (Urt. v. 18.03.2019, Az.: 10 S 1977/18).
Obwohl die prognostizierten Stickstoffdioxid-Werte in Reutlingen mit 48 Mikrogramm im gesetzlich intendierten Toleranzrahmen liegen, sprach das Gericht ein Fahrverbot für die Stadt aus. Die neue Vorschrift könne wegen des Vorrangs des Europarechts nicht angewendet werden, da sie massive Grenzwertüberschreitungen von bis zu 25 Prozent toleriere und damit fundamental der europarechtlichen Verpflichtungen widerspreche, Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Dass die Europäische Kommission im Notifizierungsverfahren keine Einwände gegen die Norm hatte, ist für den VGH dabei kein Argument. Denn die Kommission würde dem Gesetz wegen der Verwendung von Formulierungen wie "in der Regel" bei unionskonformer Auslegung schon gar nicht entnehmen, dass hiermit Fahrverbote ausgeschlossen werden sollen.
Auch andere Gerichte sehen Novelle kritisch
Mit seiner Rechtsauffassung ist das VGH Baden-Württemberg nicht allein. Schon bevor das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde, haben sowohl das Verwaltungsgericht Berlin (Urt. vom 09.10.2018, Az.: 10K 207/16) als auch das Verwaltungsgericht Köln (Urt. v. 08.11.2018, Az.: 13 K 6684/15) und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Urt. vom 15.11.2018, Az.: 8 K 5068/15) in obiter dicta angekündigt, ein solches Gesetz nicht im Sinne der Bundesregierung anzuwenden.
www.lto.de/recht/hintergruende/h/...hindern-nicht-angewendet/
VGH BaWü: "Klarer Verstoß gegen Vorrang des Unionsrechts"
Europarechtliche Bedenken kümmerten den Bundestag indes nicht. Er verabschiedete das Gesetz Mitte März. Doch die Regelung kann als vorerst gescheitert angesehen werden: In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg das Gesetz als "klaren Verstoß gegen den Vorrang von Unionsrecht" angesehen (Urt. v. 18.03.2019, Az.: 10 S 1977/18).
Obwohl die prognostizierten Stickstoffdioxid-Werte in Reutlingen mit 48 Mikrogramm im gesetzlich intendierten Toleranzrahmen liegen, sprach das Gericht ein Fahrverbot für die Stadt aus. Die neue Vorschrift könne wegen des Vorrangs des Europarechts nicht angewendet werden, da sie massive Grenzwertüberschreitungen von bis zu 25 Prozent toleriere und damit fundamental der europarechtlichen Verpflichtungen widerspreche, Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Dass die Europäische Kommission im Notifizierungsverfahren keine Einwände gegen die Norm hatte, ist für den VGH dabei kein Argument. Denn die Kommission würde dem Gesetz wegen der Verwendung von Formulierungen wie "in der Regel" bei unionskonformer Auslegung schon gar nicht entnehmen, dass hiermit Fahrverbote ausgeschlossen werden sollen.
Auch andere Gerichte sehen Novelle kritisch
Mit seiner Rechtsauffassung ist das VGH Baden-Württemberg nicht allein. Schon bevor das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde, haben sowohl das Verwaltungsgericht Berlin (Urt. vom 09.10.2018, Az.: 10K 207/16) als auch das Verwaltungsgericht Köln (Urt. v. 08.11.2018, Az.: 13 K 6684/15) und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Urt. vom 15.11.2018, Az.: 8 K 5068/15) in obiter dicta angekündigt, ein solches Gesetz nicht im Sinne der Bundesregierung anzuwenden.
www.lto.de/recht/hintergruende/h/...hindern-nicht-angewendet/