Bundesregierung billigt Eckpunkte für saubere Luft
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier für saubere Luft in den Städten und
individuelle Mobilität für Dieselfahrer beschlossen. "Es ist uns ein hohes Anliegen, dass wir es
sehr schnell schaffen, in allen - auch den 65 momentan noch von
Stickstoffdioxidüberschreitungen betroffenen - Städten in Deutschland wirklich für saubere
Luft zu sorgen", sagte Kanzleramtsminister Braun.
Saubere Luft in allen Städten und individuelle Mobilität auch für Diesel-Fahrer in den
betroffenen Kommunen sind die Ziele der Bundesregierung. Das Kabinett hat Eckpunkte
beschlossen, die das Koalitions-Konzept von Anfang Oktober umsetzen. Dies soll zügig
geschehen. Die Gesetzesänderungen zum Straßenverkehrs- und
Bundesimmissionsschutzgesetz sind schon Anfang November Thema im Kabinett.
Kommunale Großfahrzeuge umrüsten
Noch in diesem Jahr wird auch ein neues großes Förderprogramm für Kommunen auf den Weg
gebracht: Es ermöglicht die Nachrüstungen schwerer kommunaler Fahrzeuge wie der
Straßenreinigung und der Müllabfuhr. Außerdem fördert die Regierung mit ihrem Programm
die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen. Mit einer Förderquote von 80
Prozent unterstützt die Bundesregierung die betroffenen Regionen. Dies gilt für alle
Kommunen, in denen die Stickoxidgrenzwerte überschritten werden. Das neue Programm
ergänzt bereits bestehende Förderungen, wie etwa bei der Aufstellung von Luftreinhaltepläne
oder zugunsten der Elektromobilität und auch das vor einem Jahr aufgelegte Sofortprogramm
"Saubere Luft", das mit einer Milliarde Euro versehen ist.
Keine Fahrverbote bei geringfügiger Grenzwertüberschreitung
Zur geplanten Änderung des Bundesimmissionschutzgesetzes sagte Staatsminister Helge
Braun: "Unser Ziel ist es, Fahrverbote generell zu vermeiden. Wir glauben, dass Fahrverbote in
dem Abschnitt zwischen 40 und 50 Mikrogramm nicht verhältnismäßig sind." Das sei nur eine
geringfügige Überschreitung des Grenzwertes der Europäischen Union.
In der Regel würden hier die Vielzahl anderer Maßnahmen ausreichen, um von Fahrverboten
Abstand zu nehmen und trotzdem dafür zu sorgen, dass die Luft in den Innenstädten sauberer
ist. Das möchte die Bundesregierung nun im Bundesimmissionsschutzgesetz festlegen. Braun
ergänzte, dass die Stadt Frankfurt im September Ergebnisse einzelner Messstationen
nachgemeldet hat und im Ergebnis mit Frankfurt nun 15 Städte eine höhere
Grenzwertüberschreitung aufweisen.
Für Diesel-Fahrer: Umtausch oder Nachrüstung
Für die Hardware-Nachrüstungen von privaten Diesel-Pkw in diesen 15 besonders belasteten
Städten sehen die Eckpunkte vor, dass das Bundesverkehrsministerium bis Anfang des Jahres
2019 neue technische Vorschriften schafft. Auf Grundlage dieser Vorschriften können
Nachrüstungen privater Fahrzeuge dann so vorgenommen werden, dass sie von Fahrverboten
verschont werden.
Zudem wird ein neuer Grenzwert für das einzelne Fahrzeug festgelegt: Diesel-Fahrzeuge, die
bei 270 Mikrogramm pro Kilometer liegen, werden weiter frei in allen Innenstädten fahren
können. Die Bundesregierung erwartet von der Automobilindustrie zum Schutz der
Dieselfahrer, dass sie diese Nachrüstungen auf eigene Kosten vornimmt. So gibt es zusammen
mit den Umstauschprogrammen in den 15 Städten zwei Möglichkeiten für betroffene
Dieselfahrer weiter in die Innenstädte zu fahren.
Mittwoch, 24. Oktober 2018