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Bundesrat beschließt Musterfeststellungsklage
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat die Einführung der Musterfeststellungsklage gebilligt, die der Bundestag am 14. Juni beschlossen hatte. Damit werden Verbraucher ihr Recht gegenüber Unternehmen künftig gesammelt wahrnehmen können. Von dem neuen Klagerecht für Verbraucherschutzverbände könnten unter anderem auch die Betroffenen in der VW-Abgas-Affäre profitieren, hob die Länderkammer hervor.
Die Regelungen sollen bereits am 1. November 2018 in Kraft treten, da die Ansprüche der Diesel-Geschädigten sonst verjähren. Klageberechtigt sind nach dem Beschluss "besonders qualifizierte Einrichtungen" wie Verbraucherschutzverbände. Sie sollen die Klagen dann für eine Gruppe von Verbrauchern durchfechten, die sich in einem Register eintragen. Der Bundespräsident muss das Gesetz nun noch unterzeichnen, damit es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.
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