Das wirklich wichtige aus Deinem Text bzw. der Zeitungsmeldung, ist nicht etwa das Urteil selbst, sondern vielmehr, Zitat:…. Mehr zu der Entscheidung und der Begründung folgt in Kürze. Das endgültige Urteil wird erst Ende September verkündet…. Zitat Ende Dass das Urteil, wird (soll, darf,) erst ENDE September, also vermutlich eher nach der Bundestagswahl, verkündet werden, schon recht eigenartig sein wird, sollte schon jetzt klar sein, oder? Man fällt ein Urteil, z. B. die Klage wird abgewiesen, aber auf die Begründung muss man warten, ist ja in etwa so, als ob Du eine Reise buchst für ca. 15.000 €uro, aber darfst erst nach 14 Tagen vom Reisebüro erfahren, ob es für 2 Tage nach Tirol oder für 8 Wochen auf die Malediven geht. Die Frau hatte völlig Recht, sich dem ersten Richterspruch widersetzen zu wollen, denn wenn der Händler, ein VW- Vertragshändler war, bei dem sie das Fahrzeug erworben hatte, dann haftet der Unternehmer als sog. Erfüllungsgehilfe für den VW Konzern, denn es geht hier um den Vertragsbestandteil des Produktes, dem Fahrzeug von VW, und nicht um die Dienstleistung des Händlers als solches, es geht allerdings nicht zwingend aus dem Text hervor, ob es tatsächlich ein Vertragshändler war, oder dieser als solcher lediglich nur so bezeichnet wurde. Lustig bleibt aber die Aussage, das Urteil erst später begründen zu wollen, von daher durfte das sog. „Urteil“, vermutlich von vornherein bereits festgestanden haben, es lebe die „Bananenrepublik“, so nach dem Motto, wir Großen lasst uns alle vereinigen, wir bescheißen permanent nur die Kleinen, hussa, hossa und mächtig viel Spaß dabei. Dass die AfD bei solchen „Richtersprüchen“ und einer solch beliebigen Haltung unserer Politiker einen vermutlich erheblichen Zulauf an Wählern erhalten wird, sollte dann auch Niemand mehr verwundern wollen. Die nachfolgenden Konsequenzen werden vermutlich noch sehr viel „Verwunderung“ auslösen wollen, und werden eher noch unangenehmer als die derzeitige Lage für die Arbeitnehmerschaft.