H A F T U N G
Wenn die Bank Fehler macht
Geht bei einer Online-Transaktion etwas schief, ist der Homebanker gekniffen. Bislang muss er nämlich dem Kreditinstitut den Fehler lückenlos nachweisen – und das ist nicht einfach.
V erbraucherschützer kritisieren dieses kundenunfreundliche Gebaren schon lange. Grund für ihre Bockbeinigkeit – so sagen die Geldhäuser – seien die Unsicherheiten und Manipulationsmöglichkeiten der Internet-Technologie. Für den SET-Sicherheitsstandard mag das gelten (obwohl die Geldhäuser immer wieder beteuern, die Diskussion über Manipulationsmöglichkeiten sei rein theoretisch, konkrete Missbrauchsfälle gäbe es nicht). Doch mit HBCI (Homebanking Computer Interface) gibt es schon längst einen Sicherheitsstandard, der nach übereinstimmender Ansicht von Verbraucherschützern und Bankspezialisten sehr viel weniger Risiken birgt. Nur setzt ihn bisher kaum eine Bank ein.
Doch das ändert sich jetzt, allerdings ohne nennenswerte Folgen für die Haftung: Als erstes großes Kreditinsttitut hat nämlich die BfG Bank die Flucht nur scheinbar nach vorn ergriffen und für Homebanking und Wertpapier-Ordering im Internet die Beweislast umgekehrt. BfG-Sprecher Markus Kuhn: „Ist ein Kunde der Auffassung, wir hätten eine Online-Transaktion fehlerhaft durchgeführt, müssen wir nachweisen, dass die Buchung dem Kundenauftrag entspricht.“ Ein Jahr lang hat sie zuvor den HBCI-Sicherheitsstandard problemlos im Alltagsbetrieb getestet.
Alles Mogel, behauptet die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV). Eine echte Umkehr der Beweislast sei nur dann gegeben, wenn die Bank sich zur Haftung verpflichtet, solange sie dem Kunden kein schuldhaftes Verhalten nachweisen kann. Wenn die BfG an anderer Stelle behauptet, ihr Internet-Banking sei absolut sicher, dann wird die Überprüfung, ob bei ihr auch alles korrekt zugegangen ist, immer positiv ausfallen, und der Schwarze Peter liegt nach wie vor beim Kunden.
Dass es auch anders geht, beweist schon seit Jahren die kleine, aber feine Hamburger Netbank, eine Tochter der Sparda-Banken. Nur sie hat bislang die Beweislast so umgedreht, wie es die AgV fordert. Die Internetbanker vertrauen auf ihre sehr weit fortgeschrittene Verschlüsselungstechnik in Kombination mit dem PIN/TAN-Verfahren. Pressemann Holger Schwedler meint gar: „Wir haben ein besseres Sicherheitssystem als HBCI.“
Schmuggler
Wenn die Bank Fehler macht
Geht bei einer Online-Transaktion etwas schief, ist der Homebanker gekniffen. Bislang muss er nämlich dem Kreditinstitut den Fehler lückenlos nachweisen – und das ist nicht einfach.
V erbraucherschützer kritisieren dieses kundenunfreundliche Gebaren schon lange. Grund für ihre Bockbeinigkeit – so sagen die Geldhäuser – seien die Unsicherheiten und Manipulationsmöglichkeiten der Internet-Technologie. Für den SET-Sicherheitsstandard mag das gelten (obwohl die Geldhäuser immer wieder beteuern, die Diskussion über Manipulationsmöglichkeiten sei rein theoretisch, konkrete Missbrauchsfälle gäbe es nicht). Doch mit HBCI (Homebanking Computer Interface) gibt es schon längst einen Sicherheitsstandard, der nach übereinstimmender Ansicht von Verbraucherschützern und Bankspezialisten sehr viel weniger Risiken birgt. Nur setzt ihn bisher kaum eine Bank ein.
Doch das ändert sich jetzt, allerdings ohne nennenswerte Folgen für die Haftung: Als erstes großes Kreditinsttitut hat nämlich die BfG Bank die Flucht nur scheinbar nach vorn ergriffen und für Homebanking und Wertpapier-Ordering im Internet die Beweislast umgekehrt. BfG-Sprecher Markus Kuhn: „Ist ein Kunde der Auffassung, wir hätten eine Online-Transaktion fehlerhaft durchgeführt, müssen wir nachweisen, dass die Buchung dem Kundenauftrag entspricht.“ Ein Jahr lang hat sie zuvor den HBCI-Sicherheitsstandard problemlos im Alltagsbetrieb getestet.
Alles Mogel, behauptet die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV). Eine echte Umkehr der Beweislast sei nur dann gegeben, wenn die Bank sich zur Haftung verpflichtet, solange sie dem Kunden kein schuldhaftes Verhalten nachweisen kann. Wenn die BfG an anderer Stelle behauptet, ihr Internet-Banking sei absolut sicher, dann wird die Überprüfung, ob bei ihr auch alles korrekt zugegangen ist, immer positiv ausfallen, und der Schwarze Peter liegt nach wie vor beim Kunden.
Dass es auch anders geht, beweist schon seit Jahren die kleine, aber feine Hamburger Netbank, eine Tochter der Sparda-Banken. Nur sie hat bislang die Beweislast so umgedreht, wie es die AgV fordert. Die Internetbanker vertrauen auf ihre sehr weit fortgeschrittene Verschlüsselungstechnik in Kombination mit dem PIN/TAN-Verfahren. Pressemann Holger Schwedler meint gar: „Wir haben ein besseres Sicherheitssystem als HBCI.“
Schmuggler