Banken-Haftung bei Online-Transaktionen

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Banken-Haftung bei Online-Transaktionen

 
09.02.02 18:20
H A F T U N G

Wenn die Bank Fehler macht

Geht bei einer Online-Transaktion etwas schief, ist der Homebanker gekniffen. Bislang muss er nämlich dem Kreditinstitut den Fehler lückenlos nachweisen – und das ist nicht einfach.

   V erbraucherschützer kritisieren dieses kundenunfreundliche Gebaren schon lange. Grund für ihre Bockbeinigkeit – so sagen die Geldhäuser – seien die Unsicherheiten und Manipulationsmöglichkeiten der Internet-Technologie. Für den SET-Sicherheitsstandard mag das gelten (obwohl die Geldhäuser immer wieder beteuern, die Diskussion über Manipulationsmöglichkeiten sei rein theoretisch, konkrete Missbrauchsfälle gäbe es nicht). Doch mit HBCI (Homebanking Computer Interface) gibt es schon längst einen Sicherheitsstandard, der nach übereinstimmender Ansicht von Verbraucherschützern und Bankspezialisten sehr viel weniger Risiken birgt. Nur setzt ihn bisher kaum eine Bank ein.



  Doch das ändert sich jetzt, allerdings ohne nennenswerte Folgen für die Haftung: Als erstes großes Kreditinsttitut hat nämlich die BfG Bank die Flucht nur scheinbar nach vorn ergriffen und für Homebanking und Wertpapier-Ordering im Internet die Beweislast umgekehrt. BfG-Sprecher Markus Kuhn: „Ist ein Kunde der Auffassung, wir hätten eine Online-Transaktion fehlerhaft durchgeführt, müssen wir nachweisen, dass die Buchung dem Kundenauftrag entspricht.“ Ein Jahr lang hat sie zuvor den HBCI-Sicherheitsstandard problemlos im Alltagsbetrieb getestet.

 Alles Mogel, behauptet die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV). Eine echte Umkehr der Beweislast sei nur dann gegeben, wenn die Bank sich zur Haftung verpflichtet, solange sie dem Kunden kein schuldhaftes Verhalten nachweisen kann. Wenn die BfG an anderer Stelle behauptet, ihr Internet-Banking sei absolut sicher, dann wird die Überprüfung, ob bei ihr auch alles korrekt zugegangen ist, immer positiv ausfallen, und der Schwarze Peter liegt nach wie vor beim Kunden.

 Dass es auch anders geht, beweist schon seit Jahren die kleine, aber feine Hamburger Netbank, eine Tochter der Sparda-Banken. Nur sie hat bislang die Beweislast so umgedreht, wie es die AgV fordert. Die Internetbanker vertrauen auf ihre sehr weit fortgeschrittene Verschlüsselungstechnik in Kombination mit dem PIN/TAN-Verfahren. Pressemann Holger Schwedler meint gar: „Wir haben ein besseres Sicherheitssystem als HBCI.“



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09.02.02 18:22
H B C I

Die Banken mauern

   Obwohl HBCI als Sicherheitsstandard für Online-Banking im Internet allgemein anerkannt ist und es genügend Software dafür gibt, bieten es gerade mal 20 Prozent der Institute an. Die Vorteile von HBCI und wer damit bereits arbeitet.
 

Vier von fünf Banken verwenden bislang noch das so genannte PIN/TAN-Verfahren. Das ist für viele Anwender unbequem und stellt wegen der TAN-Listen zudem ein Sicherheitsrisiko dar. Besser – weil mit Diskette oder Chip  – ist das so genannte „Home Banking Computer Interface“ (HBCI). Der Zentrale Kredit-Ausschuss (ZKA), die Dachorganisation aller deutschen Kreditinstitute, hatte sich schon im Oktober 1997 auf diese Plattform geeinigt. Die hier verwendeten Verschlüsselungstechnologien gelten laut Manfred Westphal von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) als die derzeit sicherste Variante.

 Doch der neue Standard ist bei weitem noch nicht flächendeckend eingeführt. Grund: Vor allem bei den Direktbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken fehlt der Mut zur raschen Einführung. „Die meisten Rechenzentren bieten es bereits an, aber die oft recht kleinen Geldinstitute scheuen den finanziellen Aufwand“, erklärt Torsten Schmidt vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken. „Für die Chipkarte muss der Bund zudem noch das Signierverfahren festlegen, das im Augenblick von Institut zu Institut verschieden ist.“

 Dass aber auch das beste System geknackt werden kann, bewiesen Spezialisten vom Chaos Computer Club (CCC). Sie entdeckten über ein via E-Mail eingeschleustes Programm das HBCI-Passwort des Opfers und bekamen so Zugang zu dessen Konto. Bei der Attacke befand sich allerdings die Chipkarte im Lesegerät.

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09.02.02 18:24
Die Technik






Entscheidend ist, dass die Informationen bei HBCI in einem geschlossenen System (Hardware) ver- und entschlüsselt werden. So genannte öffentliche und private Schlüssel ersetzen die bisherigen PINs und TANs. Der private Schlüssel des Kunden liegt im Idealfall verschlüsselt auf einer Chipkarte oder auf einer Diskette. Er gilt beim Adressaten als elektronische Unterschrift. Mit dem öffentlichen Schlüssel des Adressaten wird jeder Vorgang verschlüsselt.

 Es gibt zwei Schlüsselpaare, ein öffentliches und ein privates. Der Kunde erhält das öffentliche, bestehend aus seinem eigenen Exemplar und dem der Bank sowie den eigenen privaten Schlüssel. Zu Beginn muss er seinen öffentlichen Schlüssel in zwei Teile getrennt – per Post und online – an die Bank verschicken. Er dient später zur Identifizierung. Eine Überweisung wird mit dem privaten Schlüssel signiert, mit dem öffentlichen Schlüssel der Bank verschlüsselt und zum Server der Bank versendet. Dort angekommen wird anhand des öffentlichen Schlüssels des Kunden zunächst überprüft, wer der Absender ist. Anschließend wird die Signatur mit dem privaten Schlüssel der Bank, einer Art Generalschlüssel für alle privaten Schlüssel, entschlüsselt.


Kundenfreundlicher






Leistet der Kunde sich ein HBCI-fähiges Personal Financial Management Programm (PFM), kann er seine elektronischen Bankgeschäfte bequem offline bearbeiten, ehe er die Daten online zur Bank schickt. Produkte dazu gibt es von Quicken, WISO, eFix und Fun.



Quelle: Online-focus
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