Im Steueränderungsgesetz 2003 werden Kreditinstitute zur Erteilung einer Jahresbescheinigung
über Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen verpflichtet. Diese Regelung gilt für Vorgänge,
die nach dem 31.12.2003 stattfinden. Über den Freistellungsauftrag weiß das Finanzamt
i.R. wer Aktien im Depot hat. Wer innerhalb der Spekulationsfrist (12 Monate) Gewinne
realisiert, sollte deshalb die Hälfte (oder je nach Steuersatz auch weniger) zur Seite
legen für den Fiskus. Herr Eichel läßt grüßen !
über Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen verpflichtet. Diese Regelung gilt für Vorgänge,
die nach dem 31.12.2003 stattfinden. Über den Freistellungsauftrag weiß das Finanzamt
i.R. wer Aktien im Depot hat. Wer innerhalb der Spekulationsfrist (12 Monate) Gewinne
realisiert, sollte deshalb die Hälfte (oder je nach Steuersatz auch weniger) zur Seite
legen für den Fiskus. Herr Eichel läßt grüßen !