Forderungsanmeldung - Informationen
Kurzer Hintergrund
Die Banco Espírito Santo, S.A. ("BES") befindet sich in Liquidation, nachdem die Europäische Zentralbank die Lizenz zur Ausübung der Banktätigkeit entzogen hat, die die Konsequenzen der Insolvenzerklärung hat und die Liquidation des Instituts einleitet.
Das gerichtliche Liquidationsverfahren ist bei der 1. Handelsabteilung der Zentralabteilung des Bezirksgerichts von Lissabon ("1ª Secção de Comércio da Instância Central am Tribunal Judicial da Comarca de Lisboa") unter der Nummer 18588 / 16.2T8LSB anhängig.
Die Rechtsordnung der Liquidation portugiesischer Kreditinstitute ist auf BES anwendbar und unterliegt den Bestimmungen des Decreto-Lei Nr. 199/2006 vom 25. Oktober und vom Insolvenz- und Sanierungsgesetz ("CIRE") (1).
Forderungsanmeldung
Frist
Die Frist, die der Gerichtshof für die Vorlage der Klage festgesetzt hat, beträgt 30 aufeinanderfolgende Tage, beginnend nach 5-tägiger Verjährung, ab dem Tag der Veröffentlichung auf der Website des Citius-Portals der öffentlichen Bekanntmachung der gerichtlichen Entscheidung der BES Liquidation und die Zitierung von Gläubigern und anderen betroffenen Parteien oder, wenn später, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der öffentlichen Bekanntmachungen. Das Datum der Veröffentlichung auf der Website des Citius-Portals erfolgte am 22. Juli 2016, und das Datum der Veröffentlichung der öffentlichen Bekanntmachungen erfolgte am 26. Juli 2016. Im Falle der Anzeige von Gläubigern gemäß Artikel 22 des Gesetzesdekrets Nr. 199/2006 vom 25. Oktober (bekannte Gläubiger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) beträgt die Fristverlängerung 30 Tage ab Mitteilung.
Der Gerichtshof stellte klar, dass der Gerichtshof der Auffassung ist, dass Artikel 569 Nr. 2 des Zivilprozessgesetzbuchs ist subsidiär anwendbar. Der Liquidationsausschuss informiert daher, dass die bis zum Ablauf der letzten Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen erhaltenen Forderungen als solche erhalten werden. Die Gläubigermitteilungen über Ansprüche nach Artikel 22 des Gesetzesdekrets Nr. 199/2006 vom 25. Oktober sind noch nicht abgeschlossen.
An wen müssen sie gerichtet werden
Die Einreichung von Forderungen ist an das Liquidationskomitee von BES zu richten und muss am Geschäftssitz (Öffnungszeiten von 9 bis 16 Uhr) eingereicht werden, per Einschreiben an Rua Barata Salgueiro, Nr. 28 - 6º, 1250-044 Lisboa. , Portugal, oder senden Sie uns eine E-Mail an folgende Adresse: reclamacoes.credito@bes.pt
Anfordern
Bei der Einreichung von Ansprüchen hat der antragstellende Gläubiger alle relevanten Informationen für die Bewertung des beanspruchten Kredits anzugeben und die entsprechenden Belege beizufügen.
Der Antrag muss die folgenden Informationen enthalten (Art. 128, Nr. 1 des CIRE):
- Herkunft der Kredite, Fälligkeitsdatum, Höhe des Kapitals und der Zinsen;
- die Bedingungen, unter denen die Kredite unterliegen, entweder aufschiebend oder abwickelnd;
- die Art der Kredite - gemeinsam, nachrangig, privilegiert oder gesichert und in letzterem Fall die Vermögenswerte oder Rechte, die Gegenstand der Garantie sind, und gegebenenfalls die relevanten Daten zur Identifizierung der Registrierung;
- Das Bestehen möglicher persönlicher Garantien mit der Identifizierung der Bürgen; und
- Der anwendbare Moratoriumszinssatz.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Gesetz auch die Gläubiger, deren Kredit durch eine endgültige Entscheidung anerkannt wurde, nicht von der Geltendmachung eines Anspruchs im Rechtsstreitverfahren der BES befreit sind, falls sie eine Zahlung erhalten wollen.
Bei Zweifeln über die Formalitäten oder den Inhalt der Einreichung von Forderungen wird empfohlen, dass die Gläubiger ihre eigene Rechtsberatung einholen.