alle mal nen Meter zurück, und schaut mal
mit einer Neutralität auf die Sache.
Das ist ja nicht auszuhalten. - Und auch nicht mitlesbar.. :-)
vA hat einen guten VK-Preis ausgehandelt. Besser als viele geglaubt hätten.
- er war zum Verhandlungszeitraum mit Sicherheit zufrieden. Das Gegenangebot lag zu dem Zeitpunkt auch nicht vor.
Gut- ob man das Geschäft in dem man sich befindet verkaufen muß, ist ein anderes Thema. Man fragt sich ja warum vA eingestiegen ist.
Ich übernehme auch keine Tischlerei und stelle dann fest:
Umpf, Holz? - das ist garnicht meine Sache. :-)
So, und dass man nicht weiß, was zB vA vor hat, macht Ihn nicht automatisch strafbar.
In dubio pro reo.
Es ist halt nur iene unglückliche Situation in der man sich befindet, wenn
nichts zur Strategie bekannt wird. Aber evtl ist es aktuell taktisch klüger, nicht gleich alles rauszuposaunen.
Auch ist mir kein Gesetz bekannt um den Aktienkurs zu ermitteln zu dem
ein Unternehmen Aktien zurückkaufen MUSS.
Natürlich kann man argumentieren sie hätten sollen, können oder so, um Schaden für die Aktionäre zu minimieren.
Schönen Abend,
Langen1