Mal angenommen, die Balda vergibt insgesamt 60 Mio Schuldscheindarlehen an ein oder mehrere Personen oder Firmen und die verwenden das Geld für den Kauf von BaldaAktien.
Um bspw. die 3/4 Mehrheit zu erlangen wäre es doch einfach und simple zusätzlich einen oder mehrere Gesellschafter an Board sprich in die Elector aufzunehmen, die die Aktien einlegen.
Wäre das denkbar und legal?
Ein ARP adhoc und komplett / über einen gewissen Zeitraum zusätzlich und Wohle zeitlich terminiert und umgesetzt verringerte zusätzlich gar das notwendige Aktienvolumen für die 3/4 Mehrheit.
Die würde ich als Stratege wahrscheinlich anpeilen um mir mittels Gewinnabführung, die ich dann erwirken kann, die Ausschüttung zu sichern. Das ist der erklärte Geschäftszweck der Elector GmbH.
Um bspw. die 3/4 Mehrheit zu erlangen wäre es doch einfach und simple zusätzlich einen oder mehrere Gesellschafter an Board sprich in die Elector aufzunehmen, die die Aktien einlegen.
Wäre das denkbar und legal?
Ein ARP adhoc und komplett / über einen gewissen Zeitraum zusätzlich und Wohle zeitlich terminiert und umgesetzt verringerte zusätzlich gar das notwendige Aktienvolumen für die 3/4 Mehrheit.
Die würde ich als Stratege wahrscheinlich anpeilen um mir mittels Gewinnabführung, die ich dann erwirken kann, die Ausschüttung zu sichern. Das ist der erklärte Geschäftszweck der Elector GmbH.
