Bald steigende Kurse dank Unterbewertung? VW

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ribald:

Bald steigende Kurse dank Unterbewertung? VW

 
14.05.03 12:05
EU-Urteil sorgt für Fusionsfantasie

Richter verbieten Goldene Aktie -
Nun kommt VW-Gesetz ins Visier

Berlin  -  Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Bestimmungen Großbritanniens und Spaniens über Goldene Aktien gekippt, die Unternehmen vor feindlichen Übernahmen schützen. Das Gericht entschied am Dienstag in letzter Instanz, dass die Vorschriften den freien Kapitalverkehr behinderten. Die Entscheidung könnte auch Konsequenzen für das Volkswagen-Gesetz haben. Die EU-Kommission hatte bereits im März ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. "Die Regelung könnte eine Welle von Übernahmen lostreten, besonders in Spanien, wo Goldene Aktien gang und gäbe sind", sagt David Abarrategui von Morgan Stanley.


Bei der EuGH-Entscheidung ging es um die britische Regelung, die den Flughafenbetreiber BAA vor Übernahmen schützt. Danach ist die Regierung im Besitz einer Sonderaktie, die ihr ein Veto beim Verkauf von Anteilen einräumt. Die Bestimmungen seien ebenso wenig mit EU-Recht vereinbar wie jene in Spanien, die der Regierung ein Vetorecht bei Anteilsverkäufen bei Telefonica, Repsol und Endesa einräumen.


Zwar handelt es sich beim Volkswagengesetz nicht um eine so genannte Goldene Aktie. Das Gesetz sichert dem Land Niedersachsen allerdings eine starke Stellung zu, da kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmen in der Hauptversammlung geltend machen darf, selbst wenn er mehr Anteile besitzt. Niedersachsen hält rund 18 Prozent der Aktien bei Volkswagen. Die EU-Kommission hatte ein Verfahren eingeleitet, mit der Begründung, es schütze den Wolfsburger Autobauer vor feindlichen Übernahmen.


Der Gerichtsentscheid stärkt europaweit die Anlegerrechte. Denn Unternehmen mit einer Goldenen Aktie werden an der Börse gegenüber Konkurrenten mit einem kräftigen Abschlag bewertet. Auch VW-Anleger können davon ein Lied singen. So sind die Wolfsburger weniger wert als Renault, obwohl sie rund drei Mal mehr Umsatz erwirtschaften.  hz.


Artikel erschienen am 14. Mai 2003
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