02.07 13:44/*vwd DGAP-Ad hoc: Babcock Borsig AG
Arrestbeschluss gegen Steinmüller aufgehoben
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Arrestbeschluss gegen Steinmüller aufgehoben
Oberhausen, 2. Juli 2002. Das Landgericht Köln hat heute den Arrestbeschluss des
Amtsgerichts Köln vom 17. Juni aufgehoben, soweit darin ein Arrest über 25
Millionen Euro hinaus angeordnet wurde. Das Amtsgericht Köln hatte insgesamt
einen Betrag von 143 Millionen Euro mit Arrest belegt. Damit ist nach der
Vereinbarung eines Mitarbeiterbeitrags in Höhe von rund 50 Millionen Euro eine
weitere wesentliche Hürde auf dem Wege zur Sanierung der Babcock Borsig AG
genommen. Besonders hervorzuheben ist die Schnelligkeit, mit der das Landgericht
Köln auf die schwierige Situation der Babcock Borsig AG reagiert hat.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 02.07.2002
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WKN:
663834; ISIN:
DE0006638349; Index: MDAX
Notiert: Amtlicher Handel in Düsseldorf, Frankfurt;
Freiverkehr in Berlin, Bremen, München, Hamburg, Hannover, Stuttgart
Das hört sich sehr gut an - noch immer im Minus!!!
MfG
Star Ikone ;)