Manche Auslandsanleihen bringen steuerlichen Renditekick
Von Lutz Schumann, Steuer-Schutzbrief*
28. März 2002 Mehr Steuern vom Finanzamt zurückzubekommen als man überhaupt gezahlt hat - dieser Wunschtraum eines jedes Steuerzahlers kann in Erfüllung gehen. Spezielle Euro-Auslandsanleihen machen es möglich. Der Grund liegt in den so genannten Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, die Deutschland mit 76 Staaten dieser Erde abgeschlossen hat.
Um eine steuerliche Doppelbelastung für Bundesbürger und fremde Staatsbürger zu vermeiden, regeln diese Verträge exakt, welchem Staat welche Steuer zufällt und wie eventuell in dem einen Land gezahlte Steuern in dem anderen angerechnet werden.
Besondere Form der Entwicklungshilfe
Was nur wenige wissen: In vielen dieser Abkommen ist eine besondere Form der Entwicklungshilfe enthalten: Denn zahlreiche DBA mit Entwicklungs- und Schwellenländern angefangen von Argentinien über China, Indonesien und Malaysia bis zur Türkei sehen für deutsche Kapitalanleger eine fiktive Quellensteuer vor. Das bedeutet: Obwohl der deutsche Anleger keine Steuern an den Ausgabestaat zahlen muss, erhält er für jede Zinszahlung vom deutschen Fiskus eine Steuergutschrift. Diese liegt, je nach Land und DBA, zwischen zehn und 20 Prozent des jährlichen Zinsertrags.
Allerdings mit einer Obergrenze: Die fiktive Quellensteuer darf nach einem Erlass des Bundesfinanzministers nur bis zur Höhe der deutschen Einkommensteuer, die auf die ausländischen Zinsen zu zahlen wäre, angerechnet werden. Dennoch lohnt sich für Kapitalanleger, die ihren Steuerfreibetrag (1.550 Euro für Ledige, 3.100 Euro für Verheiratete) schon ausgeschöpft haben, die Zeichnung dieser Steuerspar-Anleihen.
Emittenten sind stets ausländische Regierungen, die eine entsprechende Anleihe auflegen, früher in Mark, heute in Euro. Diese Papiere werden, wie Bundesanleihen, an deutschen Börsen gehandelt. Für eine bestimmte Laufzeit, meist drei, fünf oder maximal zehn Jahre, erhält der Anleger einen vorab festgelegten Zinssatz für sein Geld. Dabei liegt die Rendite höher als bei ähnlich ausgestatteten inländischen Papieren. Solche Anleihen können wie Aktien jederzeit an der Börse ver- und gekauft werden. Wie bei einer Aktie lässt sich zudem der aktuelle Wert der Anleihe in Wirtschaftszeitschriften oder dem Internet ermitteln. Übrigens: Eine Ausgabe im Tafelgeschäft - anders als bei den meisten inländischen Papieren - ist möglich. Eine Übersicht über aktuelle Steuersparanleihen finden Sie in der unten stehenden Tabelle.
Beispielrechnung zeigt den Effekt
Beispielrechnung: Max Clever zeichnet eine Türkei-Anleihe mit einem Kupon von 10,5 Prozent für nominal 50.000 Euro. Dabei ergibt sich ohne fiktive Quellensteuer folgende Renditerechnung. Der jährliche Zinsertrag beträgt 5.250 Euro. Darauf wird eine deutsche Einkommensteuer (48,5 %) von 2.546 Euro fällig, woraus sich dann ein verbleibender Zinsertrag von 2.704 Euro errechnet. Es ergibt sich somit eine Rendite ohne Steuergutschrift von 5,41 Prozent.
Nun zum Vergleich die Renditerechnung mit fiktiver Quellensteuer. Der Zinsertrag (ohne Anrechnung der Quellensteuer) beträgt hier 2.704 Euro. Die fiktive Quellensteuer (zehn Prozent des Zinsertrags) von 525 Euro hinzugerechnet, ergibt sich ein Zinsertrag nach Steuern von 3.229 Euro. Die Rendite mit Steuergutschrift beträgt damit 6,46 Prozent.
Eine derartige Rendite - wohlgemerkt nach Steuern - erzielt man derzeit höchstens mit erstklassigen deutschen Anleihen und dann allenfalls vor Steuerabzug. Doch niemand sollte eine Auslandsanleihe nur wegen der damit verbundenen Steuergutschrift zeichnen. Viele dieser Papiere bergen beträchtliche Risiken. Eine ausgiebige Prüfung vor der geplanten Investition tut Not. Zwar entfällt bei Euro-Auslandsanleihen das Risiko eines Währungsverlustes. Auch werden diese Papiere spesengünstig an deutschen Börsen gehandelt. Doch ein gewisses Restrisiko, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und entweder die Zinsen nicht zahlen oder die Anleihe nicht tilgen kann, bleibt.
Rating bei der Anlageentscheidung beachten
Hilfestellung beim Bonitäts-Check des Ausgabelandes bieten dem Anleger spezialisierte Rating-Agenturen. Anhand ihrer Klassifizierungen lässt sich das Anlage-Risiko zumindest zum Investitionszeitpunkt besser einschätzen. Tipp: Normalanleger sollten stets nur in Anleihen investieren, die ein Rating von Baa3 oder höher (Moody`s) und BBB- oder höher (Standard & Poors) vorweisen. Außerdem sollten die Anleger die politische und wirtschaftliche Situation des Ausgabelandes regelmäßig beobachten und bei drohenden Veränderungen die Papiere verkaufen.
Übrigens: Das aktuelle Bonitäts-Ranking der Ausgabestaaten können Anleger auf den Internetseiten www.moodys.com (Moody's) und www.standardandpoors.com/ (Standard & Poor's) abrufen.
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*Der „Steuer-Schutzbrief“ ist ein monatlich erscheinender Informationsbrief, der seit 1993 Tipps, Tricks und Warnungen zum Steuernsparen gibt. Er bietet aktuelles, kompaktes und vor allem für Steuerlaien verständlich geschriebenes Wissen. Selbständige, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger und alle, die keine Mark zu viel ans Finanzamt zahlen wollen, vertrauen seit Jahren auf sein Urteil.
Herausgeber und Chefredakteur Lutz Schumann kennt die speziellen Informationsbedürfnisse deutscher Steuerzahler, gleichgültig ob Firmenchef, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer oder gut verdienender Angestellter, aus seiner langjährigen Tätigkeit im Steuerressort der Wirtschaftszeitschrift impulse, bei anderen Wirtschaftspublikationen, als Selbständiger und Buchautor. Ein Gratisexemplar des Steuer-Schutzbriefs können Sie bei der Hotline 0228 / 977 90 60 oder im Internet unter www.steuer-schutzbrief.de anfordern.
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das Zentrum der Macht
Von Lutz Schumann, Steuer-Schutzbrief*
28. März 2002 Mehr Steuern vom Finanzamt zurückzubekommen als man überhaupt gezahlt hat - dieser Wunschtraum eines jedes Steuerzahlers kann in Erfüllung gehen. Spezielle Euro-Auslandsanleihen machen es möglich. Der Grund liegt in den so genannten Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, die Deutschland mit 76 Staaten dieser Erde abgeschlossen hat.
Um eine steuerliche Doppelbelastung für Bundesbürger und fremde Staatsbürger zu vermeiden, regeln diese Verträge exakt, welchem Staat welche Steuer zufällt und wie eventuell in dem einen Land gezahlte Steuern in dem anderen angerechnet werden.
Besondere Form der Entwicklungshilfe
Was nur wenige wissen: In vielen dieser Abkommen ist eine besondere Form der Entwicklungshilfe enthalten: Denn zahlreiche DBA mit Entwicklungs- und Schwellenländern angefangen von Argentinien über China, Indonesien und Malaysia bis zur Türkei sehen für deutsche Kapitalanleger eine fiktive Quellensteuer vor. Das bedeutet: Obwohl der deutsche Anleger keine Steuern an den Ausgabestaat zahlen muss, erhält er für jede Zinszahlung vom deutschen Fiskus eine Steuergutschrift. Diese liegt, je nach Land und DBA, zwischen zehn und 20 Prozent des jährlichen Zinsertrags.
Allerdings mit einer Obergrenze: Die fiktive Quellensteuer darf nach einem Erlass des Bundesfinanzministers nur bis zur Höhe der deutschen Einkommensteuer, die auf die ausländischen Zinsen zu zahlen wäre, angerechnet werden. Dennoch lohnt sich für Kapitalanleger, die ihren Steuerfreibetrag (1.550 Euro für Ledige, 3.100 Euro für Verheiratete) schon ausgeschöpft haben, die Zeichnung dieser Steuerspar-Anleihen.
Emittenten sind stets ausländische Regierungen, die eine entsprechende Anleihe auflegen, früher in Mark, heute in Euro. Diese Papiere werden, wie Bundesanleihen, an deutschen Börsen gehandelt. Für eine bestimmte Laufzeit, meist drei, fünf oder maximal zehn Jahre, erhält der Anleger einen vorab festgelegten Zinssatz für sein Geld. Dabei liegt die Rendite höher als bei ähnlich ausgestatteten inländischen Papieren. Solche Anleihen können wie Aktien jederzeit an der Börse ver- und gekauft werden. Wie bei einer Aktie lässt sich zudem der aktuelle Wert der Anleihe in Wirtschaftszeitschriften oder dem Internet ermitteln. Übrigens: Eine Ausgabe im Tafelgeschäft - anders als bei den meisten inländischen Papieren - ist möglich. Eine Übersicht über aktuelle Steuersparanleihen finden Sie in der unten stehenden Tabelle.
Beispielrechnung zeigt den Effekt
Beispielrechnung: Max Clever zeichnet eine Türkei-Anleihe mit einem Kupon von 10,5 Prozent für nominal 50.000 Euro. Dabei ergibt sich ohne fiktive Quellensteuer folgende Renditerechnung. Der jährliche Zinsertrag beträgt 5.250 Euro. Darauf wird eine deutsche Einkommensteuer (48,5 %) von 2.546 Euro fällig, woraus sich dann ein verbleibender Zinsertrag von 2.704 Euro errechnet. Es ergibt sich somit eine Rendite ohne Steuergutschrift von 5,41 Prozent.
Nun zum Vergleich die Renditerechnung mit fiktiver Quellensteuer. Der Zinsertrag (ohne Anrechnung der Quellensteuer) beträgt hier 2.704 Euro. Die fiktive Quellensteuer (zehn Prozent des Zinsertrags) von 525 Euro hinzugerechnet, ergibt sich ein Zinsertrag nach Steuern von 3.229 Euro. Die Rendite mit Steuergutschrift beträgt damit 6,46 Prozent.
Eine derartige Rendite - wohlgemerkt nach Steuern - erzielt man derzeit höchstens mit erstklassigen deutschen Anleihen und dann allenfalls vor Steuerabzug. Doch niemand sollte eine Auslandsanleihe nur wegen der damit verbundenen Steuergutschrift zeichnen. Viele dieser Papiere bergen beträchtliche Risiken. Eine ausgiebige Prüfung vor der geplanten Investition tut Not. Zwar entfällt bei Euro-Auslandsanleihen das Risiko eines Währungsverlustes. Auch werden diese Papiere spesengünstig an deutschen Börsen gehandelt. Doch ein gewisses Restrisiko, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und entweder die Zinsen nicht zahlen oder die Anleihe nicht tilgen kann, bleibt.
Rating bei der Anlageentscheidung beachten
Hilfestellung beim Bonitäts-Check des Ausgabelandes bieten dem Anleger spezialisierte Rating-Agenturen. Anhand ihrer Klassifizierungen lässt sich das Anlage-Risiko zumindest zum Investitionszeitpunkt besser einschätzen. Tipp: Normalanleger sollten stets nur in Anleihen investieren, die ein Rating von Baa3 oder höher (Moody`s) und BBB- oder höher (Standard & Poors) vorweisen. Außerdem sollten die Anleger die politische und wirtschaftliche Situation des Ausgabelandes regelmäßig beobachten und bei drohenden Veränderungen die Papiere verkaufen.
Übrigens: Das aktuelle Bonitäts-Ranking der Ausgabestaaten können Anleger auf den Internetseiten www.moodys.com (Moody's) und www.standardandpoors.com/ (Standard & Poor's) abrufen.
*Der „Steuer-Schutzbrief“ ist ein monatlich erscheinender Informationsbrief, der seit 1993 Tipps, Tricks und Warnungen zum Steuernsparen gibt. Er bietet aktuelles, kompaktes und vor allem für Steuerlaien verständlich geschriebenes Wissen. Selbständige, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger und alle, die keine Mark zu viel ans Finanzamt zahlen wollen, vertrauen seit Jahren auf sein Urteil.
Herausgeber und Chefredakteur Lutz Schumann kennt die speziellen Informationsbedürfnisse deutscher Steuerzahler, gleichgültig ob Firmenchef, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer oder gut verdienender Angestellter, aus seiner langjährigen Tätigkeit im Steuerressort der Wirtschaftszeitschrift impulse, bei anderen Wirtschaftspublikationen, als Selbständiger und Buchautor. Ein Gratisexemplar des Steuer-Schutzbriefs können Sie bei der Hotline 0228 / 977 90 60 oder im Internet unter www.steuer-schutzbrief.de anfordern.
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