1991 legten die Firmen Apple (Computers) und Apple (Musik) ihren Streit um das Namensrecht mit einer Einigung bei: Beide sollten Apple heißen dürfen, solange sie nicht im Revier des anderen jagten. Genau das, sagt behauptet das alte Beatles-Label, habe Apple (Computer) mit iTunes nun getan. Das Ende eines Apple?
Die Verhandlung Apple gegen Apple begann mit einem Geständnis: Er besitze einen iPod, gestand der Vorsitzende Richter Edward Mann, ob ihn das nun disqualifiziere?
Aber nein, beschieden die Anwälte des Plattenlabels Apple, während sich der Verteidiger von Apple Computers schwer aufgeräumt zeigte: Man hätte dem Richter gerne einen iPod geschickt, wenn er nicht schon einen hätte - aber natürlich hätte sich das nicht gehört.
Um so besser, dass der Richter jenseits allen Bestechungsruches sich bereits selbst versorgt hatte. So dürfte er im Bilde sein, worüber das Gericht zu entscheiden hat: 1991 beendeten Apple und Apple eine erste gerichtliche Kollission über den Gebrauch des Namens mit einem Kompromiss. Der sah vor, dass keine Firma im Teich der anderen fischen sollte - sprich: Apple Computers versprach, sich aus der Musik heraus zu halten.
Genau das aber, sagt nun das Musikunternehmen Apple Corps, dereinst von den Beatles gegründet und noch heute in deren (respektive ihrer Erben) Hände, habe Apple Computer nun getan. Das Engagement mit dem Musikshop iTunes sei Apples Schritt hinein ins Musik-Business. Das Apfel-Symbol dürfe nicht für den Musikvertrieb über das Internet genutzt werden.
Aber nein, hält Apple Computer dagegen, iTunes sei eine kommerzielle Datenübertragungs-Dienstleistung, und die sei auch nach Sinn und Wort der alten Einigung durchaus erlaubt. Apple wird im Laufe der Verhandlung also dahingehend argumentieren, dass die Musik ja von den Plattenfirmen komme, während Apple selbst nur der "Datenverbreiter" sei.
Tatsächlich sprach die Einigung von 1991 Apple Computer das Recht zu, das Apfel-Logo für "Computer, Datenverarbeitung und Telekommunikation" zu nutzen. Die Tatsache, dass Apple als Teil des Angebotes kommerziell übertragener Daten nun Musikdateien übermittele, bedeute keine Verletzung dieser Vereinbarung.
Ziemlich unterschiedliche Äpfel
Zu Beginn der auf drei Tage angesetzten Anhörung beantragten die Anwälte von Apple Computer die Verlegung der Verhandlung an ein kalifornisches Gericht. Der gleiche Antrag liegt einem Gericht in San Jose vor. Sollten die Gerichte entgegengesetzte Entscheidungen treffen, könnte es parallel zu einer Verhandlung des Streits in Großbritannien und den USA kommen.
Für Apple Computer ist das Engagement mit iPod und ITunes von enormer Wichtigkeit: Der weltweite Marktanteil bei Computern - ein Geschäft mit relativ geringen Gewinnmargen - ist weiter rückläufig und fiel im letzten Jahr knapp unter drei Prozent. Mit iPod/iTunes hingegen feiert Steve Jobs Unternehmen Erfolge.
Apple Records feierte seine letzten Erfolge im Jahre 1976, danach veröffentlichte das Label kein einziges Album mehr. Die Firma war 1968 von den Beatles gegründet worden. Die Rechtsnachfolge liegt bei Apple Corps, die für die alten Eigner und deren Erben die Rechte wahrnimmt. Im Web ist die Firma nicht zu finden: Alle Seiten, die die Beatles-Firma (z.B. "www.applecorps.co.uk") im Namen führen, sind "inoffiziell".
"Apple" ist im englischen Sprachraum ein häufig vertretener Namensbestandteil von Firmen und Marken. Die britische Adresse "apple.co.uk" wird von einer Designagentur dieses Namens gehalten, das einzige Plattenlabel im Web, das Apple im Namen führt, ist "Screaming Apple Records". Bisher hat Apple in diesen Fällen noch keine Verwechslungsgefahr entdecken können.
Die Verhandlung Apple gegen Apple begann mit einem Geständnis: Er besitze einen iPod, gestand der Vorsitzende Richter Edward Mann, ob ihn das nun disqualifiziere?
Aber nein, beschieden die Anwälte des Plattenlabels Apple, während sich der Verteidiger von Apple Computers schwer aufgeräumt zeigte: Man hätte dem Richter gerne einen iPod geschickt, wenn er nicht schon einen hätte - aber natürlich hätte sich das nicht gehört.
Um so besser, dass der Richter jenseits allen Bestechungsruches sich bereits selbst versorgt hatte. So dürfte er im Bilde sein, worüber das Gericht zu entscheiden hat: 1991 beendeten Apple und Apple eine erste gerichtliche Kollission über den Gebrauch des Namens mit einem Kompromiss. Der sah vor, dass keine Firma im Teich der anderen fischen sollte - sprich: Apple Computers versprach, sich aus der Musik heraus zu halten.
Genau das aber, sagt nun das Musikunternehmen Apple Corps, dereinst von den Beatles gegründet und noch heute in deren (respektive ihrer Erben) Hände, habe Apple Computer nun getan. Das Engagement mit dem Musikshop iTunes sei Apples Schritt hinein ins Musik-Business. Das Apfel-Symbol dürfe nicht für den Musikvertrieb über das Internet genutzt werden.
Aber nein, hält Apple Computer dagegen, iTunes sei eine kommerzielle Datenübertragungs-Dienstleistung, und die sei auch nach Sinn und Wort der alten Einigung durchaus erlaubt. Apple wird im Laufe der Verhandlung also dahingehend argumentieren, dass die Musik ja von den Plattenfirmen komme, während Apple selbst nur der "Datenverbreiter" sei.
Tatsächlich sprach die Einigung von 1991 Apple Computer das Recht zu, das Apfel-Logo für "Computer, Datenverarbeitung und Telekommunikation" zu nutzen. Die Tatsache, dass Apple als Teil des Angebotes kommerziell übertragener Daten nun Musikdateien übermittele, bedeute keine Verletzung dieser Vereinbarung.
Ziemlich unterschiedliche Äpfel
Zu Beginn der auf drei Tage angesetzten Anhörung beantragten die Anwälte von Apple Computer die Verlegung der Verhandlung an ein kalifornisches Gericht. Der gleiche Antrag liegt einem Gericht in San Jose vor. Sollten die Gerichte entgegengesetzte Entscheidungen treffen, könnte es parallel zu einer Verhandlung des Streits in Großbritannien und den USA kommen.
Für Apple Computer ist das Engagement mit iPod und ITunes von enormer Wichtigkeit: Der weltweite Marktanteil bei Computern - ein Geschäft mit relativ geringen Gewinnmargen - ist weiter rückläufig und fiel im letzten Jahr knapp unter drei Prozent. Mit iPod/iTunes hingegen feiert Steve Jobs Unternehmen Erfolge.
Apple Records feierte seine letzten Erfolge im Jahre 1976, danach veröffentlichte das Label kein einziges Album mehr. Die Firma war 1968 von den Beatles gegründet worden. Die Rechtsnachfolge liegt bei Apple Corps, die für die alten Eigner und deren Erben die Rechte wahrnimmt. Im Web ist die Firma nicht zu finden: Alle Seiten, die die Beatles-Firma (z.B. "www.applecorps.co.uk") im Namen führen, sind "inoffiziell".
"Apple" ist im englischen Sprachraum ein häufig vertretener Namensbestandteil von Firmen und Marken. Die britische Adresse "apple.co.uk" wird von einer Designagentur dieses Namens gehalten, das einzige Plattenlabel im Web, das Apple im Namen führt, ist "Screaming Apple Records". Bisher hat Apple in diesen Fällen noch keine Verwechslungsgefahr entdecken können.