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... bei wechsel von m:access ("qualifizierter" freiverkehr) in primärlisting ("einfacher" freiverkehr):
◉ die "kosteneinsparungen" sind eher gering:
Notierungsentgelte (jährlich):
- m:access: 5.000 EUR (§ 20 Abs. 4 lit. (b),
- primärlisting: 1.500 EUR (§ 20 Abs. 3 lit. (b) Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München
◉ die "zeiteinsparungen" fallen eher ins gewicht:
m:access:
insbesondere § 14 Abs. 2 lit b-e Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München
insbesondere:
Unterjährige Veröffentlichung eines Berichts mit den für die Bewertung der Aurelius-Aktien relevanten Informationen; der Bericht soll sechs Monate nach der Veröffentlichung der Kernaussagen des geprüften Jahresabschlusses auf der Aurelius-Internetseite eingestellt werden und auf diesen Bezug nehmen
Veröffentlichung von Insiderinformationen und Informationen über Eigengeschäfte von Führungspersonen (§ 26 Abs. 1 und 2 WpHG)
Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders auf der Aurelius-Internetseite
Jährliche Teilnahme an mindestens einer Analystenkonferenz oder vergleichbare unterjährige Darstellung der Finanzkennzahlen und aktuellen Geschäftsentwicklung
sollte mit "einfachem" freiverkehr ein antragsloses listing, etwa im Hamburger Freiverkehr, gemeint sein (https://www.dsw-info.de/publikationen/...hnung-einfacher-freiverkehr/***), würde für die Aurelius-aktie auch die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation MAR) nicht mehr gelten, d.h. es enfiele die
- ad-hoc-publizität (insb. Art. 17 MAR) und
- publizitätspflicht hinsichtlich der eigengeschäfte von führungspersonen (insb. Art. 19 MAR)
***siehe auch: https://www.boersengefluester.de/...es-kursrutsch-wegen-maccess-exit/
ein handel im Hamburger Freiverkehr würde wohl keinen einbeziehungsantrag der Aurelius voraussetzen, der antrag könnte von jedem "an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg mit dem Recht zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen" gestellt werden:
Freiverkehrsordnung für die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg
"§ 5 Antragsbefugnis
Der Antrag auf Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr ist schriftlich von einem an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg mit dem Recht zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen zu stellen. ..."
@OBELISK: vorsicht !
1. "Notierung nach Delisting
Eine ... Besonderheit des Hamburger Freiverkehrs ist die eigeninitiative Notierungsaufnahme von Aktien, deren Börsennotierung auf Antrag des jeweiligen Unternehmens eingestellt wurde. So werden in Hamburg zum Beispiel die Aktien von Deufol, Kabel Deutschland Holding AG, KWG Kommunale Wohnen und Sanacorp trotz eines offiziellen, deutschlandweiten Delisting weiter gehandelt. Damit tritt die BÖAG in Konkurrenz zu den etablierten außerbörslichen Plattformen Valora Effekten Handel und Schnigge Telefonhandel." (https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%96AG_B%C3%B6rsen#Notierung_nach_Delisting)
2. BaFin: auch MTF-Emittenten können den vorschriften der ad-hoc-publizität unterliegen (https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Transparenz/InformationspflichtenEmittenten/Ad-hoc-Publizitaet/ad-hoc-publizitaet_node.html: "... Damit unterliegen auch reine MTF-Emittenten den Vorschriften der Ad-hoc-Publizität, wenn die Einbeziehung in den Handel mit Zustimmung des Emittenten erfolgt ist, entweder, weil er dies selbst oder durch einen Dritten beantragt oder der Einbeziehung zugestimmt hat.")
◉ MTF: Multilaterales Handelssystem (englisch multilateral trading facility, abgekürzt MTF)
Legaldefinition in § 2 Abs. 6 BörsG: "Ein multilaterales Handelssystem im Sinne dieses Gesetzes ist ein multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten [hier: Aktien] innerhalb des Systems und nach nichtdiskretionären [=regelgebundenen] Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt."
◉ § 48 Abs. 3 Satz 2 BörsG: "Der Freiverkehr gilt als multilaterales Handelssystem."
◉ MTF-Emittenten:
Legaldefinition in § 2 Abs. 15 Nr. 1 WpHG: "MTF-Emittenten im Sinne dieses Gesetzes sind Emittenten von Finanzinstrumenten [hier: Aktien], die ihren Sitz im Inland haben und die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem multilateralen Handelssystem im Inland ... beantragt oder genehmigt haben, wenn diese Finanzinstrumente nur auf multilateralen Handelssystemen gehandelt werden ..."
Damit unterliegen auch reine MTF-Emittenten den Vorschriften der Ad-hoc-Publizität, wenn die Einbeziehung in den Handel mit Zustimmung des Emittenten erfolgt ist, entweder, weil er dies selbst oder durch einen Dritten beantragt oder der Einbeziehung zugestimmt hat (BaFin: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Transparenz/InformationspflichtenEmittenten/Ad-hoc-Publizitaet/ad-hoc-publizitaet_node.html)
(Prüfschema MTF-Emittent: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_pruefschema_mtf_emittent_modul_c_zum_elf.pdf;jsessionid=93C4489E1D5A9730F18E40F6B9DF0BC4.1_cid502?__blob=publicationFile&v=3)
nach § 6 Satz 2 Freiverkehrsordnung für die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg wäre eine zustimmung der Aurelius zur einbeziehung der aktie in den Hamburger freiverkehr nicht notwendig
also könnte sich Aurelius den publizitätspflichten (Art. 17, 19 MAR) nach mA entziehen, wenn Aurelius
- die einbeziehung in den freiverkehr an der Börse München vollständig widerrufen würde, also auch auf ein primärlisting i.S. des § 7 Abs. 1 lit. (b) Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München verzichten sollte
und
- auch einer einbeziehung der aktie in den Hamburger freiverkehr n i c h t zustimmen würde
damit rechne ich nicht; für eher wahrscheinlich halte ich ein öffentliches erwerbsangebot für sämtliche aktien der Aurelius (von welcher seite auch immer); nicht selten folgt später ein "squeeze-out" (ausschluss von minderheitsaktionären gegen angemessene [!] barabfindung, §§ 327a-327f AktG)
... Aurelius könnte sich a b e r den publizitätspflichten (Art. 17, 19 MAR) entziehen, wenn ..."
denn ohne Aurelius' zustimmung zur einbeziehung in den freiverkehr einer deutschen börse wäre Aurelius kein sogenannter MFT-Emittent (§ 2 Abs. 15 Nr. 1 WpHG, s. weiter oben), wenn eine als "spezialist" zugelassene bank die wiedereinbeziehung bei einer deutschen regionalbörse beantragen würde (vgl. Nörr> Newsroom. 2016, 23. September. "Wenn Aktien ohne Mitwirkung des Emittenten in den Freiverkehr einbezogen werden". Noerr-Website [Noerr.com]. Abgerufen am 21. Januar 2023, von https://www.noerr.com/de/newsroom/news/...%20dem%20Spezialisten%20zu.)
aktienzahl:
28.769.944 gesamtzahl aktien, https://aurelius-group.com/equity-opportunities/investor-relations/uebersicht/
27.064.453 ohne eigene aktien (30.09.2022, https://aurelius-group.com/site/assets/files/7292/aurelius_q3_2022_de_secure.pdf)
aktionärsstruktur:
● 5,93 eigene aktien ([28.769.944 ./. 27.064.453] /28.769.944)
● 19,51% Markus, Familie (Lotus AG), mitgründer der Aurelius
● 5,81% Purkert, mitgründer der Aurelius (u.a.: https://www.boerse.de/unternehmensprofil/Aurelius-Aktie/DE000A0JK2A8)
● 15,76% in- und ausl. kapitalverwaltungsgesellschaften (Dec 31, 2022, https://www.morningstar.com/stocks/xetr/ar4/ownership unter "Institutions": 4.533.560 / 28.769.944 aktien)
● 53% "echter" freefloat
... hält offenbar als haupt-kommanditaktionär knapp 20% der aktien der AURELIUS EQUITY OPPORTUNITIES SE & CO. KGAA, mit-vorstand der LOTUS AG ist Dr. Dirk Markus, London
die LOTUS AG ist ein family office (mit hauptsitz in Luxemburg und niederlassungen in Grünwald/München, Innsbruck, London und Malta); die LOTUS verfügt über expertenwissen zu beteiligungskapital und europäischen immobilien und hat anlagemandate über alle anlageklassen, https://www.lotus-fo.com/
die kapitalausstattung der LOTUS AG ist beträchtlich (1.12.2020: 564.264.694 EUR eigenkapital, 422.786.062 EUR Finanzanlagen lt. BAnz v. 30.05.2022, https://www.bundesanzeiger.de/); die kontrolle der LOTUS AG liegt in den händen einer LOTUS Familyinvest AG, Innsbruck, https://www.northdata.de/LOTUS+AG,+Gr%C3%BCnwald/Amtsgericht+M%C3%BCnchen+HRB+147963
die wohlhabende familie scheint das interesse an einer börsennotierung der AURELIUS EQUITY OPPORTUNITIES SE & CO. KGAA verloren zu haben, was ich mir mit dem enttäuschenden abschneiden der Aurelius-aktie an der börse seit 2019 erkläre (Aurelius-CEO Täubl vor genau einem jahr: "Wenn wir den Abschlag zum NAV [40,43 EUR je aktie zum 30.09.2021] berücksichtigen, können wir mit dem aktuellen Kursniveau [damals rund 27 EUR] natürlich noch nicht zufrieden sein", https://aurelius-group.com/site/assets/files/3297/aurelius_vorstandsinterview_4investors_2022-01-26.pdf)
weil im private-equity-sektor ganz andere preise erzielt werden an der börse, scheint mit ein teil-exit der gründerfamilie aus der börsennotierten AURELIUS EQUITY OPPORTUNITIES SE & CO. KGAA künftig nicht unwahrscheinlich, der anstehende "segmentswechsel" der aktie könnte ein schritt in diese richtung sein
... sinkt die aktienanzahl der AURELIUS EQUITY OPPORTUNITIES SE & CO. KGAA auf (28.769.944 - 1.500.000 =) 27.269.944, davon 587.391 (= 2,154%) eigene aktien, https://www.eqs-news.com/news/adhoc/...-von-bis-zu-30-mio-eur/1737873
je
- geringer die aktienanzahl
oder
- höher die zahl der eigenen aktien des unternehmens,
desto günstiger die multiples "pro" bzw. "je" aktie ("per" share)
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| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 35 | 19.136 | Aurelius | dagoduck | Raymond_James | 18.12.25 22:28 | |
| Aurelius | Schimmelreiter | 00.00.00 00:00 | ||||
| 1 | Aurelius Antwortschreiben | lakeinvestor | Entelippens | 23.01.23 09:43 | ||
| 24 | 2.464 | Pro & Contra Aurelius (ohne Spam) | zwetschgenquets. | Nobody II | 17.05.21 18:42 | |
| 30 | Aurelius Dividende? | kopfkrause | Glùcksdede | 24.04.21 23:21 |