Als Atommacht bezeichnet man einen Staat, der über Atomwaffen verfügt und zusätzlich die geeigneten Trägersysteme besitzt, um die Atomwaffen militärisch einsetzen zu können. Dabei unterscheidet man bei den Atommächten die so genannte Erstschlagfähigkeit und die Zweitschlagfähigkeit. Erstere ist gegeben, wenn der betreffende Staat die Fähigkeit besitzt, mit einem ersten Angriff die Nuklearwaffen eines Gegners komplett zu zerstören oder zumindest sein Waffenarsenal so weit zu reduzieren, dass die Schäden des Gegenangriffs aus politischer und militärischer Sicht akzeptabel erscheinen. Als Zweitschlagfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit eines Staates, auch nach einem nuklearen Angriff auf das eigene Territorium nuklear zurückschlagen zu können. Nötig sind Trägersysteme, die einen nuklearen Angriff überstehen. Möglich wird dies durch unterirdische Bunkeranlagen oder U-Boot-gestützte Atomwaffen, die eine genügende Überlebensfähigkeit besitzen und Frühwarnsysteme, die Angriffe frühzeitig erkennen.