Köln (dpa) - Einen Prozessgegner in einem Internetforum als 'Arschloch' oder 'Hanswurstschwuchtel' zu bezeichnen, ist nicht automatisch eine Beleidigung in rechtlichem Sinn.
Zu diesem Urteil kamen die Richter des Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01). Es handle sich nach Ansicht des Gerichtes lediglich um eine 'pointierte Äußerung des Mißfallens'.
Da die Äußerungen nach Einschätzung der Richter nur einmal und aus einem konkreten Anlass ins Internet gestellt wurden, mithin keine Wiederholungsgefahr bestehe, lehnten sie eine Unterlassungsklage des Gegners ab.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann seinen Prozessgegner in einem Internetforum als 'Arschloch' und 'Hanswurstschwuchtel' bezeichnet. Der Geschmähte versuchte daraufhin, seinem Widersacher derartige Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen.
Zu diesem Urteil kamen die Richter des Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01). Es handle sich nach Ansicht des Gerichtes lediglich um eine 'pointierte Äußerung des Mißfallens'.
Da die Äußerungen nach Einschätzung der Richter nur einmal und aus einem konkreten Anlass ins Internet gestellt wurden, mithin keine Wiederholungsgefahr bestehe, lehnten sie eine Unterlassungsklage des Gegners ab.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann seinen Prozessgegner in einem Internetforum als 'Arschloch' und 'Hanswurstschwuchtel' bezeichnet. Der Geschmähte versuchte daraufhin, seinem Widersacher derartige Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen.