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Arcandor AG nach der Insolvenz

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Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VK81Q13 , DE000VK8X2W4 , DE000VH9VQR2 , DE000VJ0VBP5 , DE000VJ0JNU5 , DE000VJ1ZH52 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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Arcandor AG 0,0055 € -8,33% Perf. seit Threadbeginn:   -97,16%
 
Sulzbach:

Arcandor / Deutsche Warenhaus AG / Verlustvortrag

 
03.08.18 00:43

Schon 2014 wurde in oben genannter Hinsicht einmal spekuliert, siehe:

www.sharedeals.de/arcandor-zocken-erlaubt/



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tbhomy:

Arcandor

 
03.08.18 08:33
Und die 2014er Spekulation ist bis heute nicht aufgegangen, wie man unschwer erkennen kann.

Sulzbach, fragen Sie bitte Ihren Fachmann nach dem Begriff der Bilanzsanierung.

Die Restrukturierung der Passivseite einer Bilanz im Falle einer Überschuldung sollte man kennen, falls man in Insolvenzaktien mehr als ein Taschengeld investieren möchte.

Nur meine Meinung.
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tbhomy:

Arcandor AG in Liquidation

 
03.08.18 08:38
Schon Ende 2015 wurde bekannt gemacht:

"...Rechtsstreitigkeiten, die zum Teil wohl in höchster Instanz entschieden werden müssten."

"Bei der Arcandor AG in Liquidation hätten 1077 Gläubiger Forderungen in Höhe von 443 Millionen Euro angemeldet. Doch die zu erwartende Quote liege maximal bei 0,5 Prozent."

www.n-tv.de/wirtschaft/...g-dauert-Jahre-article16357071.html
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Sulzbach:

Arcandor / Deutsche Warenhaus AG / Verlustvortrag

 
03.08.18 20:32
Werter tbhomy,

Ihre Argumente überzeugen (mich) nicht. Für mich stechen sie nicht.

Ich bleibe ganz klar bei meinen Thesen und meiner Spekulation.

Wait and See.

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#7630

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#7631

tbhomy:

Sulzbach

 
06.08.18 09:24
1. Gibt es den Geschäftsbetrieb der Arcandor AG noch oder wurde dieser eingestellt ?

2. Ist die Arcandor AG überhaupt noch eine Holdinggesellschaft ?

Beantworten Sie uns Ariva-Lesern, von denen sich neben mir vermutlich noch ein paar andere Leser eingelesen haben, diese beiden Fragen.
Antworten
Sulzbach:

Verlustvortrag je Aktie

 
06.08.18 20:15
Werter tbhomy,

erst stelle ich mal die Fragen:

Wie hoch ist Ihrer Meinung nach denn der Verlustvortrag je Aktie ?
Antworten
tbhomy:

Arcandor AG

 
06.08.18 21:20
"Die Gläubigerversammlung hat am 9. November 2009 die Einstellung des Geschäftsbetriebes beschlossen. Der Insolvenzverwalter hat daraufhin Teile der zentralen Funktionen der Arcandor auf den Bereich Warenhaus übergeleitet. Seither fungierte die Arcandor als Abwicklungsgesellschaft unterstützend für die weiteren insolventen Gesellschaften des ehemaligen Konzerns."

"Die Arcandor als Holdinggesellschaft war bis zur Insolvenz die Muttergesellschaft des Arcandor Konzerns. Diese Funktion ist mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren über das Vermögen der wesentlichen Tochtergesellschaften und der Verwertung der Anteile an Thomas Cook entfallen."

"Bis zur Insolvenzeröffnung verfügte die Arcandor gemäß dem AktG mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Leitungs- und Kontrollstruktur. Wegen der Insolvenz entfallen der Bericht des Aufsichtsrats der Arcandor, die Ausführungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex (insbesondere die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG) sowie die Aufstellung der Organe und Mandate nach KonTraG. Sämtliche Vorstände sind bis zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres ausgeschieden, ein Vergütungsbericht entfällt daher."

Ergo:
1. Geschäftsbetrieb wurde eingestellt

2. Arcandor ist nurmehr Abwicklungsgesellschaft

Steht Alles im letzten Bericht zur Arcandor AG im Handelsregister.

Quelle:
ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen
Rechnungslegung / Finanzberichte
Bundesanzeiger
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011
Datum: 20.10.2017
www.unternehmensregister.de

Der Verlustvortrag je Aktie kann aktuell nicht bestimmt werden, da die Ermittlung nach neuester Rechtssprechung zu erfolgen hat

Siehe hier:
ifsbr.de/gesetzliche-regelungen-zu-sanierungsgewinnen/

Ferner ist
a) zunächst  die Entscheidung der Brüsseler Kommission abzuwarten und

b) die Einzelfallsituation zur Arcandor AG maßgeblich, auch oder vor Allem unter steuerlicher Betrachtung.

Kein Geschäftsbetrieb mehr, keine Holdingfunktion. DAS gilt es zu beachten. Damit haben sich einige Punkte hier im Thread in Wohlgefallen aufgelöst, denke ich mal.

Reine Meinungsäußerung meinerseits.
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#7635

Sulzbach:

Arcandor

 
07.08.18 07:02
Werter tbhomy,

Sie sind ein Experte.

Jetzt haben Sie BELEGT, dass Sie wirklich fast alles wissen.

Komisch nur, dass die Aktie steigt ....

Antworten
tbhomy:

#7640

 
07.08.18 08:21
So,so.

Arcandor AG nach der Insolvenz 24732383

Was steigt, fällt ggfls. auch wieder. Wie man am Chart sehen kann.
Antworten
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#7638

Sulzbach:

Interessanter Beitrag in der Wirtschaftswoche

 
09.08.18 02:29

Verfassungsgericht kippt Regelung gegen Steuerschlupfloch

www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/...hlupfloch/19795472.html

Gilt erst mal nur für Vorfälle bis Ende 2015 und die Beseitigung der 25% Begrenzung.

Mal sehen, was sonst noch kommt ....

Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12 dieses Jahres handeln. Es ist ja auch schon August ...

Antworten
Sulzbach:

Verlustnutzung - Beitrag von Professor

 
09.08.18 02:39
Hier ergänzend noch ein Beitrag zur Nutzung von Verlustvorträgen, Anfang des Jahres:

online.ruw.de/suche/pdf/bb/...4ed9efa3b0a44e4f7f357e431e7.pdf
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#7641

Sulzbach:

Jahressteuergesetz 2018

 
13.08.18 10:55

Bundeskabinett beschließt Entwurf für Jahressteuergesetz 2018

www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/..._168_456190.html

Siehe insbesondere 5. Abschnitt
Antworten
Sulzbach:

Verfassungswidrigkeit auch von § 8d Absatz 1 ?

 
13.08.18 11:02
In dem Desaster des Gesetzgebers (Verfassungswidrigkeit des § 8c des Körperschaftsteuergesetzes) stellt sich jetzt auch EINE Frage:

Ist § 8d Absatz 1 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes nicht auch verfassungswidrig ? Kommt da nicht die nächste erfolgreiche Verfassungsbeschwerde? Auch danach wäre eben  jeder Verlustvortrag ggfs uneingeschränkt nutzbar.

Zum Gesetz hier:

www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8d.html



Antworten
tbhomy:

#7647

 
13.08.18 13:43

Hat das Bundeskabinett Anfang August 2018 in seinem Beschluss zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2018 Änderungen zu §8d KStG vorgesehen ?

Aus dem Inhalt:

Der Tenor des Beschlusses des BVerfG betrifft ausdrücklich nur unmittelbare Anteilsübertragung
an einer Kapitalgesellschaft vor dem 1. Januar 2016 (vor der erstmaligen Anwendung
des § 8d KStG).

Die Entscheidung des BVerfG lässt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 8c Satz 2
KStG a. F. (jetzt § 8c Absatz 1 Satz 2 KStG) ausdrücklich offen.

Aus dem Beschluss des BVerfG wird ersichtlich, dass eine alleinige Anknüpfung an die
Beteiligungsgrenze des § 8c Satz 1 KStG a. F. (jetzt § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG) von bis
zu 50 Prozent für sich genommen vor allem keine Rechtfertigung dafür bietet, entweder
von einem typischen Missbrauchsfall im Sinne einer sog. Mantelkaufgestaltung oder von
einem typischen Fall der Änderung der wirtschaftlichen Identität der Verlustkörperschaft
ausgehen zu können.

Zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG wird daher § 8c Satz 1 KStG a. F. (jetzt § 8c
Absatz 1 Satz 1 KStG) für den vom BVerfG als verfassungswidrig erklärten Zeitraum 2008
bis 2015 ersatzlos aufgehoben.

Durch die neue Anwendungsregelung ist § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG praktisch erst auf
schädliche Beteiligungserwerbe anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 stattgefunden
haben. Dies gilt für sämtliche schädliche Beteiligungserwerbe unabhängig davon,
welche Beteiligungsform zugrunde lag und ob der schädliche Beteiligungserwerb sich als
unmittelbar oder mittelbar darstellt.


Quelle:
Gesetzesentwurf der Bundesregierung
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/...tionFile&v=4


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Sulzbach:

Streichholz

 
13.08.18 22:14

Was passiert, wenn ein Streichholz daran kommt ....?
Antworten
tagschlaefer:

sobald die politik wieder die studiengebühren

 
13.08.18 23:38
einführt, weil man mehr soldaten und pfleger will als hochgebildete ... wird es auch mehr jobbende sexy studentinnen in den kaufhäusern an der kasse und in den abteilungen geben :D

mein wort drauf, die amerikanischen verhältnisse haben sich bewährt, was die aufstockung des militärapparates angeht ...

davon werden die warenhäuser aber profitieren, weil der reichtum in den städten exponenziell wächst (landflucht der armen qua mietsteigerungen) - und die sexy bedienung den einkauf versüßt ...

auch werden amazon und co um die warenhäuser buhlen als analoge absatzmöglichkeiten mit qualitätssiegel - und zum aufpolieren des eigenen lagerverwaltungs-image.
vor allem da amazon in 10 jahren deutlich mehr umsatz mit digitalem content (streaming, spiele) als reellen waren haben wird?

mfg
AMD, CRR, Daido Steel, DHT Holdings, FCEL, Hecla Mining, Safe Bulkers, Singulus, Solarworld, UMC
Antworten
Sulzbach:

Deutsche Warenhaus AG .... wann?

 
15.08.18 16:03
Antworten
Sulzbach:

Schöner Fachbeitrag

 
17.08.18 00:35
Schöner Fachbeitrag. Sympathisch schon die Überschrift.

blog.handelsblatt.com/steuerboard/2018/08/...erk-im-jstg-2018/

Kommen wir dem Steuer-Durchbruch zur uneingeschränkten VERLUSTNUTZUNG jetzt bald näher. Der letzte Absatz des Beitrages liest sich in dieser Tendenz, finde ich.

Es geht voran ....
Antworten
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#7649

Gartenzwergn.:

gute Arbeit Sulzbach, Danke

 
17.08.18 08:16
und dann noch das WE vor der Tür, die Sonne scheint und ein Liedchen auf den Lippen....
Glaub mir, daß wird nicht Jedem hier passen.... ha-ha
also, schöne Zeit weil es  geht voran...
Grüße
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