Hier schon mal die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus 2017, die die Fälle betrifft, dass zwischen 25,1 % und 50,0% der Aktien/ Gesellschaftsantele übergehen.
blog.handelsblatt.com/steuerboard/2017/05/...erfassungswidrig/
AUSSAGE: verfassungswidrig, gilt nicht wie dargestellt
die Entscheidung auf die weitere Intervention des Finanzgerichts Hamburg
www.jurion.de/news/367258/...Paragraph-8c-Abs-1-Satz-2-KStG-/
betrifft die Fälle, dass mehr als 50% der Aktien/Gesellschaftsanteile übergehe. Dazu steht die Entscheidung noch aus.
Da ahnen oder wissen einige, wie die Entscheidung ausgeht ....?