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Arcandor AG nach der Insolvenz


Beiträge: 8.324
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Arcandor AG 0,006 € +20,00% Perf. seit Threadbeginn:   -96,91%
 
tbhomy:

Sulzbach. Danke, das ist sehr gut.

 
23.07.18 14:30
Schauen wir mal, für wie lange. ;-)
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Sulzbach:

Arcandor - Mantelspekulation

 
23.07.18 14:40
Hier gab es früher schon einmal solche Diskussionen

econ.ubbcluj.ro/~vlad.botos/...sources/arcandor_2007_2008.pdf
Antworten
tbhomy:

Vor zehn Jahren ? Schon klar.

 
23.07.18 14:48
Hat sich in dieser Zeit gesetzlich nicht ein klein wenig geändert ? ;-)
Antworten
Maydorn:

Arcandor

 
23.07.18 14:58
Denke, dass es gegen Abend so richtig nach oben geht?!

Nur nicht aus der Ruhe bringen lassen, habe weitere gr. Pos. aufgestockt!

Meine Meinung.
Antworten
tbhomy:

Da wäre ich mir nicht so sicher...

 
23.07.18 15:04
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Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#7531

Maydorn:

Arcandor

 
23.07.18 15:10
@tbhomy, ich setze mal dagegen und gehe von einem Kurs von über 0,02€ heute aus!
Danke.

Meine Meinung.
Antworten
tbhomy:

Und ich frage wie immer...

 
23.07.18 15:14
...die amtlichen Stellen nach meldepflichtigen Unternehmensdaten seitens der Arcandor AG und des Insolvenzverwalters wegen der Transparenz im regulierten Markt.

Wie sieht es denn z.B. mit der aktuellen Aktionärsstruktur aus ?  
Antworten
Horusfalke:

Warenhaus AG aktueller denn je - Fusion

 
23.07.18 16:21
Parteien prüfen noch ...

Kartellamt entscheidet dann...
Zitat Kleine: Das Bundeskartellamt wird auf der Absatzseite nicht den bundesweiten Marktanteil beurteilen, sondern in regionalen Märkten prüfen“, sagt Maxim Kleine, Kartellrechtler von der Kanzlei Norton Rose Fulbright in Hamburg.
app.handelsblatt.com/unternehmen/...arenhaus-ag/22775240.html

Aktuelle Meldung Vorstand Bekanntgabe sehr interessant

Schaun mer mal
MfG Horus
Antworten
Sulzbach:

Urteil des Europäischen Gerichtshofes 28.06.2018

 
23.07.18 17:42
Ich bin um Quellen gebeten worden, habe sie erst jetzt gefunden:

blog.handelsblatt.com/steuerboard/2018/07/...wirkend-erhalten/

Sorry, liebe Moderatoren-Team !  
Antworten
Sulzbach:

Kein Delisting, aber Verlustvortrag

 
23.07.18 17:47

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist da! - sie Posting #7539

Erste Kommentare zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sind ebenso. Das wird hier zu besonderer Aufmerksamkeit zu führen haben: was steht bei Arcandor und vielleicht auch anderen Werten bevor.

Jetzt hat Arcandor mit zwei (!) und nicht nur 1 Vorstand zwei Ansprechpartner. Ich kann da nur Positives erkennen - und bin auf die kommenden Tage und Wochen sehr gespannt.

Jetzt kann sich ein Investor an operative Vorstände wenden.

Antworten
Monaco1:

Das Urteil

 
23.07.18 19:36
Könnte den nächsten Pennyhype auslösen
Antworten
Monaco1:

Deshalb bin ich heute dabei

 
23.07.18 19:42
Antworten
tbhomy:

Hört sich hier nach Pauschalierung an.

 
23.07.18 20:18
Als wenn nun alle insolventen AGs gerettet werden könnten. Das sehe ich noch lange nicht.
Antworten
tbhomy:

Aber typisch Zocker.

 
23.07.18 20:19
Das ist und bleibt meine Meinung, auch nach Jahren noch.
Antworten
tbhomy:

Kein Delisting ? Sicher ?

 
23.07.18 20:21
Quelle bitte.
Antworten
tbhomy:

#7540 Euphorie verfrüht

 
23.07.18 20:39
Bitte die Fakten nicht ignorieren, denn die AG wurde gem. §262 Aktiengesetz aufgelöst und das Verwaltungs- und Verfügungsrecht ist gem. §80 Insolvenzordnung auf den Insolvenzverwalter übergegangen.

dejure.org/gesetze/AktG/262.html
dejure.org/gesetze/InsO/80.html

Siehe auch z.B. § 97 Insolvenzordnung - Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

dejure.org/gesetze/InsO/97.html

Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. An der Börse ist Unwissenheit sogar schädlich, richtig ?

Nur meine Meinung.
Antworten
Der_Held:

@Sulzbach

 
23.07.18 20:42

Vielleicht solltest du mal lesen - und auch verstehen (!) - was du da verlinkst! Die Mantelspekulationen, wie es sie früher vielleicht mal gab (als die Verlustvorträge beim Mantelkauf noch anerkannt wurden), sind doch tot - auch mit dem bzw. trotz des aktuellen EuGH-Urteils zum "Sanierungsprivileg"!

Wir haben hier doch eine Gesellschaft, die nur noch abgewickelt wird und überhaupt nicht mehr über ein operatives Geschäft verfügt, was man retten bzw. "sanieren" könnte!

Hier wird offensichtlich wieder mal nur dumm rumgepusht!

Antworten
tbhomy:

Der_Held

 
23.07.18 21:03
Haben einige eben nicht richtig verstanden, welchen Teil des Sanierungsrechts das Urteil trifft... ;-)

"Der EuGH hat mit Urteil vom 28.06.2018 (Rs. C-203/16 P u.a., RS1274432; vgl. dazu auch Müller, StR kompakt, DB1274429) entschieden, dass die Sanierungsklausel zum Erhalt der Verlustvorträge im Rahmen des Anteilseignerwechsels bei Kapitalgesellschaften gem. § 8c Abs. 1a KStG keine unzulässige Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV und mithin rechtmäßig ist."

blog.handelsblatt.com/steuerboard/2018/07/...wirkend-erhalten/

Was steht denn in § 8c Abs. 1a KStG ?

(1a) 1Für die Anwendung des Absatzes 1 ist ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft unbeachtlich. 2Sanierung ist eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten.

Weiterlesen schult...

dejure.org/gesetze/KStG/8c.html

Tja, leider sind die "wesentlichen Betriebsstrukturen" veräußert worden im Rahmen der Liquidation von Vermögenswerten der Arcandor AG.

"Keine Sanierung liegt vor, wenn die Körperschaft ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs im Wesentlichen eingestellt hat oder nach dem Beteiligungserwerb ein Branchenwechsel innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren erfolgt."

Ich sag ja, typisch Zocker. Nur meine Meinung.
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#7545

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#7546

tbhomy:

Konstruktiv wären z.B. Quellenangaben...

 
23.07.18 22:01
...zu Aussagen. Siehe #7545.
Antworten
tbhomy:

Jedes Insolvenzverfahren ist individuell.

 
23.07.18 22:23
Halten wir mal fest, für die "gemeinschaftliche Analyse":

1. Überschuldung:
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 161/09  
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783 eingetragenen ARCANDOR Aktiengesellschaft,...wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2009, um 11:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.06.2009 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin...162 IN 161/09 Amtsgericht Essen, 01.09.2009
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
Detailsuche mit Nordrhein-Westfalen/Essen/Arcandor

2. Unterdeckung der Bilanz
11 NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG
Auf der Aktivseite wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 9.791 Mio. € (Vorjahr: 9.675,1 Mio. €) ausgewiesen. Durch den Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2001/11 in Höhe von 5 Mio. € hat sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 9.791 Mio. € zum 31. August 2010 erhöht.

Knapp 9,8 Milliarden Euro Fehlbetrag demnach... :-(

Quelle: bundesanzeiger.de
ARCANDOR Aktiengesellschaft Essen; Rechnungslegung/Finanzberichte; Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011 20.10.2017
Antworten
Sulzbach:

Arcandor vor Neubewertung

 
24.07.18 06:56
Ich beziehe mich auf mein Posting # 7550 und vorstehendes.

Zunächst bin ich überrrascht, dass für Arcandor sogar Rechenwerke / Bilanzen für das Geschäftsjahr NACH Insolvenzeröffnung exisitieren. Die Unterlagen scheinen gut sortiert und gute Arbeit gemacht! Ferner:

(1) Ich frage mich: Vergleich Bilanzieller Fehlbetrag mit Steuerrechtlichem Verlustvortrag = Vergleich Äpfel mit Birnen ?

Höhe des Verlustvortrages ? Ist der irgendwo in dem Rechenwerken genannt? Wäre er der Höhe auch mit circa 10 Mrd anzusetzen, ergäben sich rechnerisch je Arcandor.Aktie etwa 40 Euro.  Ich hatte einfach nur auf 1 Mrd geschätzt, das wären dann etwa 4,00 Euro je Aktie, vielleicht ist es mehr.

(2) Die genaue Höhe des Verlustvortrages „muss her“ ....

Wo können wir das abschließend recherchieren ?

Randnotiz noch zur Überschuldung. Das ist in der Insolvenz normal, sonst gäbe es ja wohl eine Gläubigerbefruedigung zu 100% und ein Insolvenzverfahren dürfte wohl auch bald wieder aufgehoben werden (machte ja keinen Sinn, jedenfalls üblicherweise). Über die Gläubigerforderungen kann man sich in einem Insolvenzplanverfahren wirtschaftlich einigen = sozusagen vergleichen, dass führt kurz gesagt, zu einer Entschuldung, siehe etwa Mühl AG.





Antworten
tbhomy:

Welche Neubewertung ?

 
24.07.18 08:11
Wer hier wohl Äpfel mit Birnen vergleicht. Die Tendenz hier sagt mir bereits, in welche Richtung die Diskussion gehen wird.

Und ich dachte, es solle freundlich zugehen ??
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