- der Report bezieht sich auf 20 Ansprüche und kann sich logischer Weise,daher nicht auf ein erteiltes Patent,mit nur 19 Ansprüchen beziehen !-
Nur weil das Patent 19 Ansprüche hat, aber der Report 20 aufweist, verlieren doch die 20 nicht ihre Gültigkeit.
Die sind auch dann noch gültig, wenn ein Patent nur 7 Ansprüche aufweist zb. für einen "elektronischen Bleistiftanspitzer". Die Ansprüche von 8-20 fallen dann weg.
Der vergleich mit dem Bleistiftanspitzer passt nicht ganz, soll aber aufzeigen: obwohl weniger Ansprüche, trotzdem gültig.