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Aqua Society neuer Hype??

Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs auf DAX

Strategie Hebel
Steigender DAX-Kurs 5,00 10,02 20,00
Fallender DAX-Kurs 5,57 10,01 19,97
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB11FL9 , DE000NB2E2G2 , DE000NB4UUD3 , DE000NB40M42 , DE000NB2SBV3 , DE000NB4ZNB1 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 18.776
Zugriffe: 1.226.570 / Heute: 56
Aqua Society kein aktueller Kurs verfügbar
 
MarvinP:

Obwohl, Trostpreise unter den Bewertungen

4
03.05.12 19:59
wären mal eine Idee:

"netter Versuch": lila Stern
"dein Geld ist trotzdem weg": blauer Stern
"such dir einen Job": schwarzer Halbmond
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Herr klug - sc.:

MarvinP

 
03.05.12 20:01
#  MarvinP: Grüne gibt's nur für Kompetenz,  19:54 #13110

da dürfte Borealis nicht einen bekommen !
Antworten
Herr klug - sc.:

Ja MarvinP das passt gut :)

 
03.05.12 20:03
Lila für Borealis und Mike !
Blau fällt mir niemand ein !
Schwarzer Halbmond für Dich !
Antworten
fliege77:

alda, ich renn gleich gegen ne' Wand

3
03.05.12 20:04

ich hab das Patent schon vor einem Jahr begriffen.

Herr KLug, du mußt ja nicht die Meinung der Bomas als richtig anerkennen, aber du solltest zumindest akzeptieren das die anderen das Patentbild anders betrachten. Nur bringt das  nichts, den immer gleichen Inhalt wie in 13101 u. 13102 einzufügen. Borealis ändert dadurch bestimmt nicht seine Meinung.

Die Beschreibung ist ein reiner Arbeitsprozess innerhalb des Energiemodul. Sicherlich gehört zum Arbeitsprozess des Dampfverwertens die "Hardware" dazu. Ohne die ist es ja nicht möglich Strom zu erzeugen. Das wäre ein Punkt wo man sagen könnte, das ghört zum Patent dazu. Sprich: "Herz, Niere, Leber"(Wälzkolbengebläse) ohne die kein Strom erzeugt werden kann. Das Gerät an sich, also im vorliegenden Fall das EM-Energiemodul als Maschine sicherlich nicht.

Ein bisschen schwierig zu enträtseln ob zum Arbeitsprozess die dazugehörigen Komponenten (hardware) wie das Wälzkolbengebläse im Patent inbegriffen sind. Das gehört zum EM, und somit hast du im zweifelsfall Teilweise recht. Das ist in der Tat ein Streitpunkt.

Solange du aber deine Meinung nicht durch einen Experten bekräftigen lässt, zählt für mich nur der Arbeitsprozess der in deinen Beiträgen geschildert wird.

Aqua Society neuer Hype?? 13387236mathis-kuenzler-forum.de/images/smilies7/icon_wallbash.gif" style="max-width:560px" alt=":kopfgegenwand:" title="kopfgegenwand" />

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fliege77:

ich mach Feierabend

2
03.05.12 20:06

Aqua Society neuer Hype?? 13387269mathis-kuenzler-forum.de/images/smilies7/icon_rip.gif" style="max-width:560px" alt=":rip:" title="rip" />

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Herr klug - sc.:

Fliege77

2
03.05.12 20:10
Lies Dir das Gesetz in 13103 durch und dann den Anspruch 1 und Du wirst erleuchtet sein !
Antworten
Borealis:

Völlig unerheblich,

 
03.05.12 20:12
was ein Patentamt da zu sehen vermeint.
Was nicht patentfähig ist, hat keinen Schutz, egal was das Patentamt dazu entschieden hat. Neuheit ist keine Ermessensfrage des Patentamtes und kann nicht vom Patentamt herbeientschieden werden. Pech für das Patentamt, wenn die Sache vor dem Gericht landet und das Patent widerrufen wird. Die Wirkung eines Widerrufs ist, daß das Patent als von Anfang an nichtig erklärt wird und ein Schutz somit nie bestanden hat.
Antworten
Frau Schlau:

#13100 armer Borealis, wo bleibt dein Gegenbeweis,

2
03.05.12 20:14
dass das vom Energiepark Gengenbach bestellte EnergieModul von Aqua-Society / Enva-Systems deiner Laienmeinung nach nicht patentiert sei?

Bisher hast du immer nur Behauptungen aufgestellt und dazu leider keine Beweise geliefert.
Antworten
Herr klug - sc.:

Zumindest gibst Du ja zu

 
03.05.12 20:15
das ich nach heutigem Kenntnisstand Recht hab :)
Antworten
Frau Schlau:

#13107 Borelais mach dich nicht noch lächerlicher

2
03.05.12 20:19
"kannst du auch mal nachschauen, womit sogar die Glashütte in Lünen bereits lange vor Aqua Strom erzeugt haben."

Und weil dies wohl nicht ausreichend war haben sie dafür seit langer zeit erfolgreich im Produktionsbetrieb ein EnergieModul von Aqua-Society / Enva-Systems eingesetzt.

Da wird wohl die Erfindung doch besser sein als alles was vorher schon bekannt war oder?
Antworten
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#13086

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#13087

Borealis:

@ Frau Schlau

 
03.05.12 21:18
"wie gut, dass auch der Zwilling im Süden an den Patenten und dem Wälzkolbengebläse wohl offensichtlich nicht herum kommt"

Vielleicht nimmt er, extra um dich zu ärgern, kein Wälzkolben"gebläse", sondern einen Schraubenmotor. ;)
Antworten
MarvinP:

#13114

 
03.05.12 23:20
Du hast doch nach Sternen gerufen, also bekommst du die. Nur lila wär etwas übertrieben.
Antworten
Herr klug - sc.:

Borealis

 
04.05.12 04:50
# Vielleicht nimmt er, extra um dich zu ärgern, kein Wälzkolben"gebläse", sondern einen Schraubenmotor. ;)

Wenn dem so wäre,würde Mike hier im Forum,nicht mit allen Mitteln versuchen,uns zum Schweigen zu bringen ! Anstatt hier auf Chefaufklärer zu machen,würde er sich um den Vertrieb kümmern :) ich könnte Dir ja erzählen,was optimiert wurde:) ! Eine Optimierung,ist nun mal keine Neuerfindung !
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#13091

Herr klug - sc.:

Wie ist das zu verstehen ?

2
04.05.12 07:20
Darf die Erfindung vor der Anmeldung bekannt gegeben werden (Neuheitsschonfrist)

In Deutschland muss eine Erfindung zuerst angemeldet werden, bevor sie in irgendeiner Weise veröffentlicht wird. Eine Veröffentlichung liegt bspw. bereits dann vor, wenn Testexemplare, die die Erfindung wieder geben, an Dritte übergeben werden, die derartige Produkte ausstellen, verkaufen oder so bewerben, dass in den Werbeunterlagen die Erfindung offenbart wird. Dementsprechend sollte bei Weitergabe derartiger Muster eine umfassende Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen werden, wobei in der Geheimhaltungsvereinbarung möglichst einesteils die Erfindung nicht offenbart aber dennoch so genau beschrieben wird, worum es geht, dass Zweifel am Gegenstand der Geheimhaltungsvereinbarung nicht auftreten. Offenbarungen gegenüber einer einzelnen Person sind in der Regel nicht patentschädlich, können aber gleichwohl in bestimmten Fällen einer Veröffentlichung gleichkommen, sodass sich im Grundsatz keinerlei Preisgabe des Erfindungsgegenstandes ratsam bleibt. Lediglich für den Fall eines offensichtlichen Missbrauchs zum Nachteil des Anmelders oder seines Rechtsvorgängers oder auf Weltausstellungen gilt die Einschränkung, dass eine Offenbarung binnen 6 Monaten vor Einreichung der Anmeldung unschädlich sein kann, wobei weitere Voraussetzungen zu beachten sind.
Antworten
Herr klug - sc.:

Mike

2
04.05.12 07:54
.
@In seinem Posting steht als erstes Wort was patentiert ist... ein Wälzkolbengebläse der Firma Kaeser kann nicht von einer anderen Firma patentiert werden

Erstens steht da nicht das Wort Kaeser !
Zweitens steht da nicht das jemand das Wälzkolbengebläse neu patentiert hat !

Mike lesen und verstehen !
Es steht da und es ist auch so zu verstehen !

Das Verfahren in Verbindung mit .... ist geschützt !
Antworten
Frau Schlau:

#13128 Neuheitsschonfrist

3
04.05.12 08:24
"Darf die Erfindung vor der Anmeldung bekannt gegeben werden (Neuheitsschonfrist)"

Wenn also z. B. ein Unternehmer und angeblicher Erfinder z. B. vor Beantragung der Schutzrechte bereits Bilder per Mail verschickt oder evtl. sogar Pläne offen jedem zugänglich macht, ist die angebliche Neuheit bereits vor der Beantragung bekannt und daher nicht mehr schutzwüdig!
Antworten
Borealis:

@ Herr klug

 
04.05.12 08:25
"Zweitens steht da nicht das jemand das Wälzkolbengebläse neu patentiert hat!"

Schön, daß du einsiehst, daß das Wälzkolbengebläse von diesem Patent nicht patentiert ist.
Und wie sieht´s mit dem Generator aus? Auch nicht patentiert.
Na sowas, was soll dann an dem Energiemodul patentiertes dran sein?

Mit dem ersten Wort meinte Mike das Wort "Verfahren".
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#13096

Herr klug - sc.:

Borealis

 
04.05.12 08:38
In Verbindung mit dem Verfahren !
Antworten
Herr klug - sc.:

Noch eindeutiger steht

2
04.05.12 09:22
es in Anspruch 15 und 16

ip.com/patent/EP1702140B1

15.Entspannungsvorrichtung (2) zur Umwandlung von Wärmeenergie in mechanische Energie durch Entspannung eines dampfförmigen Arbeitsmittels, dadurch gekennzeichnet, dass die Entspannungsvorrichtung (2) als Niederdruck-Entspannungsvorrichtung (2) ausgebildet ist, die als Wälzkolbengebläse (2) ausgeführt ist.

16.Entspannungsvorrichtung (2) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Wälzkolbengebläse (2) mit einem Generator (1) verbunden ist.
Antworten
Herr klug - sc.:

Frau Schlau 13130

 
04.05.12 18:03
Danke für die Antwort :)
Antworten
Herr klug - sc.:

Die Überschrift des Patents sagt schon einiges

 
04.05.12 18:54
aus !
ip.com/patent/EP1702140B1

Verfahren zur umwandlung von wärmeenergie in mechanische energie mit einer niederdruck-entspannungsvorrichtung (22-Aug-2007)
Method for converting heat energy into mechanical energy with a low-pressure expansion device
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