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Darf ich Freunden und Bekannten von meiner Erfindung erzählen?
Anderen Personen von der Erfindung zu erzählen, stellt eine Veröffentlichung der Erfindung dar, wenn diese Personen nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Es gilt dann das Gesagte zur Frage "Darf ich eine Erfindung veröffentlichen?".
Darf ich eine Erfindung veröffentlichen?
Zur Sicherung von Rechten ist eine Erfindung zunächst geheimzuhalten: Personen, die nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, dürfen von der Erfindung nichts erfahren. Andernfalls kann kein Patent erhalten werden (§ 1 Absatz 1 und § 3 Patentgesetz) . Ab Anmeldung einer Erfindung beim Patentamt kann in den meisten Fällen veröffentlicht werden, ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Eine frühe Veröffentlichung einer Erfindung kann jedoch dann Nachteile zur Folge haben, wenn noch weitere Patentanmeldungen mit verbessertem Inhalt innerhalb der nachfolgenden 18 Monate getätigt werden sollen.
Nach 18 Monaten veröffentlicht das Patentamt die Patentanmeldung (§ 31 Absatz 2 Nummer 2 Patentgesetz). Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist eine eigene Veröffentlichung völlig unschädlich.
Zu beachten sind stets die sich aus einem Arbeitsvertrag ergebenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung.