Anlegerschutz... artikel zu: "Anlegerschutz"


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sbroker:

Anlegerschutz... artikel zu: "Anlegerschutz"

 
28.04.02 12:10
hier schonmal der erste artikel, der ist nicht sehr lang, aber auch recht schlüssig.

Verbesserter Anlegerschutz muss weiter warten
Nach Scheitern des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes am Freitag im Bundesrat wirft Regierung der Opposition "eine Blockadehaltung auf Kosten des Anlegerschutzes" vor
Frankfurt fhs - "Die Verweisung des Gesetzentwurfes an den Vermittlungsausschuss ist sachlich nicht begründet", sagte ein Regierungsvertreter gegenüber WELT am SONNTAG. Bis zum 22. März, dem Tag als der Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz abstimmte, sei eine Einigung in den strittigen Punkten greifbar nahe gewesen. Erst danach seien vom Land Hessen massiv Bedenken vorgetragen worden. "Ein eigentlich unpolitisches Gesetz wurde damit politisch gemacht", wirft die Regierungsseite den CDU-regierten Ländern vor.
Das Gesetz sieht eine Reihe von Regelungen vor, die Anleger vor Kursmanipulationen schützen und den Kapitalmarkt transparenter machen sollen. So soll beispielsweise die Finanzmarktaufsicht in einer Behörde zusammengefasst werden, Anleger sollen einen Anspruch auf Schadensersatz bei Veröffentlichung falscher Tatsachen erhalten und Unternehmensführer sollen verpflichtet werden, Geschäfte mit Aktien der eigenen Firma offen zu legen.

Diese Punkte des Gesetzes waren nie strittig. Zur Ablehnung des Gesetzes führten zwei Detailvorschriften. So will die Regierung der neu zu schaffenden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Recht einräumen, bei drohenden Marktstörungen Leerverkäufe von Aktien durch Hedge-Fonds zu untersagen. Hier wendet die Opposition ein, dass die börseneigenen Mechanismen heute schon ausreichten, um übermäßige Kursschwankungen zu vermeiden. Außerdem sind die CDU-geführten Länder gegen den Abruf von Kontoinformationen bei Banken durch die Allfinanzaufsicht. Diese Möglichkeit wollte die Regierung zur Unterstützung der Behörden bei der Bekämpfung des Terrorismus schaffen.
Ursprünglich sollte das Gesetz im Juli in Kraft treten. Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögert sich dies. Wenn Regierung und Opposition sich aufeinander zu bewegen, könnte der Vermittlungsausschuss allerdings schon Mitte Mai zusammentreten, und das Gesetz in seiner überarbeiteten Form Ende Mai beschlossen werden. Bleibt es dagegen bei der Blockadehaltung, kann sich das Verfahren noch über Monate hinziehen.
Nicht nur die Anleger müssen solange auf einen verbesserten Schutz ihrer Interessen warten. Auch der Deutschen Börse sind damit weiterhin die Hände zu einer umfassenden Reform des Neuen Marktes gebunden. Mit dem neuen Gesetz könnte sie den Neuen Markt von der bisherigen privatrechtlichen Organisation in eine öffentlich-rechtliche Form überführen. Sie hätte dann wesentlich bessere Möglichkeiten zur Sanktionierung. Auch ein Ausschluss so genannter Penny-Stocks wäre leichter möglich. Erst am Dienstag hatte die Deutsche Börse die Ausschlussregeln für solche Aktien ausgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte sie auf der Basis der bisherigen Rechtslage für nicht zulässig erachtet. Sechs betroffene Unternehmen hatten gegen ihren Ausschluss geklagt und Recht bekommen.

desweiteren habe ich heute in der welt am sonntag eine sehr interessante seite entdeckt, im wirtschaftsteil der zeitung. es ist ein special der agentur "bj42" und heisst: "special - geld & recht". es ist eine ganzseitige anzeige, in dieser die artikel gut recherchiert niedergedruckt sind! wenn ihr die zeitung zuhause habt, wie ich dann lest euch diese seite mal durch, kann nie schaden! wenn nicht, wartet noch einwenig, bis ich die ganzen artikel zusammenhabe, dann stelle ich sie in diesen thread, also immer mal wieder schauen!
wochenendliche grüsse
sbroker
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