Anlagebtrug

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Anlagebtrug

 
18.05.02 22:01
§ 264a Kapitalanlagebetrug

(1) Wer im Zusammenhang mit

1.    dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder

2.    dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen,

in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet.

(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß auf Grund der Tat die durch den Erwerb oder die Erhöhung bedingte Leistung erbracht wird. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.

Fassung: Neufassung vom 13.11.1998
Fundstellen:  BGBl. I 1998 S. 3322




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Superlativ:

Das teuerste sind immer die Sparmaßnahmen

 
18.05.02 22:14
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http://www.pcent.de

Sparen heißt, Geld, das man hat, nicht auszugeben. Bei uns geht es aber darum, Geld, das wir nicht haben, nicht auszugeben, und das nennt man Realismus. Ich darf dies vielleicht in der Sprache der Mengenlehre erläutern: Wenn man aus eine Kasse, in der 100 Mark drin sind, 300 Mark rausnimmt, muß man erst wieder 200 Mark reintun, damit nichts mehr drin ist.


Manfred Rommel (*1928), deutscher CDU-Politiker, Präsident des Deutschen Städtetages (77-83) und ehemaliger Stuttgarter Oberbürgermeister


fG
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