Ein Unternehmen wird schuldig gesprochen
Von Ulrike Sosalla, New York
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen ist am Samstag durch ein Berufungsgericht in Houston der Behinderung der Justiz schuldig gesprochen worden. Das bedeutet praktisch die Auflösung des 89 Jahre alten Unternehmens.Kurz nach dem Schuldspruch sagte Andersen zu, seine Prüfungstätigkeit für börsennotierte Unternehmen in den USA Ende August einzustellen. Der Schuldspruch ist ein Novum in der US-Justizgeschichte: Erstmals wurde in einem Strafverfahren ein gesamtes Unternehmen eines Verbrechens schuldig gesprochen, das gemeinhin nur Einzelpersonen verüben können. Für Andersen bedeutet die Entscheidung der Geschworenen das Ende seiner seit Januar andauernden Versuche, als kleinere, aber lebensfähige Firma aus dem Enron-Skandal hervorzugehen.
Aus für den Wirtschaftsprüfer
Mittlerweile ist Andersen ohnehin nur noch ein Schatten seiner selbst: In den USA verlor das Unternehmen bisher bereits 690 seiner 2300 Kunden, von ehemals 27.000 Angestellten sind noch 10.000 übrig. In den meisten anderen Länder schlossen sich die Andersen-Gesellschaften mit Konkurrenten zusammen. "Der Spruch der Geschworenen wird die Bilanzprüfungstätigkeit der Firma beenden", sagte Andersen in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen werde seinen Kunden beim Übergang zu anderen Prüfern helfen.
Die zwölf Geschworenen kamen nach zehn Tage andauernden Beratungen zu dem Schluss, dass Andersen-Rechtsanwältin Nancy Temple die Zerstörung von Beweisen anordnete, als sie dem Leiter des Houstoner Andersen-Büros David Duncan Mitte Oktober 2001 empfahl, einen Absatz aus einem Memorandum über Gespräche mit seinem Kunden Enron zu streichen. Wenige Tage später leitete die US-Börsenaufsicht SEC eine formelle Untersuchung von Enrons Bilanzierungsmethoden ein, die schließlich zum Konkurs des Energiehändlers führte.
Die Geschworenen kamen somit zwar zum gleichen Schluss wie die Staatsanwaltschaft, jedoch auf Grund einer völlig anderen Theorie. Die Anklage hatte argumentiert, dass eine E-Mail Temples an das Houstoner Büro, die Aktenaufbewahrungsregeln zu beachten, eine versteckte Aufforderung zum Schreddern gewesen sei. Nach dem Versand der E-Mail vernichteten Angestellte in Houston Tausende von Akten.
"Das heutige Urteil ist falsch"
Andersen will gegen den Spruch Berufung einlegen. "Das heutige Urteil ist falsch", beginnt die Pressemitteilung. Andersen-Rechtsanwalt Rusty Hardin gestand jedoch ein, dass angesichts der Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr auch ein Freispruch Andersen nicht mehr retten könne.
Beobachter betrachten den Schuldspruch daher als klaren Sieg für die Staatsanwaltschaft, der ihr auch bei den weiteren Verfahren gegen Enron, Andersen und dessen Management helfen wird. "Künftigen Zeugen macht dieser Fall klar, dass ein Deal mit der Staatsanwaltschaft der Weg ist, den sie wählen sollten", sagt Stephen Meager, ein auf Wirtschaftskriminalität spezialisierter Anwalt. Neben den Zivilklagen gegen Enron und seine Topmanager, die frühestens 2003 vor Gericht kommen, stehen noch mehrere Strafverfahren an.