Der Enron-Skandal führt möglicherweise zu einer Zusammenschluss der Rechnungsprüfer von Arthur Andersen mit der Konkurrenz von Deloitte Touche Tohmatsu. Nach einem Bericht der Online-Ausgabe der „New York Times“ verhandeln beide bereits über einen Verkauf. Eine Vereinbarung könnte schon in dieser Woche angekündigt werden. Die Firmen selbst nahmen keine Stellung.
Entscheidendes Problem soll die Frage sein, wie Deloitte vor möglichen Enron-Belastungen von Andersen verschont werden kann.
Andersen ist die die Nummer Fünf und Deloitte die Nummer Zwei ihrer Branche. Die Verhandlungen hätten in der vergangenen Woche begonnen, als Andersen von einer möglichen Anklage wegen Justizbehinderung erfahren habe, berichtet die Zeitung.
Die Konditionen einer potenziellen Vereinbarung seien aber noch offen. Es sei auch noch keine Entscheidung gefallen, ob Andersen ganz oder stückweise verkauft werden solle. Die Verhandlungen konzentrieren sich dem Bericht zufolge auf die komplexe Frage, wie Deloitte rechtliche und finanzielle Verpflichtungen vermeiden könne, die Andersen für seine Rolle im Enron-Debakel drohen. Deloitte sei an einem Andersen-Kauf interessiert, ohne aber die Probleme mit zu übernehmen.
Eine Lösung wäre nach Angaben der „New York Times“ ein Verkauf von Vermögenswerten statt einer Fusion oder einer Übernahme. Deloitte könnte auch alles mit Ausnahme der amerikanischen Operationen übernehmen. Diese Sparte könnte temporär alleine stehen, während über eine Lösung der Enron-Probleme verhandelt werde.
Andersen drohen im Zusammenhang mit seiner Rechnungsprüfungstätigkeit bei Enron riesige Forderungen. Es laufen Gerichtsklagen. Anderson-Anwälte würden in den kommenden Tagen mit dem US-Justizministerium verhandeln, um Vorwürfe einer kriminellen Justizbehinderung im Zusammenhang mit der Zerstörung von Enron- Dokumenten zu verhindern. Eine Anklage gegen die 88jährige Firma könnte ein tödlicher Schlag sein, schrieb das „Wall Street Journal“.
Andersen-Berater hätten konkurrierenden Firmen der „Großen Fünf“ angesprochen, darunter Deloitte, erklärte die Zeitung. Ein Verkauf oder eine Fusion hänge davon ab, wie die Firma ihre Enron-Verpflichtungen von einem Fusionspartner abschirmen könne. Ein Weg, der von Andersen-Beratern untersucht werde, sei ein möglicher Konkursantrag im Rahmen des Kapitel Elf des US-Konkursrechtes.
Quelle: wiwo.de / dpa
Entscheidendes Problem soll die Frage sein, wie Deloitte vor möglichen Enron-Belastungen von Andersen verschont werden kann.
Andersen ist die die Nummer Fünf und Deloitte die Nummer Zwei ihrer Branche. Die Verhandlungen hätten in der vergangenen Woche begonnen, als Andersen von einer möglichen Anklage wegen Justizbehinderung erfahren habe, berichtet die Zeitung.
Die Konditionen einer potenziellen Vereinbarung seien aber noch offen. Es sei auch noch keine Entscheidung gefallen, ob Andersen ganz oder stückweise verkauft werden solle. Die Verhandlungen konzentrieren sich dem Bericht zufolge auf die komplexe Frage, wie Deloitte rechtliche und finanzielle Verpflichtungen vermeiden könne, die Andersen für seine Rolle im Enron-Debakel drohen. Deloitte sei an einem Andersen-Kauf interessiert, ohne aber die Probleme mit zu übernehmen.
Eine Lösung wäre nach Angaben der „New York Times“ ein Verkauf von Vermögenswerten statt einer Fusion oder einer Übernahme. Deloitte könnte auch alles mit Ausnahme der amerikanischen Operationen übernehmen. Diese Sparte könnte temporär alleine stehen, während über eine Lösung der Enron-Probleme verhandelt werde.
Andersen drohen im Zusammenhang mit seiner Rechnungsprüfungstätigkeit bei Enron riesige Forderungen. Es laufen Gerichtsklagen. Anderson-Anwälte würden in den kommenden Tagen mit dem US-Justizministerium verhandeln, um Vorwürfe einer kriminellen Justizbehinderung im Zusammenhang mit der Zerstörung von Enron- Dokumenten zu verhindern. Eine Anklage gegen die 88jährige Firma könnte ein tödlicher Schlag sein, schrieb das „Wall Street Journal“.
Andersen-Berater hätten konkurrierenden Firmen der „Großen Fünf“ angesprochen, darunter Deloitte, erklärte die Zeitung. Ein Verkauf oder eine Fusion hänge davon ab, wie die Firma ihre Enron-Verpflichtungen von einem Fusionspartner abschirmen könne. Ein Weg, der von Andersen-Beratern untersucht werde, sei ein möglicher Konkursantrag im Rahmen des Kapitel Elf des US-Konkursrechtes.
Quelle: wiwo.de / dpa