An alle Plambecker
Der Chef der Deutschen Bank sieht kein Problem in einem zügigen Atomausstieg und Deckung des anfallenden Energiebedarfs durch regenerative Energien.
Quelle: Bericht aus Berlin, ARD 22.35 Uhr, Freitag 15. 10. 99
§Life-Interview mit Hilmar Kopper
Nachfolgend die heutige vollstaendige Pressemitteilung aus dem
Bundeswirtschaftsministerium zum Stromeinspeisungsgesetz
>>Stromeinspeisungsgesetz wird kurzfristig geaendert<<
Der Vorstand der PreussenElektra AG hat gestern dem Bundesministerium fuer
Wirtschaft und Technologie mitgeteilt, dass nach Auffassung des
Unternehmens der sog. zweite 5 %-Deckel bereits in diesem Jahr erreicht
werde und damit die Abnahme- und Verguetungspflicht fuer Strom aus
erneuerbaren Energien ab dem naechsten Kalenderjahr fuer neue
Windkraftanlagen in den Versorgungsgebieten der Schleswag (Rendsburg) und
von EWE (Oldenburg) entfalle.
Basis fuer die Aussage des Unternehmens ist offenbar ein Rechtsgutachten.
Danach soll sich PreussenElektra auch die bei den Regionalversorgern
eingespeisten Strommengen zurechnen duerfen, weil dem Unternehmen dadurch
Deckungsbeitraege verloren gehen. Nach Auffassung des Bundesministeriums fuer
Wirtschaft und Technologie ist diese Auslegung unzutreffend, so dass auch
fuer Neuanlagen des naechsten Jahres der volle Abnahme- und
Verguetungsanspruch nach dem Stromeinspeisungsgesetz besteht.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Mueller: "Ich bedauere, dass Investoren in
erneuerbare Energien durch die einseitige Erklaerung von PreussenElektra
erneut verunsichert werden. Wir wollen deshalb das
Stromeinspeisungsgesetz rasch so aendern, dass wieder Klarheit fuer den
weiteren Ausbau insbesondere der Windenergie in Norddeutschland geschaffen
wird. Die Vorarbeiten fuer eine Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes
sind abgeschlossen, so dass in Kuerze mit den parlamentarischen Beratungen
begonnen werden kann. Ich bin zuversichtlich, dass meine Vorschlaege im
Parlament und bei den Laendern breite Zustimmung finden werden, so dass das
neue Stromeinspeisungsgesetz in den ersten Wochen des naechsten Jahres in
Kraft treten wird."
Durch die Neufassung sollen die Lasten der Windfoerderung regional gerechter
verteilt werden, so dass die Deckelung fuer die Anwendung des
Stromeinspeisungsgesetzes entfaellt. Ausserdem soll die Anbindung der
gesetzlichen Mindestverguetung an die Strompreise beseitigt werden.
Mueller: "Ich beobachte in der Branche eine wachsende Verunsicherung
bezueglich der weiteren Entwicklung der Einspeiseverguetung. Deren Kopplung
an die durchschnittlichen Stromerloese, die im Wettbewerb erfreulicherweise
sinken, macht die Finanzierung neuer Projekte zunehmend unkalkulierbar.
Ich plaediere deshalb fuer gesetzliche Mindestverguetungen auf noch
festzulegende Pfennigbetraege je Kilowattstunde. Damit wird die notwendige
Klarheit fuer Investoren geschaffen."
Ende der BMWI-Pressemitteilung
Der Chef der Deutschen Bank sieht kein Problem in einem zügigen Atomausstieg und Deckung des anfallenden Energiebedarfs durch regenerative Energien.
Quelle: Bericht aus Berlin, ARD 22.35 Uhr, Freitag 15. 10. 99
§Life-Interview mit Hilmar Kopper
Nachfolgend die heutige vollstaendige Pressemitteilung aus dem
Bundeswirtschaftsministerium zum Stromeinspeisungsgesetz
>>Stromeinspeisungsgesetz wird kurzfristig geaendert<<
Der Vorstand der PreussenElektra AG hat gestern dem Bundesministerium fuer
Wirtschaft und Technologie mitgeteilt, dass nach Auffassung des
Unternehmens der sog. zweite 5 %-Deckel bereits in diesem Jahr erreicht
werde und damit die Abnahme- und Verguetungspflicht fuer Strom aus
erneuerbaren Energien ab dem naechsten Kalenderjahr fuer neue
Windkraftanlagen in den Versorgungsgebieten der Schleswag (Rendsburg) und
von EWE (Oldenburg) entfalle.
Basis fuer die Aussage des Unternehmens ist offenbar ein Rechtsgutachten.
Danach soll sich PreussenElektra auch die bei den Regionalversorgern
eingespeisten Strommengen zurechnen duerfen, weil dem Unternehmen dadurch
Deckungsbeitraege verloren gehen. Nach Auffassung des Bundesministeriums fuer
Wirtschaft und Technologie ist diese Auslegung unzutreffend, so dass auch
fuer Neuanlagen des naechsten Jahres der volle Abnahme- und
Verguetungsanspruch nach dem Stromeinspeisungsgesetz besteht.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Mueller: "Ich bedauere, dass Investoren in
erneuerbare Energien durch die einseitige Erklaerung von PreussenElektra
erneut verunsichert werden. Wir wollen deshalb das
Stromeinspeisungsgesetz rasch so aendern, dass wieder Klarheit fuer den
weiteren Ausbau insbesondere der Windenergie in Norddeutschland geschaffen
wird. Die Vorarbeiten fuer eine Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes
sind abgeschlossen, so dass in Kuerze mit den parlamentarischen Beratungen
begonnen werden kann. Ich bin zuversichtlich, dass meine Vorschlaege im
Parlament und bei den Laendern breite Zustimmung finden werden, so dass das
neue Stromeinspeisungsgesetz in den ersten Wochen des naechsten Jahres in
Kraft treten wird."
Durch die Neufassung sollen die Lasten der Windfoerderung regional gerechter
verteilt werden, so dass die Deckelung fuer die Anwendung des
Stromeinspeisungsgesetzes entfaellt. Ausserdem soll die Anbindung der
gesetzlichen Mindestverguetung an die Strompreise beseitigt werden.
Mueller: "Ich beobachte in der Branche eine wachsende Verunsicherung
bezueglich der weiteren Entwicklung der Einspeiseverguetung. Deren Kopplung
an die durchschnittlichen Stromerloese, die im Wettbewerb erfreulicherweise
sinken, macht die Finanzierung neuer Projekte zunehmend unkalkulierbar.
Ich plaediere deshalb fuer gesetzliche Mindestverguetungen auf noch
festzulegende Pfennigbetraege je Kilowattstunde. Damit wird die notwendige
Klarheit fuer Investoren geschaffen."
Ende der BMWI-Pressemitteilung