Ich weiß nicht wie das in den USA genau gestaffelt ist - hier hab ich mal was rausgesucht wie es hier ist.
Kein Anspruch auf Vollständigkeit - eventuell noch mal selbst recherchieren.
Aber noch mal- das war als Spaß gemeint- glaube nicht das hier jemand im Forum schreibt, der dieses konkrete Problem haben könnte.
Wann die Meldepflicht beim Aktienkauf greift
Zum einen greift die Meldepflicht immer dann, wenn durch einen Aktienkauf oder -verkauf bestimmte prozentuale Anteile an Stimmrechten über- oder unterschritten werden.
Zum anderen greift sie, wenn eine „Führungskraft“ der Aktiengesellschaft Aktien oder andere Finanzinstrument erwirbt, veräußert oder auf sonstigem Wege erhält.
Die Meldepflicht beim Aktienkauf und -verkauf allgemein
Konkret greift die Meldepflicht gemäß §21 WpHG dann, wenn durch den Kauf oder Verkauf von Aktien 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer AG erreicht, über- oder unterschritten werden.
In solch einem Fall muss der Meldepflichtige, also der (Ver-)Käufer, dies sowohl dem Emittenten als auch der BaFin innerhalb von 4 Handelstagen melden. Bei Zertifikaten ist grundsätzlich nur der Inhaber des Zertifikats von der Meldepflicht betroffen.
Die 4-Tages-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem der (Ver-)Käufer weiß, dass er eine bestimmte Prozentgrenze erreicht, über- oder unterschritten hat. Dabei geht das WpHG allgemein von 2 Handelstagen aus.