22. März 2004
Deutsche Börse: Die Deutsche Börse wird die Regeln für die Auswahl von Unternehmen im Aktienindex DAX auf quantitative Kriterien beschränken. Das hat der Indexanbieter am Montag bekannt gegeben. Zukünftig erfolgt ein Austausch von Unternehmen ausschließlich anhand der beiden Kriterien Börsenumsatz und Marktkapitalisierung. Der Ermessensspielraum bei Entscheidungen über Veränderungen im DAX entfällt. Wechsel im DAX- Index können direkt aus der jeweiligen Rangliste abgeleitet werden und werden automatisch durchgeführt. Die neuen Regeln betreffen den DAX-Index, nicht aber die Auswahlindizes MDAX, SDAX, TecDAX und NEMAX50. Die neuen Regeln gelten erstmals für den Verkettungstermin im September.
Die Anpassung wurde möglich, weil mittlerweile ausschließlich die Aktien im Streubesitz bei der Marktkapitalisierung der Unternehmen berücksichtigt werden. Seitdem korrelieren Börsenumsatz und Marktkapitalisierung enger, so dass die Marktkapitalisierung als Hauptkriterium für eine Entscheidung dienen kann und es keines Ermessenspielraums bei der Entscheidung über Veränderungen im DAX mehr bedarf.
"Durch diese Änderung entwickelt die Deutsche Börse ihr Regelwerk weiter und erhöht die Attraktivität des DAX-Index für Investoren, die Produkte auf den Index begeben oder den Index als Benchmark für Anlageentscheidungen nutzen," sagte Christoph Lammersdorf, Managing Director bei der Deutschen Börse. Investoren könnten dadurch früher auf anstehende Veränderungen im Index reagieren. Die Umstellung der Auswahl der DAX-Werte auf Basis rein quantifizierbarer Faktoren sei darüber hinaus eine weitere Annäherung an die Methodik des europäischen Indexanbieters STOXX Ltd., an dem die Deutsche Börse ein Drittel der Anteile hält. "Der DAX unterstreicht damit seine international anerkannte Benchmarkfunktion", so Lammersdorf.
Für die Mid- und Smallcap-Indizes der Deutschen Börse gelten diese neuen Regeln nicht. Hier sei trotz der Streubesitzgewichtung die Korrelation von Börsenumsatz und Marktkapitalisierung nicht so stark, dass rein quantitative Kriterien für die Indexzusammensetzung ausreichten.
Die neuen Regeln für die Auswahl von Unternehmen im DAX Index im Überblick:
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung von DAX wird anhand von vier Schritten ein Austausch von Unternehmen im Index ermittelt.
1) Fast Exit (45/45): Indexwerte werden ersetzt, wenn sie in einem der beiden Kriterien Börsenumsatz oder Marktkapitalisierung einen Rang größer als 45 aufweisen, sofern ein Aufsteiger in beiden Kriterien auf Rang 35 oder besser positioniert ist.
2) Fast Entry (25/25): Nicht-Indexwerte werden aufgenommen, wenn sie in beiden Kriterien auf Rang 25 oder besser sind. Herausgenommen werden dafür Indexwerte, die in einem Kriterium einen Rang größer 35 aufweisen und die niedrigste Marktkapitalisierung haben. Existiert kein solcher Wert, wird der Indexwert mit der niedrigsten Marktkapitalisierung aus dem Index genommen.
3) Regular Exit (40/40): Indexwerte, die in einem der beiden Kriterien Börsenumsatz oder Marktkapitalisierung einen Rang größer als 40 aufweisen, werden ersetzt, sofern ein Aufsteiger existiert, der in beiden Kriterien Rang 35 oder besser ist.
4) Regular Entry (30/30): Nicht-Indexwerte, die in beiden Kriterien Rang 30 oder besser sind, werden aufgenommen, sofern ein Indexwert existiert, der in einem Kriterium einen Rang größer 35 aufweist.
Zusätzlich zu der jährlichen Überprüfung zum September-Verkettungstermin, findet weiterhin vierteljährlich eine Überprüfung statt, bei der ausschließlich die Regeln zum Fast Entry oder Fast Exit zur Anwendung kommen.
Gibt es bei der Anwendung der Regeln mehrere Aufstiegs- oder Abstiegskandidaten, so entscheidet das Kriterium Marktkapitalisierung. Die Marktkapitalisierung wird nach der Umstellung nicht mehr mit dem Schlusskurs des letzten Handelstages im Monat berechnet, sondern mit dem volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten 20 Handelstage.