Alles zur Abgeltungssteuer 2009


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Jessyca:

Alles zur Abgeltungssteuer 2009

 
06.03.08 18:35

Steuern auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren (nicht bei Immobilien) betragen, unabhängig von der Haltedauer, mit dem Beginn des kommenden Jahres einheitlich 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer).
Gleichzeitig schafft der Staat mit der Abgeltungssteuer die Spekulationssteuer ab. Ab 2009 ist es aus steuerlicher Sicht also irrelevant, ob eine Aktie, ein Aktienfonds, ein Zertifikat oder ein anderes Wertpapier einen Monat oder fünf Jahre gehalten wurde

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Besteuerung von Erträgen und Veräußerungsgewinnen vor und nach Einführung der Abgeltungssteuer.
 Heute:Ab 2009:
Zinsen, Dividenden, sonstige Erträgeindividueller Steuersatz (+SolZ + KiSt); für Dividenden HalbeinkünfteverfahrenAbgeltungssteuer von 25% (+ SolZ + ggf. KiSt); kein Halbeinkünfteverfahren
Veräußerungsgewinnesteuerfrei (außerhalb Spekulationsfrist)stets steuerpflichtig mit  Abgeltungssteuersatz von 25 % (+ SolZ + ggf. KiSt)
SparerfreibetragEUR 750,-nur Sparerpauschbetrag EUR 801,-, kein Nachweis höherer Werbungskosten möglich
WerbungskostenEUR 51,- Pauschbetrag oder tatsächliche Werbungskostennur Sparerpauschbetrag EUR 801,-, kein Nachweis höherer Werbungskosten möglich
Veranlagunggrundsätzlichnormalerweise keine Veranlagung, da mit Zahlung der Steuer die Schuld abgegolten ist. Aber: Veranlagungswahlrecht  z. B. zur Verrechnung von Gewinnen/Verlusten bei unterschiedlichen Banken

Alles zur Abgeltungssteuer 2009 4064157

Es gibt Zertifikate, die nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind.

So werden einige Express-Zertifikate angeboten, deren Stich- bzw. Fälligkeitstage vor dem für diese Anlageklasse relevanten 01.07.2009 liegen. Zudem gibt es immer mehr Zertifikate im Fondsmantel. Mit ihnen können die spezifischen Eigenschaften von Bonus-, Express- oder einigen anderen gängigen Struktu- ren mit der steuerlichen vorteilhaften Behandlung einer Fonds- anlage kombiniert werden.

Quelle: DAB http://www.dab-bank.de/angebote-produkte/...ote/abgeltungssteuer.html

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Jessyca:

wie ist es eigentlich mit Verlusten?

 
22.04.08 10:22
Können die ab 2009 noch abgesetzt/gegengerechnet werden?
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Jessyca:

Verluste verechnen

 
22.04.08 10:35
Wenn Sie einen nach dem 01.01.2009 erworbenen Aktienfonds mit Gewinn verkaufen, können Sie den Gewinn tatsächlich nicht mit „neuen“ Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnen. Für Aktien müssen die Banken einen gesonderten Verlustverrechnungstopf führen. Wenn Sie keine Altverluste mehr haben, können Sie Ihre Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen desselben oder der folgenden Veranlagungszeiträume verrechnen. Die Verrechnungsbeschränkung gilt umgekehrt nicht für Gewinne aus Aktiengeschäften; diese dürfen mit Verlusten aus anderen Quellen, zum Beispiel aus dem Verkauf eines Aktienfonds, verrechnet werden. Ihre für den Baukredit gezahlten Zinsen können Sie allenfalls als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften absetzen. Wenn Sie die finanzierte Immobilie selbst nutzen, können Sie die Zinsen gar nicht absetzen und auch nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnen.
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