Aktienverkauf Online: bei Verzögerung haftet Bank


Thema
abonnieren
Beitrag: 1
Zugriffe: 302 / Heute: 4
Jessyca:

Aktienverkauf Online: bei Verzögerung haftet Bank

 
12.06.02 10:40
Urteil
Onlinebroking

Lassen sich Aktien wegen eines Systemfehlers nicht zum gewünschten Zeitpunkt verkaufen, muss die Bank verspätungsbedingte Verluste ersetzen. Dies gilt auch, wenn der Kunde zunächst online einen zweiten Verkaufsversuch unternimmt und erst dann einen telefonischen Verkauf in die Wege leitet (LG Itzehoe, Az. 1 S 92/01).

aus Stiftung Warentest

Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--