Aktienanleihen

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Aktienanleihen

 
19.06.00 17:25
Aus Fuchsbriefe vom 13. Juni 2000

Urteil contra Anleger

Das Landgericht Frankfurt hat in einem bemerkenswerten Urteil (AZ 2/21 O 331/99) gegen eine Anlegerin entschieden, die mit Aktienanleihen bei der Commerzbank fast 40.000 DM verloren hatte. Solche Anleihen ermöglichen es den Banken, Anleihen bei Endfälligkeit wahlweise in Aktien oder zu 100% zurückzuzahlen. Die Rückzahlung in Aktien wird von Emittenten dann gewählt, wenn sich die Rückzahlung zu weniger als 100% des Nominalwertes summiert. Festzuhalten ist: Nicht über die teilweise irreführende Werbung wurde in diesem Fall gestritten. Für die Richtigkeit war die Frage entscheidend, ob es sich um Anleihen oder Termingerschäfte handelt. Die Entscheidung war dabei eindeutig: Da der Kauf von Aktienanleihen kein Börsentermingeschäft sei, seien solche Anleihen weniger riskant als die zugrunde liegenden Aktien. Folg: Kein Anspruch auf Rückabwicklung. Fakt ist: Auch Nachrichtenagenturen wie Bloomberg setzen diese Papiere als Anleihen in ihren Systemen auf.

Auch das vom Kläger bemängelte Fehlen eines Verkaufsprospektes unterstützt eher die Argumentation der Richter: Anleiheemissionen werden normalerweise immer im Rahmen eines Prgramms oder einer Daueremission begeben. Dann wird ein Prospekt mit Eröffnung des Programms erstellt, für Einzelemissionen wird praktisch nie ein Prospekt erstellt.

Bemerkenswert: die Richter argumentieren weiter, das Fehlen eines solchen Prospektes sei "nicht kausal" für die erlittenen Verluste.

Da dem Urteil über den behandelten Fall hinaus große Bedeutung zukommt, will die klagende Kanzlei Tilp & Kälberer aus Tübingen (07121 / 909090) in die Berufung gehen. Wir raten Ihnen zu dieser Kanzlei wgen der guten Erfahrungen in Sachen Anlegerschutz, speziell Aktienanleihen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen Arendts in Grünwald und Machunsky in Göttingen.
checkit:

"Danke" für die Werbung. Aber wer in Aktienanleihen investiert, sollte s.

 
19.06.00 19:55
die Wandlungsbestimmungen genau durchlesen. Dort steht nämlich genauestens drin, wann Geld oder wann Aktien fliessen. Zudem wird dort auch auf das hohe Risiko hingewiesen.
Der Meinung des Gerichtes, dass es sich dabei um ein weniger spekulatives Instrument handelt, würde ich mich aber nicht anschliessen.
Vielleicht hat der Anlageberater auch nicht genug auf das Risiko hingewiesen ? Wer weiß.
Wer aber auch weiss, wie leicht man bei jeder beliebigen Bank die Einstufung nach Risikoklasse 5 (Optis usw.) erhält, der weiß auch, wie "gut" die gesetzlich geforderte Aufklärung sein muß.
Da gilt es sicherlich noch einiges zu verbessern.

Ich bin selber vor ca. 10-15 Jahren auf einen Anlageberater einer großen Bank hereingefallen, der mich Unwissenden auf ziemlich üble Optis trimmte und, wie üblich, nach einer gewissen Gewinnphase, auf völlig beschissene SFR/DM-Calls hetzte. Der Verlust war lockere 40.000 DM. Ich denke mal, er hat mir genau die Optis empfohlen, die er selber nicht los wurde. Da ich damals wirklich nicht viel verdiente, war dieser Verlust mein damaliger Ruin. (Mittlerweile geht es mir wieder gut)
Nachzuweisen ist wohl kaum etwas. Danach ist er unabhängig von meinem Fall  auch gleich entlassen worden.

CHECKIT
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