Anzeige
Meldung des Tages: Verdoppelt – und noch nicht am Ziel? Dieser Rohstoff-Explorer profitiert vom Antimon-Boom
Neuester, zuletzt geles. Beitrag
Antworten | Hot-Stocks-Forum
Übersicht ZurückZurück WeiterWeiter
... 203  204  206  207  ...

AIRBERLIN

Vontobel Werbung

Passende Knock-Outs auf DAX

Strategie Hebel
Steigender DAX-Kurs 5,00 10,01 15,00
Fallender DAX-Kurs 5,00 10,00 14,98
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VM6AC63 , DE000VJ703P2 , DE000VH8ZQV7 , DE000VK24911 , DE000VG5KX93 , DE000VJ65W83 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Thema
abonnieren
Beiträge: 10.470
Zugriffe: 2.767.743 / Heute: 173
Air Berlin kein aktueller Kurs verfügbar
 
tw02:

An deten stelle hätte ich erst die schlechten

 
20.03.14 15:26
Zahlen rausgehauen den kurssturz abgewartet und dann ne abfindung vob 10cent geboten oder als alternative ne inso.
Antworten

Werbung

Entdecke die beliebtesten ETFs von SPDR


cobaengel:

tw02

 
20.03.14 15:27
du hast einen guten riecher...

bin gestern rausgeflogen...und überlege den ganzen vormittag was ich machen soll..

ich lass es...gut so...könnte sogar billiger rein..aber ich lass...abseits der börse..genau wie das neue A berlin unternehmen...das sind sachen die ich nicht einschätzen kann...risiko managment lässt ein weitere investment bei A berlin für micht zzt nicht zu..

cobaengel
Antworten
Semmelbrösel:

Achtung

 
20.03.14 15:28
Achterbahn... festhalten
Antworten
Galearis:

na............ erst morg`n unter zwo.....

 
20.03.14 15:32
Antworten
Ritsch Ratsch .:

Was is n hier los?

 
20.03.14 16:00
Und was macht ihr nun? Aussteigen oder abwarten?
Antworten
Ritsch Ratsch .:

Schon alle in Ohnmacht gefallen?

 
20.03.14 16:04
Antworten
tw02:

ri ra

 
20.03.14 16:04
hier findet der abverkauf statt und du bist live dabei. Air Berlin steht kurz vor der Inso.
Antworten
tw02:

level2 du hast wohl deune kohle verzockt...

 
20.03.14 16:11
kannst bei mir teller waschen.
Antworten
level2:

ne, ich mag nur keine fakeaccounts...

 
20.03.14 16:13
... die sich extra um zu bashen anmelden, verständlich oder?
Wahrheit ist ein fiktiver Wert, der den Grad der Übereinstimmung einer Aussage mit der objektiven Realität angibt.
Antworten
tw02:

wo ist den der schlauschnacker Express?

 
20.03.14 16:15
Antworten
Ritsch Ratsch .:

level 2

 
20.03.14 16:15
Bist du hier investiert? Wie ist deine Prognose?
Antworten
tw02:

level2 du willst doch wohl nicht sagen das ich

 
20.03.14 16:17
falsch liege... von dier ist ja zu Air Berlin noch nicht gekommen heute...ich bin gespannt was du uns jetzt zu sagen hast.
Antworten
level2:

@ritschratsch

 
20.03.14 16:18
jup, bin investiert. prognose bleibt spekulation da leider keiner den grund der verzögerung der zahlen kennt... sl unter atl und gut is...
Wahrheit ist ein fiktiver Wert, der den Grad der Übereinstimmung einer Aussage mit der objektiven Realität angibt.
Antworten
tagschlaefer:

Wenn das Emirat Air Berlin vom Markt nimmt, dann

2
20.03.14 17:45
hat das ganz klar mit dem Öl aka Kerosin zu tun.

Dann braucht Air Berlin der Öffentlichkeit keine Rechenschaft mehr ablegeben bezüglich der Kerosin-Preise - Und die Scheichs können im gleichen Zug Air Berlin mit billigstem Sprit am Markt vorbeit (keine teuren exportzuschläge etc pp) versorgen, air berlin wird quasi verstaatlicht ;)

Denn wenn die Weltwirtschaft wirklich an Geschwindigkeit zunimmt, dann explodiert noch der Ölpreis, wenn gleichzeitig die Anstrengungen der Alternativen Energiequellen nicht ausreichen (Erdgas, Wasserstoff, Elektroautos, Sonnen/Windkraft für Power2gas), dann geht jede Fluggesellschaft schnell pleite, wenn der nahe Osten keine exklusiv Rabatte gewährt (Die Schaichs besteuern das öl extrem, sobald es den Hafen verlässt ...).

MfG
Antworten
xpress:

Air Berlin

 
20.03.14 17:55
Hallo Jungs,

Also ich bleibe drin. Wenn man AB von der Börse nehmen will muss man die anderen auszahlen.

Man kann nicht einfach jemanden von der Börse nehmen schon vergessen ? Dell ?

Gruss Xpress!
Antworten
Ritsch Ratsch .:

xpress

 
20.03.14 17:58
ja gut, auszahlen, aber für wieviel? 1,-€ pro Stück?
Antworten
xpress:

Ritsch

 
20.03.14 18:11
Grüsse Dich,

Abwarten...hier weiss niemand. meine k.o. sind zocks daher..das kapital habe ich abgeschrieben.

Gruss Xpress
Antworten
tw02:

was glaubst du denn wieviel die bieten?

 
20.03.14 18:18
2, 3, 4€ ??
Antworten
tagschlaefer:

logisch: so wenige wie möglich, siehe

 
20.03.14 18:23
Hypo Real Estate ...

MfG
Antworten
Jamannn:

BGH erleichtert Rückzug von Börse

 
20.03.14 18:45

Nr. 185/2013

Bundesgerichtshof erleichtert Rückzug von der Börse

Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass den Aktionären beim Rückzug von der Börse kein Barabfindungsangebot für ihre Aktien gemacht werden muss.


Mit einer Ad-hoc-Meldung vom 11. Februar 2011 gab die Antragsgegnerin, eine Aktiengesellschaft, den vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Wechsel vom regulierten Markt der Wertpapierbörse in Berlin in den Entry Standard des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse bekannt. Am 16. Februar 2011 wurde der Widerruf der Zulassung am regulierten Markt wirksam; seither sind die Aktien der Antragsgegnerin in den Entry Standard einbezogen.


Die Antragsteller, Aktionäre der Antragsgegnerin, haben die Durchführung eines Spruchverfahrens zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für die Aktien der Antragsgegnerin beantragt. Das Landgericht hat den Antrag als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerde der Antragsteller vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Im Fall eines Wechsels vom regulierten Markt in den qualifizierten Freihandel bedürfe es keines Barabfindungsangebots, so dass auch kein Spruchverfahren stattfinde.


Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerden der Antragsteller zurückgewiesen. In einer Entscheidung im Jahr 2002 war er davon ausgegangen, dass der Widerruf der Zulassung zum Handel der Aktie im geregelten Markt einer Börse auf Antrag des Emittenten, das sogenannte reguläre Delisting, wegen der damit verbundenen erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrsfähigkeit der Aktien das Aktieneigentum beeinträchtige und eines Beschlusses der Hauptversammlung sowie eines Pflichtangebotes der Aktiengesellschaft oder des Großaktionärs über den Kauf der Aktien der Minderheitsaktionäre bedürfe (BGH, Urteil vom 25. November 2002 – II ZR 133/01, BGHZ 153, 47, 53 ff.).


Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. Juli 2012 entschieden, dass der Widerruf der Börsenzulassung für den regulierten Markt grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts des Aktionärs berührt und das für den Fall eines vollständigen Rückzugs von der Börse von den Fachgerichten im Wege einer Gesamtanalogie verlangte, gerichtlich überprüfbare Pflichtangebot der Gesellschaft oder ihres Hauptaktionärs an die übrigen Aktionäre, deren Aktien zu erwerben, daher von Verfassungs wegen zwar nicht geboten ist, die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung aber auch nicht überschreitet. Es hat es der weiteren Rechtsprechung der Fachgerichte überlassen, auf der Grundlage der mittlerweile gegebenen Verhältnisse im Aktienhandel zu prüfen, ob die bisherige Spruchpraxis Bestand hat, und zu beurteilen, wie der Wechsel vom regulierten Markt in den qualifizierten Freiverkehr in diesem Zusammenhang zu bewerten ist (BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2002 - 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08).


Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung, dass das reguläre Delisting eines Beschlusses der Hauptversammlung und eines Pflichtangebots über den Kauf der Aktien bedarf, aufgrund der danach gebotenen Überprüfung aufgegeben.


Beschluss vom 8. Oktober 2013 – II ZB 26/12 // LG Bremen - Beschluss vom 6. Januar 2012 - 13 O 128/11 // OLG Bremen - Beschluss vom 12. Oktober 2012 – 2 W 25/12


Karlsruhe, den 12. November 2013


Quelle: juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/...pm&pm_nummer=0185/13

Weitere Kommentare:

www.juris.de/jportal/portal/page/...hten%2Fzeigenachricht.jsp

www.deloitte-tax-news.de/unternehmensrecht/...a-beschluss.html

blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2013/11/18/keine-barabfindung-beim-delisting-bgh-andert-rechtsprechung/

Meine Einschätzung: Bei dem BGH Urteil (FROSTA AG) ging es nicht um einen kompletten Rückzug von der Börse, sondern um ein sog. Downgrading (Rückzug vom geregelten Markt, anschließende Notierung im Entry-Standard). Wenn man sich die Kommentierungen anschaut, düfte der komplette Rückzug von der Börse nicht anders zu sehen sein. Die Gesellschaft kann als Abfndung an die Aktionäre den 3-Monats-Preis-Durchschnitt bieten (ist aber nicht einmal dazu gezwungen). Laut BGH: "Kein Anspruch auf Barabfindung beim regulären Delisting". Wenn "going conern" auf dem Spiel steht, kann das geänderte Geschäfts- und Gesellschafterkonzept juristisch durchgesetzt werden, auch ohne Zustimmung der Aktionäre (Spruchstellenverfahren), ohne Annahme des 3-Monats-Durchschnitts, Aktionäre haben meist eine 6 Monatsfrist zur Veräußerung ihren Anteile über den Markt zu dem dann gegebenen Marktpreis.

Air Berlin: Ø-Preis / Ø-Volumen


5 Tage30 Tage100 Tage250 Tage

Ø-Preis2,092,101,891,97

Ø-Volumen1,63 Mio.617.733481.814329.650
AIRBERLIN 706945
Antworten
Ritsch Ratsch .:

Da will

 
20.03.14 18:48
einer in Frankfurt 15000 Stück für 2,02 einsammeln. Warum tut er das, wenn hier sowieso wahrscheinlich sense ist?
Antworten
tw02:

du kannst hypo real estate nicht mit air berlin

 
20.03.14 19:37
vergleichen.
Antworten
Galearis:

glaubst selber ned, daß wer 15000 einsacken will

 
20.03.14 19:47
jeder der irn hat wartet ab was da veröffenlticht wird und kauft ned ins Blaue nei....
Antworten
Galearis:

morgen unter zwo....

 
20.03.14 19:48
vermute ich.
Antworten
tw02:

das ist so sicher wie das armen in der kirche.

 
20.03.14 19:56
bis ende nächste woche unter 1€
Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.

Seite: Übersicht ... 203  204  206  207  ... ZurückZurück WeiterWeiter

Hot-Stocks-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
Vontobel Werbung

Passende Knock-Outs auf DAX

Strategie Hebel
Steigender DAX-Kurs 5,00 10,01 15,00
Fallender DAX-Kurs 5,00 10,00 14,98
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VM6AC63 , DE000VJ703P2 , DE000VH8ZQV7 , DE000VK24911 , DE000VG5KX93 , DE000VJ65W83 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Neueste Beiträge aus dem Air Berlin Forum

Wertung Antworten Thema Verfasser letzter Verfasser letzter Beitrag
  17 Die Kasse von Air Berlin füllt sich, zock möglich? Flo1278 Flo1278 12.02.25 13:24
78 10.469 AIRBERLIN BackhandSmash Blauauge mmh 15.03.24 17:06
  2 1. Quartal knut200 herbert170 29.01.24 17:23
  3 Air Berlin - neue Ära ontop jogoloh 29.01.24 17:22
  28 AIR Berlin-Übernahme durch EASY-Jet? Weiss jemand Acampora Acampora 29.01.24 17:21

--button_text--