Die Gläubigerversammlung kann nicht über die Fortführung der Gesellschaft entscheiden. Allenfalls kann sie über einen Insolvenzplan abstimmen, der die Fortführung der AG vorsieht. Ein solcher wird im Vorfeld zur Einsichtnahme für die Gläubiger beim Insolvenzgericht ausgelegt, was publiziert wird. Da dies vorliegend nicht der Fall ist, gibt es auch keinen Insolvenzplan über den abzustimmen wäre.
Ferner wurde vom Insolvenzverwalter festgestellt, dass neben einer Zahlungsunfähigkeit auch eine Überschuldung gegeben ist. Folglich ist eine Weiterführung der AG in irgendeiner Weise mehr als unwahrscheinlich.
Noch eins: Der Insolvenzverwalter kann gar keine HV einrufen. Dies ist Aufgabe des Vorstandes.
Im Übrigen würde ich Dich bitten zu posten, mit wem Du genau (Name) wann telefoniert hast.