Ich schrieb es ja schon vorhin, nachbörslich geht es tiefer!!
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Der neue Finanzvorstand Brand hat seinen alten Arbeitgeber bereits zum 30.06.2009 (mit Dankesworten) verlassen. War der Wechsel schon länger geplant?
15.05.2009 | SHS VIVEON AG gibt Veränderungen im Vorstand bekannt [...]
Weiterhin wird der Finanzvorstand Wolfgang Brand die SHS VIVEON AG auf eigenen Wunsch zum 30. Juni 2009 verlassen, um sich neuen beruflichen Herausforderungen außerhalb der SHS VIVEON Gruppe zuzuwenden. Wolfgang Brand hat in seiner mehr als sechsjährigen erfolgreichen Tätigkeit bei der SHS VIVEON AG einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der bilanziellen und finanziellen Sanierung der Gesellschaft geleistet sowie die strategische Neuausrichtung aktiv mit gestaltet. Nach erfolgreichem Abschluss der in den letzten Monaten umgesetzten Rekapitalisierung wird er der ordentlichen Hauptversammlung noch die Geschäftszahlen 2008 vorlegen und unmittelbar danach aus dem Vorstand ausscheiden. Herr Brand wird der Gesellschaft auch nach seinem Ausscheiden als Aktionär verbunden bleiben und beratend unterstützen.
www.shs-viveon.de/investor_relations/ir_news/ir_news_singleview.html
...Dauer keinen guten Stand mehr im Unternehmen gehabt hat bzw. es Differenzen mit den Direktoren der Töchter gab.
[...]Dr. Berndt steht für die stabile Ausrichtung und das
kontinuierliche Wachstum der Advanced Inflight Alliance Gruppe und genießt
seit Jahren in besonderem Maße auch das Vertrauen und die Wertschätzung der
Direktoren der operativ tätigen Tochtergesellschaften. [...]
Hier einige Infos zur Abberufung aus wichtigem Grund in der GmbH und gilt entsprechend für die AG
http://www.anwalt.de/rechtstipps/...eit-um-die-abberufung_001763.html
Das einstimmige Votum des AR ist wichtig.
Was mit dem Anstellungsvertrag passiert, ist damit nicht beantwortet. Bei entpsrechenden Sachverhalten, z.B. strafrechlich relevantes Verhalten, könnte der Anstellungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Falls nicht, ist erst mal auf Laufzeit des Vertrages - hat der Dauer nicht erst letztes Jahr einen neuen Vertrag bekommen?? - zu zahlen. Üblicherweise sieht der Anstellungsvertrag aber auch Regelungen in Falle der Abberufung vor.
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