Ad hoc: jobpilot AG - Gewinnzone erreicht !!!


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Ad hoc: jobpilot AG - Gewinnzone erreicht !!!

 
21.04.02 23:45
Ad hoc: jobpilot AG deutsch

jobpilot AG erreicht Profitabilität ein Quartal früher als erwartet Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. jobpilot AG erreicht Profitabilität ein Quartal früher als erwartet Positives Ergebnis für den gesamten Konzern im ersten Quartal 2002 Bad Homburg, 22. April 2002. Die jobpilot AG (Neuer Markt: WKN 514 170, Ticker: JOA), Europas Karrieremarkt im Internet, hat im ersten Quartal 2002 erstmals konzernweit ein positives operatives Ergebnis erzielt. Gegenüber dem vierten Quartal 2001 erhöhte sich der EBIT von minus 1,2 Mio. Euro um 1,4 Mio. Euro auf plus 0,2 Mio. Euro im ersten Quartal. Im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres (EBIT minus 6,2 Mio. Euro) stieg der EBIT sogar um 6,4 Mio. Euro an. Nicht enthalten sind außergewöhnliche Aufwendungen von insgesamt 2,4 Mio. Euro. Diese einmaligen Kosten fielen im ersten Quartal an im Zusammenhang mit der Übernahme von jobpilot durch die Adecco SA und die anschließende Integration in den Schweizer Konzern. Die Netto-Umsatzerlöse lagen im ersten Quartal 2002 bei 8,4 Mio. Euro; dies entspricht einem Rückgang von 13 Prozent im Vergleich zum vierten Quartal 2001 (9,7 Mio. Euro), bedingt durch den gravierenden Konjunktureinbruch in 2001. Gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres ergab sich ein deutlicher Rückgang um 36 Prozent (13,2 Mio. Euro). Gleichzeitig stieg das Auftragsvolumen erneut an: Die weltweit in den ersten drei Monaten in Rechnung gestellten Aufträge lagen bei insgesamt 9,2 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anstieg von knapp fünf Prozent gegenüber dem vierten Quartal 2001 (8,8 Mio. Euro). Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.04.2002 WKN: 514170; ISIN: DE0005141709; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

info@dpa-AFX.de

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Elan:

abfindung nach kündigung?...siehe--->

 
21.04.02 23:47
Abfindung

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Wird ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet, wird schnell die Frage nach einer Abfindung (Entlassungsentschädigung) für den betroffenen Arbeitnehmer aufgeworfen. In vielen Fällen sind Arbeitgeber freiwillig zur Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bereit. Erhebt der Arbeitnehmer gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung eine Kündigungsschutzklage, so geschieht dies in vielen Fällen zur gerichtlichen Festsetzung einer Abfindung. In beiden Fällen stellt sich die Frage nach der Berechnungsgrundlage für eine derartige Abfindung. Grundsätzlich gilt die Faustregel:

ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Dies wird und wurde aber von einzelnen Arbeitsgerichten teilweise unterschiedlich gehandhabt wie die nachfolgende Tabelle verdeutlicht. Die Angaben in der Tabelle stellen nur grobe Richtwerte dar, die je nach Kammer bzw. Sachverhalt (z.B. Lebensalter des Arbeitnehhmers) innerhalb der einzelnen Gerichte wiederum unterschiedlich gehandhabt werden. Insgesamt läßt sich feststellen, daß von den Arbeitsgerichten mehrheitlich ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit veranschlagt wird.




BAG = Bundesarbeitsgericht; LAG = Landesarbeitsgericht; k.A. = keine Angaben; AG = Arbeitsgericht
Gericht Monatsgehalt
BAG k.A.
LAG Baden Württemberg -  
Stuttgart k.A.
Freiburg 0,5
Mannheim 0,5
AG Freiburg 0,5
AG Heilbronn 0,5
AG Karlsruhe 0,2 - 0,7
AG Lörrach 0,5
AG Mannheim 0,5
AG Pforzheim 0,5
AG Reutlingen 0,5
AG Stuttgart 0,5
AG Ulm 0,5
LAG Bayern -
München 0,5 - 1,0
Nürnberg 0,5 - 1,0
AG Augsburg 0,5
AG Bamberg 0,5

AG Bayreuth 0,25 - 0,5
AG München 0,5
AG Nürnberg 0,25 - 0,33
AG Passau 0,5
AG Regensburg 0,5
AG Rosenheim 0,5
AG Weiden 0,5
AG Würzburg 0,25 - 0,5
LAG Berlin max. 0,5
AG Berlin 0,25 - 1
LAG Brandenburg 0,5
AG Brandenburg 0,5
AG Cottbus 0,5
AG Eberswalde 0,5
AG Frankfurt/Oder 0,25 - 0,5
AG Neuruppin 0,5
AG Potsdam 0,5
AG Senftenberg 0,25 - 0,5
LAG Bremen 0,5
AG Bremen 0,5
AG Bremerhaven 0,5
LAG Hamburg 0,5
AG Hamburg 0,5
LAG Hessen 0,5
AG Darmstadt 0,5 - 1,5
AG Frankfurt aM 0,5 - 1
AG Fulda 0,25 - 0,5
AG Gießen 0,5 - 0,75
AG Hanau 0,6
AG Bad Hersfeld max. 0,5
AG Kassel 0,5 - 0,75
AG Limburg/L. 0,5
AG Marburg/L. 0,5
AG Offenbach aM 0,5 - 1
AG Wetzlar 0,5
AG Wiesbaden 0,5 - 1
LAG Mecklenburg-Vorpommern 0,5
AG Neustrelitz 0,25 - 0,5
AG Rostock 0,5
AG Schwerin 0,5
AG Stralsund 0,5
LAG Niedersachsen 0,5
AG Braunschweig 0,5
AG Celle 0,5
AG Emden 0,5
AG Göttingen 0,5
AG Hameln 0,5
AG Hannover 0,5
AG Hildesheim 0,5
AG Lingen 0,5
AG Lüneburg 0,5
AG Nienburg 0,5
AG Oldenburg 0,5
AG Osnabrück 0,5
AG Stade 0,5
AG Verden 0,5
AG Wilhelmshaven 0,5
LAG Düsseldorf 0,5
LAG Hamm 0,5
LAG Köln 0,5
AG Aachen 0,5
AG Arnsberg 0,25 - 0,5
AG Bielefeld 0,5
AG Bocholt 0,5
AG Bochum 0,5
AG Bonn 0,5
AG Detmold 0,5
AG Dortmund 0,5
AG Düsseldorf 0,5
AG Duisburg 0,5
AG Essen 0,5
AG Gelsenkirchen 0,3 - 0,5
AG Hagen 0,5
AG Herford 0,5
AG Herne 0,5
AG Iserlohn 0,25 - 0,33
AG Köln 0,5
AG Krefeld 0,5
AG Minden 0,5
AG Mönchengladbach 0,5
AG Münster 0,5
AG Oberhausen 0,5
AG Paderborn 0,5
AG Rheine 0,5
AG Siegburg 0,5
AG Siegen 0,5
AG Solingen 0,5
AG Wesel 0,5
AG Wuppertal 0,5
LAG Rheinland-Pfalz 0,5
AG Kaiserslautern 0,5
AG Koblenz 0,5
AG Ludwigshafen 0,5
AG Mainz 0,5
AG Trier 0,5
LAG Saarland 0,5
AG Saarbrücken 0,5
AG Neunkirchen 0,5
AG Saarlouis teilw. 0,5
LAG Sachsen -
AG Bautzen teilw. 0,5
AG Chemnitz 0,25 - 0,5
AG Dresden 0,5 - 1
AG Leipzig 0,25 - 0,5
AG Zwickau 0,25 - 0,33
LAG Sachsen-Anhalt 0,5
AG Dessau 0,5
AG Halberstadt 0,5
AG Halle 0,5
AG Magdeburg 0,25 - 0,5
AG Naumburg 0,5
AG Stendal 0,25 - 0,5
LAG Schleswig-Holstein max. 0,5
AG Elmshorn max. 0,5
AG Flensburg 0,25 - 0,5
AG Kiel 0,5
AG Lübeck 0,5
AG Neumünster 0,5
LAG Thüringen 0,5
AG Eisenach 0,5
AG Erfurt 0,5
AG Gera 0,5
AG Gotha 0,5 - 1
AG Jena 0,5
AG Nordhausen 0,5
AG Suhl 0,5
Quelle: NZA 7/1999  
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