ACG: Stellungnahme zur Meldung der TeleBörse
Die Meldung der TeleBörse erweckt den Eindruck, als habe das
Aufsichtsratsmitglied der ACG AG Heinz K. Bischof sich etwas zuschulden
kommen lassen. Dies trifft nicht zu. Richtig ist, dass gegen Herrn Bischof wegen
einer offenen privaten Verpflichtung in seiner Abwesenheit die Aufforderung zur
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und kurze Zeit später ein Haftbefehl
erging. Die Verpflichtung ist längst beglichen, der Haftbefehl damit
gegenstandslos. Zur Klarstellung: Mit der ACG AG bzw. seinem
Aufsichtsratsorgan hat der erledigte private Vorgang nichts zu tun.
Dieser Punkt war auch nicht Gegenstand der Hauptversammlung der ACG AG.
Alle Vorschläge der Verwaltung sind mit eindeutiger Mehrheit (alle mit über 96%er
Zustimmung) von den anwesenden bevollmächtigten Aktionären beschlossen
worden. Wie geplant findet die konstituierende Aufsichtsratssitzung nächste
Woche am 10. Mai statt, in welcher unter anderem die Wahl des
Aufsichtsratsvorsitzenden stattfinden wird.
Die Meldung der TeleBörse erweckt den Eindruck, als habe das
Aufsichtsratsmitglied der ACG AG Heinz K. Bischof sich etwas zuschulden
kommen lassen. Dies trifft nicht zu. Richtig ist, dass gegen Herrn Bischof wegen
einer offenen privaten Verpflichtung in seiner Abwesenheit die Aufforderung zur
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und kurze Zeit später ein Haftbefehl
erging. Die Verpflichtung ist längst beglichen, der Haftbefehl damit
gegenstandslos. Zur Klarstellung: Mit der ACG AG bzw. seinem
Aufsichtsratsorgan hat der erledigte private Vorgang nichts zu tun.
Dieser Punkt war auch nicht Gegenstand der Hauptversammlung der ACG AG.
Alle Vorschläge der Verwaltung sind mit eindeutiger Mehrheit (alle mit über 96%er
Zustimmung) von den anwesenden bevollmächtigten Aktionären beschlossen
worden. Wie geplant findet die konstituierende Aufsichtsratssitzung nächste
Woche am 10. Mai statt, in welcher unter anderem die Wahl des
Aufsichtsratsvorsitzenden stattfinden wird.