ACERALIA-ARBED-USINOR*

Beitrag: 1
Zugriffe: 203 / Heute: 1
MJJK:

ACERALIA-ARBED-USINOR*

 
22.11.01 16:54
ACERALIA-ARBED-USINOR*

Ad-hoc-Mitteilung

Die Europäische Kommission hat am 21. November 2001 der geplanten Zusammenführung von ACERALIA, ARBED und USINOR zugestimmt. Am selben Tag haben die Verwaltungsräte der drei Gesellschaften in ihren jeweiligen Sitzungen in Madrid, Luxemburg und Paris die Genehmigung der Wettbewerbsbehörden begrüßt. Sie haben die neuen Umtauschverhältnisse gutgeheißen, die NewCo bei Abgabe der öffentlichen Aktienumtauschangebote anbieten wird. Die Umtauschverhältnisse sind: 4 Aktien der neuen Gesellschaft für 3 ACERALIA-Aktien, 43 Aktien der neuen Gesellschaft für 4 ARBED-Aktien, 1 Aktie der neuen Gesellschaft für 1 USINOR-Aktie. Gleichzeitig schlagen die drei Gesellschaften die Auszahlung einer Dividende von EUR 0,54 je ACERALIA-Aktie, von EUR 3,50 je ARBED-Aktie und von EUR 0,40 je USINOR-Aktie vor. Darüber hinaus haben die Verwaltungsräte die Zusammensetzung der künftigen Generaldirektion bestätigt.

Die Freigabe durch die Europäische Kommission und die Zustimmungen durch die Verwal-tungsräte der drei Gesellschaften markieren einen entscheidenden Abschnitt auf dem Weg zur Schaffung einer europäischen Stahlgruppe von globaler Berufung. Die Zustimmung der Europäischen Kommission ist an Veräußerungen gebunden. Diese begrenzen sich auf Anlagen im Bereich der metallbeschichteten Flachstahlprodukte (feuerverzinkte und elektroverzinkte Produkte) und auf den Vertrieb. Sie entsprechen den Verbesserungsvorschlägen, die ACERALIA, ARBED und USINOR der Kommission am 25. Oktober unterbreitet hatten mit dem Ziel, die Wettbewerbsprobleme zu lösen, welche die Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 28. September 2001 identifiziert hatte.

Bezüglich der geplanten Zusammenführung von ACERALIA, ARBED und USINOR, die in dieser Pressemitteilung erwähnt wird, wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen: die mit der geplanten Zusammenführung zusammenhängenden Aktienumtauschangebote - die von den Aufsichtsbehörden und den zuständigen Börsenaufsichtsgremien genehmigt werden müssen - werden weder direkt noch indirekt in oder gegenüber insbesondere den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder Deutschland gemacht und können in oder aus diesen Ländern nicht angenommen werden.

*Deutsche Fassung der Ad-hoc-Mitteilung vom 22. November 2001 in englischer Sprache.

Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--