Abkassieren nach der Flut
Wer um Entschädigung rechtet, dem kommt der Anspruch auf freiwillige Unterstützung abhanden - Leitartikel
Von Dankwart Guratzsch
Die Flut von Prozessen, die auf die Hochflut der Erzgebirgsflüsse und der Elbe folgt, entfaltet eine Wucht, die nicht vorauszusehen war. So wie die Wasserfluten, kann auch sie in kurzer Zeit zerstören und vernichten, was eben erst aufgebaut worden ist. Die Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität, der Spenden und Benefizveranstaltungen, die so viel Staunen und Begeisterung geweckt hat, droht im Gerichtsstreit zu verebben.
Da kritisieren Ärzte, dass Kliniken voreilig evakuiert worden seien. Da beklagen sich Patienten, dass sie im geräumten Krankenhaus "vergessen" worden seien und nur noch eingeschränkte Pflege und Versorgung genossen hätten. Da wollen Geschäftsleute vor Gericht ziehen, weil sie nicht zeitig genug gewarnt oder gar fälschlich beruhigt worden seien. Da ermittelt der Staatsanwalt wegen unterlassener Hilfeleistung.
Der Generalnenner all dieser Beschwerden ist stets derselbe: Die Schäden, die entstanden sind, sind die Folge von menschlichem Versagen. Und die Schlussfolgerung lautet ebenfalls immer gleich: Dieses Versagen muss gesühnt und in klingender Münze gutgemacht werden.
Aber wozu dann spenden? Wer um Entschädigung rechtet, dem kommt der Anspruch auf freiwillige Unterstützung abhanden. Die Vorstellung wäre ja unerträglich, dass Spendengelder verwendet werden, um Prozesse zu finanzieren, die nur geführt werden, um für einzelne noch mehr herauszuholen. Dort, wo der blanke Eigennutz waltet, wird Mildtätigkeit zur schwarzen Kasse der Raffgier.
Das heißt nicht, dass Ungerechtigkeit nicht aufgedeckt und nicht namhaft gemacht werden solle. Und es kann auch nicht heißen, dass sich der Staat seiner Verantwortung auf billige Weise entledigt und sie auf Hilfsorganisationen und Spender abwälzt. So ungemein großzügig, wie sie in Wahlreden dargestellt wird, fällt die zugesagte Unterstützung zumindest im historischen Maßstab ohnehin nicht aus. Man braucht nur zu vergleichen, wie in Dresden die Schäden des Weißeritzhochwassers von 1897 beglichen wurden, die nach Berichten weit verheerender ausgefallen waren als bei der jüngsten Flut. Ein umgehend gebildeter "Hilfsausschuss" und ein "Dresdner Ortsausschuss" vergüteten damals mit den von ihnen aufgebrachten 2,8 Millionen Goldmark "die angemeldeten Mobiliar- und Geschäftsverluste je nach der Bedürftigkeit der Geschädigten teils voll, teils zu 60 oder 80 Prozent". Den Ersatz der Schäden an unbeweglichem Privateigentum, so heißt es in Chroniken knapp, "übernahm die Staatskasse".
Niemand wird bestreiten, dass in den Tagen der Jahrhundertflut des August 2002 Fehler gemacht worden sind. Das ungeheuerliche Geschehen hat viele überfordert. Sollten wir uns aber nicht eingestehen, dass das nur menschlich ist? Die in den meisten betroffenen Regionen seit mehr als 100 Jahren nicht mehr erlebte Naturgewalt hat jede Vorstellung übertroffen. Prognostizierte Wasserstände mussten immer wieder korrigiert werden - oft innerhalb eines Tages und oft um 50 Zentimeter, sowohl nach unten als auch nach oben. Die Vorhersage des "Scheitelhochwassers" differierte gar um Tage.
In den Machbarkeitsfantasien der Moderne hat ein solches Geschehen keinen Platz. Vielleicht war der Sturz aus der trügerischen Sicherheit des technischen Zeitalters deshalb für viele so unfassbar tief. Die mit hochverfeinerten Instrumenten waffenstarrend aufgerüstete westliche Gesellschaft musste erleben, dass sie dieser rabiaten Gewalt ebenso hilflos ausgeliefert ist wie die Bewohner des vor 640 Jahren in der tobenden See versunkenen Rungholt, die gemeint hatten, die Dämonen des Meeres mit "eisernen Deichen" für alle Zeiten gebändigt zu haben.
An dieser Erfahrung des Versagens kann kein Fortschritt, keine Politik und erst recht kein Gericht etwas ändern. Es kann sie allerdings noch teurer machen, als sie sowieso schon ist. Und dies erst recht, wenn den Helfern und Spendern die Lust vergeht, die streitenden Parteien auch noch zu sponsern.
Den Autor erreichen Sie unter:forum@welt.de
Wer um Entschädigung rechtet, dem kommt der Anspruch auf freiwillige Unterstützung abhanden - Leitartikel
Von Dankwart Guratzsch
Die Flut von Prozessen, die auf die Hochflut der Erzgebirgsflüsse und der Elbe folgt, entfaltet eine Wucht, die nicht vorauszusehen war. So wie die Wasserfluten, kann auch sie in kurzer Zeit zerstören und vernichten, was eben erst aufgebaut worden ist. Die Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität, der Spenden und Benefizveranstaltungen, die so viel Staunen und Begeisterung geweckt hat, droht im Gerichtsstreit zu verebben.
Da kritisieren Ärzte, dass Kliniken voreilig evakuiert worden seien. Da beklagen sich Patienten, dass sie im geräumten Krankenhaus "vergessen" worden seien und nur noch eingeschränkte Pflege und Versorgung genossen hätten. Da wollen Geschäftsleute vor Gericht ziehen, weil sie nicht zeitig genug gewarnt oder gar fälschlich beruhigt worden seien. Da ermittelt der Staatsanwalt wegen unterlassener Hilfeleistung.
Der Generalnenner all dieser Beschwerden ist stets derselbe: Die Schäden, die entstanden sind, sind die Folge von menschlichem Versagen. Und die Schlussfolgerung lautet ebenfalls immer gleich: Dieses Versagen muss gesühnt und in klingender Münze gutgemacht werden.
Aber wozu dann spenden? Wer um Entschädigung rechtet, dem kommt der Anspruch auf freiwillige Unterstützung abhanden. Die Vorstellung wäre ja unerträglich, dass Spendengelder verwendet werden, um Prozesse zu finanzieren, die nur geführt werden, um für einzelne noch mehr herauszuholen. Dort, wo der blanke Eigennutz waltet, wird Mildtätigkeit zur schwarzen Kasse der Raffgier.
Das heißt nicht, dass Ungerechtigkeit nicht aufgedeckt und nicht namhaft gemacht werden solle. Und es kann auch nicht heißen, dass sich der Staat seiner Verantwortung auf billige Weise entledigt und sie auf Hilfsorganisationen und Spender abwälzt. So ungemein großzügig, wie sie in Wahlreden dargestellt wird, fällt die zugesagte Unterstützung zumindest im historischen Maßstab ohnehin nicht aus. Man braucht nur zu vergleichen, wie in Dresden die Schäden des Weißeritzhochwassers von 1897 beglichen wurden, die nach Berichten weit verheerender ausgefallen waren als bei der jüngsten Flut. Ein umgehend gebildeter "Hilfsausschuss" und ein "Dresdner Ortsausschuss" vergüteten damals mit den von ihnen aufgebrachten 2,8 Millionen Goldmark "die angemeldeten Mobiliar- und Geschäftsverluste je nach der Bedürftigkeit der Geschädigten teils voll, teils zu 60 oder 80 Prozent". Den Ersatz der Schäden an unbeweglichem Privateigentum, so heißt es in Chroniken knapp, "übernahm die Staatskasse".
Niemand wird bestreiten, dass in den Tagen der Jahrhundertflut des August 2002 Fehler gemacht worden sind. Das ungeheuerliche Geschehen hat viele überfordert. Sollten wir uns aber nicht eingestehen, dass das nur menschlich ist? Die in den meisten betroffenen Regionen seit mehr als 100 Jahren nicht mehr erlebte Naturgewalt hat jede Vorstellung übertroffen. Prognostizierte Wasserstände mussten immer wieder korrigiert werden - oft innerhalb eines Tages und oft um 50 Zentimeter, sowohl nach unten als auch nach oben. Die Vorhersage des "Scheitelhochwassers" differierte gar um Tage.
In den Machbarkeitsfantasien der Moderne hat ein solches Geschehen keinen Platz. Vielleicht war der Sturz aus der trügerischen Sicherheit des technischen Zeitalters deshalb für viele so unfassbar tief. Die mit hochverfeinerten Instrumenten waffenstarrend aufgerüstete westliche Gesellschaft musste erleben, dass sie dieser rabiaten Gewalt ebenso hilflos ausgeliefert ist wie die Bewohner des vor 640 Jahren in der tobenden See versunkenen Rungholt, die gemeint hatten, die Dämonen des Meeres mit "eisernen Deichen" für alle Zeiten gebändigt zu haben.
An dieser Erfahrung des Versagens kann kein Fortschritt, keine Politik und erst recht kein Gericht etwas ändern. Es kann sie allerdings noch teurer machen, als sie sowieso schon ist. Und dies erst recht, wenn den Helfern und Spendern die Lust vergeht, die streitenden Parteien auch noch zu sponsern.
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