Abgeltungssteuer/Verlust rechnung

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Dr.UdoBroem.:

Abgeltungssteuer/Verlustrechnung

 
28.11.11 15:21
Wenn ich Aktien verkaufe, um den Verlust gegen vorherige Aktiengewinne gegenrechnen zu können, gibt es da eine Regelung, dass ich nicht sofort die gleichen Werte zurückkaufen darf, da sonst die Verluste nicht anerkannt werden?
Irgendwo dachte ich mal sowas gelesen zu haben.
ly hat dich lieb!
Der_Held:

nein

3
28.11.11 19:08
gibt es m.E. nicht ... würde auch dem gesetzgeberischen Zweck widersprechen, dass alle Kauf-/Verkaufvorgänge erfasst werden!

Selbst als es noch die Spekulationsgeschäftebesteuerung gab, wurde der Verkauf und kurzfristige Rückkauf nicht als Gestaltungsmissbrauch angesehen!

siehe BFH v. 25.8.2009 IX R 60/07: "Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch".
Dr.UdoBroem.:

Danke!

 
28.11.11 19:20
ly hat dich lieb!
Der_Held:

no prob!

2
28.11.11 19:29
:-)

Die Verluste gehen ja direkt ins Verlustverrechnungskonto und du bekommst dann eventuell bereits gezahlte AGSt zurück ... es könnte allerdings sein, dass es je nach Broker/Bank unterschiedlich lange dauern kann, bis die dir das zurück erstatten (tageweise Abrechnung, quartalsweise Prüfung etc.).
Dr.UdoBroem.:

Normal kommt immer zum Jahresende eine Aufstellung

 
28.11.11 19:39
für die Steuererklärung. Da sollten dann alle Vorgänge  des Kalenderjahres berücksichtigt sein denke ich. (CoDi)
ly hat dich lieb!
Der_Held:

nee

2
28.11.11 19:48
seit der AGSt verrechnen die die Verluste schon unterjährig (falls bereits Gewinne realisiert wurden) ... nur wenn du am Jahresende nicht ausgeglichene Verluste im Verrechnungskonto stehen hast, kannst du entscheiden, ob du die bei deiner Bank stehen lässt bzw. ins nächste Jahr mitnimmst (musste nix machen) oder diese im Rahmen deiner Steuererklärung verrechnen willst (musst du Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung stellen) ;-)

Zumindest ist das bei deutschen Brokern/Banken so!
Dr.UdoBroem.:

Die Frage stellt sich zum Glück nicht :-)

 
28.11.11 19:55
ly hat dich lieb!
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