Delisting-Regeln am Neuen Markt treten in Kraft
bn Frankfurt - Nach monatelangen Diskussionen und in einigen Fällen auch gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es am Montag so weit. Die institutionalisierten Ausschlussregeln der Deutschen Börse für insolvente und gering bewertete Unternehmen am Neuen Markt treten in Kraft. An der Einführung werde festgehalten, betonte eine Sprecherin. Am Donnerstag hatte die Nasdaq ihre Mindestanforderungen hinsichtlich Kurs und Free Float unter Verweis auf die "außerordentlichen Marktbedingungen" nach den Terroranschlägen vom 11. September bis Jahresende ausgesetzt hat (s. Börsen-Zeitung vom 28. September).
Die Ende Juli präsentierten Bestimmungen der Deutschen Börse für ein Delisting am Wachstumssegment sehen vor, dass Gesellschaften, deren Titel an 30 aufeinander folgenden Handelstagen unter 1 Euro notieren und die zugleich eine Marktkapitalisierung von weniger als 20 Mill. Euro aufweisen, aus dem Neuen Markt entfernt werden, sofern an den darauf folgenden 90 Handelstagen beide Untergrenzen nicht an 15 aufeinander folgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss findet einen Monat nach dessen Ankündigung durch die Börse statt.
Das Delisting insolventer Unternehmen wird ohne Bewährungsfrist bekannt gegeben und greift ebenfalls einen Monat später. Den Regularien zufolge müssen Unternehmen unverzüglich die Börse informieren, falls ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet worden oder mangels Masse abgewiesen worden ist.
Verfahren werden dauern
Ausschlüsse aus dem Neuen Markt drohen somit bei insolventen Unternehmen frühestens in einem Monat. Delistings auf Grund niedrigen Kurses und geringen Börsenwertes werden mindestens bis April auf sich warten lassen. Auf ihrer Internet-Site "www.deutsche-boerse.com" will die Börse unter den Rubriken Market Data/Statistik/Kassa-/Terminmarkt/Orderbuchstatistik/tägliche Orderbuchstatistik ab Montag unter dem jeweiligen Datum und dem Link "täglich Orderbuchstatistik" die volumengewichteten Tages-Durchschnittskurse der Neuer-Markt-Werte veröffentlichen, wie es am Freitag hieß. Die Marktkapitalisierung sei auf der Site währenddessen unter Market Data/Statistik/Indexdaten/Neuer Markt unter dem jeweiligen Datum abzurufen. Bislang führten Verstöße gegen das Regelwerk des Neuen Marktes, etwa der Berichtspflichten, nicht zwangsläufig zum Delisting. Die Börse entschied im Einzelfall. Mit den Ausschlussregeln hat sie erstmals ein transparentes Verfahren für die Entfernung aus dem Wachstumssegment installiert. Die Frage, ob die Deutsche Börse AG das Regelwerk für den Neuen Markt einseitig ändern durfte, ist juristisch nach wie vor Neuland und bislang nicht eindeutig geklärt
(Börsen-Zeitung vom 22. September).
3 Mal Aufschub verfügt
Zudem haben die Unternehmen Foris, Advanced Medien und Abacho vor dem Frankfurter Landgericht einstweilige Verfügungen gegen die Ausschlussregeln erwirkt. Demnach dürfen die Bestimmungen erst nach Ablauf von 6 Monaten, also ab 1. April 2002, auf die Gesellschaften angewandt werden. Die Verfügungen gelten nur im Einzelfall und haben keine Auswirkungen auf die übrigen 336 am Wachstumssegment gelisteten Unternehmen. Im Falle Foris hat die Börse Berufung eingelegt, von deren Erfolg abhängen dürfte, ob sie auch gegen die übrigen Verfügungen vorgeht. Die Verhandlung über einen ähnlichen Antrag der insolventen Gesellschaft Teamwork steht noch aus. Bereits abgelehnt worden ist am Donnerstag vor der 22. Kammer des Frankfurter Landgerichts ein Antrag auf Einstweilige Verfügung, mit dem sich der Insolvenzverwalter von Micrologica, die Sozietät Brinkmann & Partner, gegen die Ausschlussregeln gewandt hatte. Anwalt Thorsten Bieg kündigte gegenüber der Börsen-Zeitung Berufung an.
EForis Seite 12
- Eine Liste der Unternehmen am Neuen Markt, welche die Kriterien hinsichtlich Kurs und Marktkapitalisierung verfehlen, sowie der insolventen Gesellschaften findet sich ab Montag Abend unter www.boersen-zeitung.com.
Börsen-Zeitung, 29.9.2001
Sorry für das Aktienthema
bn Frankfurt - Nach monatelangen Diskussionen und in einigen Fällen auch gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es am Montag so weit. Die institutionalisierten Ausschlussregeln der Deutschen Börse für insolvente und gering bewertete Unternehmen am Neuen Markt treten in Kraft. An der Einführung werde festgehalten, betonte eine Sprecherin. Am Donnerstag hatte die Nasdaq ihre Mindestanforderungen hinsichtlich Kurs und Free Float unter Verweis auf die "außerordentlichen Marktbedingungen" nach den Terroranschlägen vom 11. September bis Jahresende ausgesetzt hat (s. Börsen-Zeitung vom 28. September).
Die Ende Juli präsentierten Bestimmungen der Deutschen Börse für ein Delisting am Wachstumssegment sehen vor, dass Gesellschaften, deren Titel an 30 aufeinander folgenden Handelstagen unter 1 Euro notieren und die zugleich eine Marktkapitalisierung von weniger als 20 Mill. Euro aufweisen, aus dem Neuen Markt entfernt werden, sofern an den darauf folgenden 90 Handelstagen beide Untergrenzen nicht an 15 aufeinander folgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss findet einen Monat nach dessen Ankündigung durch die Börse statt.
Das Delisting insolventer Unternehmen wird ohne Bewährungsfrist bekannt gegeben und greift ebenfalls einen Monat später. Den Regularien zufolge müssen Unternehmen unverzüglich die Börse informieren, falls ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet worden oder mangels Masse abgewiesen worden ist.
Verfahren werden dauern
Ausschlüsse aus dem Neuen Markt drohen somit bei insolventen Unternehmen frühestens in einem Monat. Delistings auf Grund niedrigen Kurses und geringen Börsenwertes werden mindestens bis April auf sich warten lassen. Auf ihrer Internet-Site "www.deutsche-boerse.com" will die Börse unter den Rubriken Market Data/Statistik/Kassa-/Terminmarkt/Orderbuchstatistik/tägliche Orderbuchstatistik ab Montag unter dem jeweiligen Datum und dem Link "täglich Orderbuchstatistik" die volumengewichteten Tages-Durchschnittskurse der Neuer-Markt-Werte veröffentlichen, wie es am Freitag hieß. Die Marktkapitalisierung sei auf der Site währenddessen unter Market Data/Statistik/Indexdaten/Neuer Markt unter dem jeweiligen Datum abzurufen. Bislang führten Verstöße gegen das Regelwerk des Neuen Marktes, etwa der Berichtspflichten, nicht zwangsläufig zum Delisting. Die Börse entschied im Einzelfall. Mit den Ausschlussregeln hat sie erstmals ein transparentes Verfahren für die Entfernung aus dem Wachstumssegment installiert. Die Frage, ob die Deutsche Börse AG das Regelwerk für den Neuen Markt einseitig ändern durfte, ist juristisch nach wie vor Neuland und bislang nicht eindeutig geklärt
(Börsen-Zeitung vom 22. September).
3 Mal Aufschub verfügt
Zudem haben die Unternehmen Foris, Advanced Medien und Abacho vor dem Frankfurter Landgericht einstweilige Verfügungen gegen die Ausschlussregeln erwirkt. Demnach dürfen die Bestimmungen erst nach Ablauf von 6 Monaten, also ab 1. April 2002, auf die Gesellschaften angewandt werden. Die Verfügungen gelten nur im Einzelfall und haben keine Auswirkungen auf die übrigen 336 am Wachstumssegment gelisteten Unternehmen. Im Falle Foris hat die Börse Berufung eingelegt, von deren Erfolg abhängen dürfte, ob sie auch gegen die übrigen Verfügungen vorgeht. Die Verhandlung über einen ähnlichen Antrag der insolventen Gesellschaft Teamwork steht noch aus. Bereits abgelehnt worden ist am Donnerstag vor der 22. Kammer des Frankfurter Landgerichts ein Antrag auf Einstweilige Verfügung, mit dem sich der Insolvenzverwalter von Micrologica, die Sozietät Brinkmann & Partner, gegen die Ausschlussregeln gewandt hatte. Anwalt Thorsten Bieg kündigte gegenüber der Börsen-Zeitung Berufung an.
EForis Seite 12
- Eine Liste der Unternehmen am Neuen Markt, welche die Kriterien hinsichtlich Kurs und Marktkapitalisierung verfehlen, sowie der insolventen Gesellschaften findet sich ab Montag Abend unter www.boersen-zeitung.com.
Börsen-Zeitung, 29.9.2001
Sorry für das Aktienthema