Den Spruch "Schuldenunion macht's möglich" könnte man ebenfalls als vulgärökonomische Aussage rügen, obwohl im Kern etwas Wahres dran ist. Aber eben nur im Kern.
Denn die von der EU im Rahmen der regulären EU-Politik verteilten Geldmittel sind winzig, niedriger sogar als die Entwicklungshilfe.
Hingegen ist die Geldschöpfung, die die EZB durch Bilanzausweitung (die zur Staatsfinanzierung in den PIIGS missbraucht wird) geradezu monströs. Die EZB-Bilanzsumme ist auf 7 Billionen Euro angeschwollen - von unter 1 Mrd. in 2005 (Chart unten). Das ist mehr als das Doppelte des deutschen BIP.
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Die Mittel, die die EU u. a. über Beitragszahlungen von den Mitgliedsländern erhält, bewegen sich in sehr bescheidenem Rahmen.
Deutschland hat 2019 die Summe von 14,3 Mrd. Euro in den EU-Topf eingezahlt, während sich das dt. BIP 2019 auf knapp 3,5 Billionen Euro belief.
Die deutschen EU-Beitragszahlungen machten 2019 daher nur 0,4 % des deutschen BIP aus. Ein fast vernachlässigbarer Posten.
Im Vergleich gab Deutschland 2019 für Entwicklungshilfe - die ins EU-Ausland fließt - rund die Hälfte mehr aus, nämlich 0,61 % des BIP.Diese niedrigen Summen sind auch kein Wunder, weil sich die EU-Staaten ja über ihre eigenen (landesinternen) Steuereinnahmen und über ihre Neuverschuldung (im Wesentlichen) aus eigener Kraft finanzieren. Es gibt bekanntlich keine EU-Wirtschaftsregierung, und die Steuerzahlungen der EU-Bürger fließen an die Finanzverwaltungen ihrer jeweils eigenen Länder.
EU-Mittel dienen nur zur Finanzierung relativ kleiner Projekte in den Bereichen Regional- und Stadtentwicklung, Beschäftigung und soziale Eingliederung, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Meeres- und Fischereipolitik und Forschung und Innovation.
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Ein ganz anderes Kaliber hingegen ist die nun auch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gerügte Praxis der EZB, mit ihren Staatsanleihenaufkäufen indirekte "Staatsfinanzierung aus der Notenpresse" zu betreiben.
Die Bilanzsumme der EZB liegt zurzeit bei etwa 7 Billionen Euro.
www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/...och-17282215.html
Wer das Geld, dass die EZB zur Querfinanzierung von EU-Staaten druckt, mit den lächerlich niedrigen EU-Beitragszahlungen der Länder vergleicht, der vergleicht buchstäblich Äpfel mit Birnen.
Das Bundesverfassungsgereicht vertritt die Auffassung, dass die von der EZB mit ihrem vom Volumen her kaum noch zu rechtfertigenden Anleihenaufkäufe "ihr Mandat überschritten" hat. Das BVerfG wurde jedoch vom EU-Gerichtshof "zurückgepfiffen". Politprämissen führen inzwischen sogar zur Rechtsbeugung.
Diese EZB-Anleihenaufkäufe dienen letztlich dazu, den Euro vor dem Zusammenbruch zu retten, weil sonst z. B. Länder wie Griechenland und Italien überhaupt keine neuen Staatsanleihen mehr herausgeben könnten. Die Emission von Staatsanleihen bleibt neben den Steuereinnahmen die wichtigste Quelle der Länder, ihren Haushalt zu finanzieren. Und ohne die Aufkäufe der EZB würden viele Problemstaaten in der Eurozone ihre Staatsanleihen überhaupt nicht mehr verkaufen können - und schon gar nicht mit Negativzinsen (wie es das hochverschuldete Italien hinbekommen hat). Ohne die EZB drohte diesen Ländern somit die Staatspleite. Die EZB-Aufkäufe sind in dem Sinne eine Form der Konkursverschleppung.
