Von Januar 2003 an / Milch und Wein ausgenommen / Unternehmen kündigen Verfassungsklage an
ami./St./bbo. BERLIN/DÜSSELDORF/FRANKFURT, 20. März. Das umstrittene Pfand auf Einwegverpackungen für Getränke soll nach einem Beschluß der Bundesregierung zum 1. Januar kommenden Jahres eingeführt werden. Das kündigte Umweltminister Jürgen Trittin nach der Kabinettssitzung am Mittwoch an. Wenn im Juli die Mehrwegquoten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, müssen die Verbraucher sechs Monate später auf alle Einwegverpackungen mit Bier, Mineralwasser, Cola und Limonade ein Pfand von 25 oder 50 Cent bezahlen. Die Opposition kritisierte die Entscheidung, ebenso wie weite Teile der Wirtschaft. Mehrere Unternehmen wollen noch in dieser Woche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. Zustimmung kam dagegen von SPD und Grünen sowie von Umweltverbänden, dem Getränkefachhandel und Brauereien.
Die Höhe des Pfands hängt von der Größe der Verpackungen ab: Bis zu einem Fassungsvermögen von 1,5 Liter sind 25 Cent Pfand fällig, bei größeren Behältnissen 50 Cent. Von den Getränkekartons, den "Tetra-Paks", sind nur die mit stillem Mineralwasser von der Pfandregelung betroffen. Flaschen und "Tetra-Paks" mit Wein, Sekt oder Spirituosen und Fruchtsäften fallen bis auf weiteres nicht unter die Pfandpflicht. Gleiches gilt für Milch.
Trittin rechtfertigte die Verordnung mit dem Rückgang der Mehrwegverpackungen und der starken Zunahme von Dosen und anderen Einwegverpackungen aus Glas und Kunststoff. Die Mehrwegquote werde weiter fallen, "wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden". Die Wirtschaft dürfte dadurch mit Zusatzkosten von rund 135 Millionen Euro belastet werden. Je Einweggetränk sei das weniger als ein Cent. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erwartet von der Pfandregelung eine Stabilisierung des Mehrwegsystems. Die Mehrwegquote werde durch das Pfand kurzfristig um "mindestens 7 Prozent steigen", prognostizierten der Getränkefachhandel und mittelständische Brauereien.
Das bezweifeln Kritiker der Lösung. Vor allem kleine Einzelhändler und Kioskbesitzer würden unter dem Pfand leiden, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Rainer Brüderle. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte, das Zwangspfand koste in der kommenden Legislaturperiode 3 Milliarden Euro. Dem stehe nur eine marginale Entlastung der Umwelt gegenüber.
Die Einzelhandelsverbände kritisierten den Kabinettsbeschluß ebenfalls massiv. Sie äußerten sich zudem überzeugt, das Zwangspfand noch abwenden zu können. Die Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) und die Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM) bemängeln die Rechtsunsicherheit. "Das Kabinett hat lediglich seine bekannte Absicht bekräftigt, das Zwangspfand einzuführen, aber nicht die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen", sagte BDH-Generalsekretär Holger Wenzel. Deshalb fehle den Einzelhandelsunternehmen die Planungssicherheit, die für die Anschaffung von Rücknahmeautomaten und den Aufbau eines Verrechnungssystems unverzichtbar sei. Erst wenn Trittin die endgültigen Zahlen für die Mehrwegquote bekanntgebe, seien die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung des Zwangspfands gegeben. Bis dahin werde man weder unumkehrbare Umsetzungsschritte einleiten, noch in entsprechende Verhandlungen mit den Marktpartnern eintreten, kündigte die HfM an, zu der die Filialisten Aldi, AVA, Edeka, Globus, Metro, Rewe, Spar und Tengelmann gehören.
Die Handelsverbände erwarten, daß vor Bekanntmachung der Pfandpflicht eine ökologisch und wirtschaftlich vernünftigere Lösung vereinbart werden kann. Daneben würden die Unternehmen alle rechtlichen Mittel bis zum Bundesverfassungsgericht ausschöpfen, um das Pfand abzuwenden. Auch die Hersteller des betroffenen Verpackungsmaterials und die Verpackungswirtschaft bereiten Klagen vor. Die deutsche Entsorgungswirtschaft befürchtet, daß sich nach der Einführung des Pflichtpfands die bisherige Altglassammlung in Containern wirtschaftlich kaum noch lohnen werde, weil die Glasmengen deutlich zurückgingen. Das zukünftig im Handel gesammelte Mischglas sei zudem kaum verwendbar.
Die Mehrwegquoten
Der Anteil der Getränkeverpackungen, die mehrmals verwendet werden, sinkt seit Jahren. Um dem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber in der Verpackungsverordnung eine Mindestquote von 72 Prozent festgelegt. Wird diese Quote mehrmals unterschritten, ist ein Pflichtpfand auf die betroffenen Einwegverpackungen vorgesehen. Basis für die einzelnen Getränkearten sind Vergleichswerte von 1991. Seit 1997 wurde die Gesamtquote von 72 Prozent nicht mehr erreicht. 1997 lag sie bei 71,33 Prozent, 1998 bei 70,13 und in den folgenden beiden Jahren bei 68,68 und 65,46 Prozent. In der zuletzt veröffentlichten Nacherhebung von Mai 2000 bis April 2001 wurden 63,81 Prozent Mehrwegverpackungen gezählt.
ami./St./bbo. BERLIN/DÜSSELDORF/FRANKFURT, 20. März. Das umstrittene Pfand auf Einwegverpackungen für Getränke soll nach einem Beschluß der Bundesregierung zum 1. Januar kommenden Jahres eingeführt werden. Das kündigte Umweltminister Jürgen Trittin nach der Kabinettssitzung am Mittwoch an. Wenn im Juli die Mehrwegquoten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, müssen die Verbraucher sechs Monate später auf alle Einwegverpackungen mit Bier, Mineralwasser, Cola und Limonade ein Pfand von 25 oder 50 Cent bezahlen. Die Opposition kritisierte die Entscheidung, ebenso wie weite Teile der Wirtschaft. Mehrere Unternehmen wollen noch in dieser Woche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. Zustimmung kam dagegen von SPD und Grünen sowie von Umweltverbänden, dem Getränkefachhandel und Brauereien.
Die Höhe des Pfands hängt von der Größe der Verpackungen ab: Bis zu einem Fassungsvermögen von 1,5 Liter sind 25 Cent Pfand fällig, bei größeren Behältnissen 50 Cent. Von den Getränkekartons, den "Tetra-Paks", sind nur die mit stillem Mineralwasser von der Pfandregelung betroffen. Flaschen und "Tetra-Paks" mit Wein, Sekt oder Spirituosen und Fruchtsäften fallen bis auf weiteres nicht unter die Pfandpflicht. Gleiches gilt für Milch.
Trittin rechtfertigte die Verordnung mit dem Rückgang der Mehrwegverpackungen und der starken Zunahme von Dosen und anderen Einwegverpackungen aus Glas und Kunststoff. Die Mehrwegquote werde weiter fallen, "wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden". Die Wirtschaft dürfte dadurch mit Zusatzkosten von rund 135 Millionen Euro belastet werden. Je Einweggetränk sei das weniger als ein Cent. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erwartet von der Pfandregelung eine Stabilisierung des Mehrwegsystems. Die Mehrwegquote werde durch das Pfand kurzfristig um "mindestens 7 Prozent steigen", prognostizierten der Getränkefachhandel und mittelständische Brauereien.
Das bezweifeln Kritiker der Lösung. Vor allem kleine Einzelhändler und Kioskbesitzer würden unter dem Pfand leiden, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Rainer Brüderle. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte, das Zwangspfand koste in der kommenden Legislaturperiode 3 Milliarden Euro. Dem stehe nur eine marginale Entlastung der Umwelt gegenüber.
Die Einzelhandelsverbände kritisierten den Kabinettsbeschluß ebenfalls massiv. Sie äußerten sich zudem überzeugt, das Zwangspfand noch abwenden zu können. Die Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) und die Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM) bemängeln die Rechtsunsicherheit. "Das Kabinett hat lediglich seine bekannte Absicht bekräftigt, das Zwangspfand einzuführen, aber nicht die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen", sagte BDH-Generalsekretär Holger Wenzel. Deshalb fehle den Einzelhandelsunternehmen die Planungssicherheit, die für die Anschaffung von Rücknahmeautomaten und den Aufbau eines Verrechnungssystems unverzichtbar sei. Erst wenn Trittin die endgültigen Zahlen für die Mehrwegquote bekanntgebe, seien die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung des Zwangspfands gegeben. Bis dahin werde man weder unumkehrbare Umsetzungsschritte einleiten, noch in entsprechende Verhandlungen mit den Marktpartnern eintreten, kündigte die HfM an, zu der die Filialisten Aldi, AVA, Edeka, Globus, Metro, Rewe, Spar und Tengelmann gehören.
Die Handelsverbände erwarten, daß vor Bekanntmachung der Pfandpflicht eine ökologisch und wirtschaftlich vernünftigere Lösung vereinbart werden kann. Daneben würden die Unternehmen alle rechtlichen Mittel bis zum Bundesverfassungsgericht ausschöpfen, um das Pfand abzuwenden. Auch die Hersteller des betroffenen Verpackungsmaterials und die Verpackungswirtschaft bereiten Klagen vor. Die deutsche Entsorgungswirtschaft befürchtet, daß sich nach der Einführung des Pflichtpfands die bisherige Altglassammlung in Containern wirtschaftlich kaum noch lohnen werde, weil die Glasmengen deutlich zurückgingen. Das zukünftig im Handel gesammelte Mischglas sei zudem kaum verwendbar.
Die Mehrwegquoten
Der Anteil der Getränkeverpackungen, die mehrmals verwendet werden, sinkt seit Jahren. Um dem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber in der Verpackungsverordnung eine Mindestquote von 72 Prozent festgelegt. Wird diese Quote mehrmals unterschritten, ist ein Pflichtpfand auf die betroffenen Einwegverpackungen vorgesehen. Basis für die einzelnen Getränkearten sind Vergleichswerte von 1991. Seit 1997 wurde die Gesamtquote von 72 Prozent nicht mehr erreicht. 1997 lag sie bei 71,33 Prozent, 1998 bei 70,13 und in den folgenden beiden Jahren bei 68,68 und 65,46 Prozent. In der zuletzt veröffentlichten Nacherhebung von Mai 2000 bis April 2001 wurden 63,81 Prozent Mehrwegverpackungen gezählt.