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CFD-Handel
Der CFD-Handel wird nicht verboten, aber dafür massiv eingeschränkt. Laut aktueller Veröffentlichung wird man im Forex-Trading den Hebel bei maximal 30 ansetzen. Für Hauptindizes wird der maximale Hebel bei 20 liegen, und im Krypto-Trading bei gerade mal 2. Dazu wird man einen maximalen Trading-Verlust von maximal 50% einbauen, auch wenn im Gesamtkonto noch genug Geld vorhanden ist. Das dürfte im Handelsalltag für viele Trader zum echten Problem werden! Hier die Maßnahmen im Detail. Zitat BaFin/ESMA:
1. Hebel-Obergrenzen (Leverage-Limits) zwischen 30:1 und 2:1 bei Eröffnung einer Position durch Kleinanleger, die von der Volatilität des Basiswerts abhängig sind:
– 30:1 für Hauptwährungspaare;
– 20:1 für andere Währungspaare, Gold und wichtige Indizes;
– 10:1 für Rohstoffe (außer Gold) und andere Aktienindizes;
– 5:1 für Einzelwertpapiere und andere Basiswerte;
– 2:1 für Kryptowährungen;
2. Margin-Glattstellungsvorschrift (Margin-Close-out) auf Einzelkontobasis. Dabei wird der Prozentsatz der Margin, bei dem CFD-Anbieter ein oder mehrere CFD eines Kleinanlegers glattstellen müssen, standardisiert (50 % der erforderlichen Mindest-Margin);
3. Negativsaldoschutz auf Einzelkontobasis. Durch diese Maßnahme wird eine einheitliche Verlustbegrenzung für Kleinanleger gewährleistet;
4. Anreizbeschränkung für CFD-Handel;
5. Standardisierte Risikowarnung, aus der u. a. der Prozentsatz der Kleinanlegerkonten des CFD-Anbieters hervorgeht, in denen Verluste verzeichnet werden