Neues Transparenzgesetz dürfte Firmen und BaFin mehr Bürokratie bringen
von Elmar Peine
Wenige Tage vor Inkrafttreten des Transparenzgesetzes TUG wächst unter Finanzexperten die Kritik. Das neue Regelwerk, das ab kommendem Samstag unter anderem mehr Licht in die Aktionärsstruktur von Aktiengesellschaften bringen soll, wird als wenig nützlich eingeschätzt. "Leider wird die Transparenzrichtline gerade in der Übergangszeit nur eingeschränkte Klarheit über die Beteiligungsverhältnisse bringen", sagte Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).
Kurz bemängelt insbesondere den Umgang mit den neuen Meldeschwellen. Nach dem TUG müssen Aktionäre künftig der Finanzaufsicht BaFin und dem jeweiligen Unternehmen melden, wenn sie mehr als drei Prozent an einer Firma halten oder ihren Anteil unter diesen Wert verringern. Dadurch sollen Unternehmen und Aktionäre bereits früher als bisher erkennen, wenn ein größerer Investor seinen Anteil erhöht oder senkt. Bisher lag diese Meldegrenze bei fünf Prozent. Zudem gibt es zusätzliche Meldeschwellen bei 15, 20 und 30 Prozent Aktienbesitz.
Die Schutzgemeinschaft SdK erwartet angesichts der neuen Hürden keine überraschenden Erkenntnisse. "Allenfalls bei ein paar großen Gesellschaften werden sich mehr neue Eigentümer melden", so Sprecherin Reinhild Keitel. Das Problem: Solange die neuen Stimmrechtsmarken nicht über- oder unterschritten werden, lösen sie auch keine Meldung aus. Wer etwa zum Stichtag 20. Januar 4,8 Prozent der Stimmrechte einer AG hält, muss nicht melden.
Der FDP-Experte Frank Schäffler, dessen Fraktion das Gesetz als einzige Partei im Parlament abgelehnt hatte, befürchtet daher vor allem mehr Bürokratie, "aber nicht mehr Transparenz". Insbesondere für Fondsgesellschaften könnte sich ein erheblicher Zusatzaufwand ergeben. Größere Investmentfonds könnten mit ihren Beteiligungen an kleineren oder mittelgroßen Unternehmen immer wieder den Bereich zwischen drei und fünf Prozent Stimmrechtsbeteiligung berühren und damit eine Flut von Meldungen auslösen.
Hedgefonds könnten dagegen bei ihren Übernahmekandidaten weiter im Dunkeln bleiben, so Linkspartei-Finanzsprecher Axel Troost: "Da können sich jahrelang unentdeckt Schläfer mit einem Stimmrechtsanteil von knapp unter fünf Prozent im Verborgenen halten." Auch die neuen Schwellen bei 15, 20 und 30 Prozent würden weiter Lücken lassen.
Verantwortlich für die Regelungen, die Verwirrung schaffen, ist laut BaFin der Gesetzgeber: "Bestandsmeldungen unter fünf Prozent sieht das Gesetz nicht vor", sagte eine BaFin-Sprecherin.
...scheint so als ob Dri die 15% nicht überschritten hat...oooooooooooder????